< 2 Mose 22 >

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.
Wenn ein Mann einen Ochsen oder eines vom Kleinvieh gestohlen und es geschlachtet oder verkauft hat, so soll er fünf Rinder für den Ochsen, und vier vom Kleinvieh für eines vom Kleinvieh erstatten.
2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;
Wenn ein Dieb über dem Einbruch erfunden und geschlagen wird, daß er stirbt, so ist es keine Blutschuld.
3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.
Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so ist es ihm Blutschuld. Er soll erstatten. Hat er nichts, so soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.
Wird das Gestohlene in seiner Hand gefunden, sei es Ochse oder Esel oder Lamm, lebendig, so soll er das Doppelte erstatten.
5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.
So ein Mann ein Feld oder einen Weinberg abweidet und sein Vieh hineinläßt, daß es das Feld eines anderen abweide, so soll er es mit dem Besten seines Feldes und dem Besten seines Weinbergs erstatten.
6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.
So ein Feuer ausgeht und Dornen ergreift, so daß ein Garbenhaufe oder die stehende Saat oder das Feld verzehrt wird, so hat, der den Brand angesteckt, es zu erstatten.
7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
Wenn ein Mann seinem Genossen Silber oder Gerät zur Verwahrung gibt, und es wird gestohlen aus dem Hause des Mannes, so soll der Dieb, wenn man ihn findet, das Doppelte erstatten.
8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen [und ihn darüber verhören], ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.
Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so lasse man den Hausmeister vor Gott nahen, ob er nicht seine Hand nach seines Genossen Habe ausgestreckt.
9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.
Über jeder Sache der Übertretung, sei es ein Ochse, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, alles Verlorene, wovon man sagt, daß es dies sei, so soll beider Sache vor Gott gebracht werden. Wen Gott für ungerecht erklärt, der soll dem Genossen das Doppelte erstatten.
10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,
Wenn ein Mann seinem Genossen einen Esel oder einen Ochsen, oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder gefangen weggetrieben, ohne daß es jemand sieht;
11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.
So soll ein Schwur vor Jehovah, zwischen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach seines Genossen Habe ausgestreckt und sein Herr nehme es an, und er hat es nicht zu erstatten.
12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es seinem Herrn erstatten.
13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.
Ist es zerfleischt worden, so bringe er es zum Zeugnis. Das Zerfleischte hat er nicht zu erstatten.
14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Und wenn ein Mann von seinem Genossen etwas entlehnt hat, und es wird beschädigt oder stirbt, ohne daß sein Herr dabei ist, so soll er es erstatten.
15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.
Wenn sein Herr dabei ist, so soll er es nicht erstatten. Ist es gemietet, so geht es in die Miete.
16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
Und wenn ein Mann eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich durch Morgengabe zum Weib erwerben.
17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt.
Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Silber darwägen, je nach der Morgengabe der Jungfrauen.
18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen!
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben.
Jeder, der bei dem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.
Wer den Göttern opfert außer dem Jehovah allein, der sei verbannt.
21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
Und den Fremdling sollst du nicht drängen, noch unterdrücken; denn ihr waret Fremdlinge im Land Ägypten.
22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.
Keine Witwe oder Waise sollt ihr niederdrücken.
23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,
Wenn du sie niederdrückst, und er schreit zu Mir, so werde Ich sein Schreien hören.
24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!
Und Mein Zorn wird entbrennen und Ich werde euch mit dem Schwerte erwürgen, und eure Weiber sollen Witwen und eure Söhne Waisen werden.
25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.
Wenn du Meinem Volk, das elend ist bei dir, Silber leihst, so sollst du ihm nicht wie Wucherer sein, ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
Wenn du von deinem Genossen das Gewand zum Pfande nimmst, sollst du es ihm, wenn die Sonne untergeht, zurückgeben.
27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
Denn seine einzige Decke ist es für seine Haut ist sein Gewand, darin er sich legt. Und wird sein, wenn er zu Mir schreit, so werde Ich ihn hören; denn Ich bin gnädig.
28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!
Gott sollst du nicht fluchen, noch einen Fürsten in deinem Volk verfluchen.
29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!
Mit den Erstlingen deines Getreides und deines Weines sollst du nicht zögern. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du Mir geben.
30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!
Also sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Kleinvieh. Sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es Mir geben.
31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.
Und Männer der Heiligkeit sollt ihr Mir sein; und Fleisch dessen, das auf dem Feld zerfleischt worden, sollt ihr nicht essen, den Hunden werfet es hin.

< 2 Mose 22 >