< Hesekiel 46 >

1 So spricht der Herr Jahwe: Das Thor des inneren Vorhofs, das nach Osten gewendet ist, soll die sechs Werktage hindurch verschlossen bleiben, aber am Sabbattage soll es geöffnet werden und am Neumondtage soll es geöffnet werden.
So spricht der Herr Jehovah: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten ist gewendet, soll die sechs Werktage geschlossen sein, aber am Sabbathtage soll es geöffnet werden; auch am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Thors von außen her eintreten und sich an die Pfoste des Thors stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten; er aber soll auf der Schwelle des Thors anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Thor soll bis zum Abend unverschlossen bleiben.
Und der Fürst soll eingehen des Weges durch die Halle des äußeren Tores, und stehen an dem Türpfosten des Tores, und die Priester sollen zurichten sein Brandopfer und seine Dankopfer, und er soll an der Schwelle des Tores anbeten und hinausgehen, und das Tor soll bis zum Abend nicht geschlossen werden.
3 Und das Volk des Landes soll am Eingange dieses Thors an den Sabbaten und den Neumonden vor Jahwe anbeten.
Und das Volk des Landes soll am Eingang desselben Tores anbeten vor Jehovah an den Sabbathen und an den Neumonden.
4 Und das Brandopfer, das der Fürst Jahwe darzubringen hat, soll bestehen: am Sabbattage aus sechs fehllosen Lämmern und einem fehllosen Widder,
Und das Brandopfer, das der Fürst Jehovah darbringen soll am Tag des Sabbaths, sind sechs Lämmer ohne Fehl und ein Widder ohne Fehl.
5 nebst einem Speisopfer von je einem Epha auf den Widder und einem Speisopfer von beliebigem Maße zu den Lämmern und einem Hin Öl auf jedes Epha.
Und das Speiseopfer: ein Ephah auf den Widder, und zu den Lämmern ein Speiseopfer, eine Gabe seiner Hand und ein Hin Öl auf das Ephah;
6 Am Neumondtage aber sollen es ein fehlloser junger Stier und sechs Lämmer und ein Widder, sämtlich fehllos, sein.
Und am Tag des Neumonds seien es ein Farren, ein junges Rind ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder ohne Fehl.
7 Und als Speisopfer soll er ein Epha zu dem Farren und ein Epha zu dem Widder herrichten und ein beliebiges Maß zu den Lämmern und ein Hin Öl auf jedes Epha.
Und ein Ephah auf den Farren und ein Ephah auf den Widder soll er als Speiseopfer bringen, und für die Lämmer, wie seine Hand reichen mag, und ein Hin Öl auf das Ephah.
8 Und wenn der Fürst eintritt, so soll er durch die Vorhalle des Thors eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.
Und wenn der Fürst eingeht, soll er des Weges der Vorhalle des Tores eingehen und herausgehen seines Weges.
9 Und wenn sich das Volk des Landes an den Festzeiten vor Jahwe begiebt, dann soll derjenige, der durch das Nordthor eintritt, um anzubeten, durch das Südthor wieder hinausgehen, und derjenige, der durch das Südthor eintritt, soll durch das Nordthor hinausgehen; niemand soll durch das Thor zurückkehren, durch das er eingetreten ist, sondern durch das, welches ihm gegenüberliegt, soll er hinausgehen.
Und wenn das Volk des Landes hineingeht vor Jehovah an den Feiertagen, soll, wer des Weges durch das Tor der Mitternacht eingeht, um anzubeten, herausgehen auf dem Weg des Tores nach Mittag, und wer auf dem Weg des Tores nach Mittag ist eingegangen, gehe hinaus auf dem Weg des Tores nach Mitternacht. Er kehre nicht zurück auf dem Weg des Tores, auf dem er eingegangen ist, sondern gehe stracks vor sich hinaus.
10 Und der Fürst soll, wenn sie eintreten, mitten unter ihnen eintreten und, wenn sie hinausgehen, mit hinausgehen.
Der Fürst aber soll in der Mitte der Einziehenden einziehen, und wenn sie ausziehen, sollen sie ausziehen.
11 An den Festen und Feierzeiten aber soll das Speisopfer ein Epha auf den Farren und ein Epha auf den Widder betragen und ein beliebiges Maß für die Lämmer und je ein Hin Öl auf das Epha.
Und an den Festen und an den Feiertagen sei das Speiseopfer ein Ephah für den Farren und ein Ephah für den Widder, und für die Lämmer eine Gabe seiner Hand, und Öls ein Hin für das Ephah.
12 Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe herrichtet, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für Jahwe, dann soll man ihm das Thor öffnen, das nach Osten gewendet ist. Alsdann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten, wie er am Sabbattage zu thun pflegt, und soll dann wieder hinausgehen; und nachdem er hinausgegangen, soll man das Thor wieder zuschließen.
Und wenn der Fürst als Freiwillgabe ein Brandopfer oder Dankopfer Jehovah freiwillig machen will, so öffne man ihm das Tor, das nach Osten gewendet ist, und er mache sein Brandopfer und seine Dankopfer, wie er am Sabbathtage tut, und er gehe hinaus und man schließe das Tor, nachdem er hinausgegangen ist.
13 Tag für Tag aber soll er ein einjähriges, fehlloses Lamm als Brandopfer für Jahwe herrichten lassen, an jedem Morgen soll er es herrichten.
Und ein einjährig Lamm ohne Fehl sollst du täglich dem Jehovah als Brandopfer machen; Morgen für Morgen sollst du es machen.
14 Und als Speisopfer soll er dazu an jedem Morgen ein Sechstel Epha und ein Drittel Hin Öl zur Besprengung des Feinmehls, als Speisopfer für Jahwe, als regelmäßige Satzung herrichten.
Und als Speiseopfer sollst du darauf Morgen für Morgen das Sechstel eines Ephah tun, und Öl ein Drittel Hin, das Semmelmehl damit zu beträufeln, dem Jehovah als Speiseopfer, ewige Satzungen beständiglich.
15 Und so sollen sie das Lamm und das Speisopfer und das Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer herrichten.
Und sie sollen das Lamm und das Speiseopfer und das Öl Morgen für Morgen als ein beständig Brandopfer bringen.
16 So spricht der Herr Jahwe: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Grundbesitz ein Geschenk macht, so soll dies seinen Söhnen gehören; es ist ihr erblicher Grundbesitz.
So spricht der Herr Jehovah: Wenn der Fürst einem Manne von seinen Söhnen eine Gabe gibt, so ist sie sein Erbe, es ist für seine Söhne. Ihr Eigentum ist es als Erbe.
17 Wenn er aber von seinem Grundbesitz einem seiner Diener ein Geschenk macht, so soll es diesem nur bis zum Jahre der Freilassung gehören. Dann aber soll es wieder an den Fürsten zurückfallen; der Grundbesitz seiner Söhne jedoch soll diesen verbleiben.
Wenn er aber an einen von seinen Knechten eine Gabe von seinem Erbe gibt, so soll es ihm sein bis zum Jahr der Freilassung, und es kommt zurück an den Fürsten. Allein sein Erbe soll für seine Söhne sein.
18 Nicht aber darf der Fürst von dem Grundbesitze des Volks etwas wegnehmen, so daß er sie vergewaltigt; von seinem eigenen Grundbesitze mag er seine Söhne mit Erbgut ausstatten, daß keiner von meinem Volk aus seinem Erbbesitze verdrängt werde.
Und der Fürst soll nichts nehmen von dem Erbe des Volkes, sie zu verdrängen aus ihrem Eigentum. Aus seinem Eigentum soll er seinen Söhnen Erbe geben, auf daß Mein Volk nicht zerstreut werde, der Mann aus seinem Eigentum.
19 Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Thores liegt, zu den für die Priester bestimmten, nach Norden gewendeten heiligen Zellen. Dort aber war ein Raum im äußersten Winkel nach Westen zu.
Und der Engel brachte mich in den Eingang zur Seite des Tores zu den Zellen des Heiligtums, zu denen der Priester, die der Mitternacht sind zugewendet; und siehe, da war ein Ort an ihren Seiten gegen das Meer.
20 Und er sprach zu mir: Das ist der Raum, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen sollen und wo sie das Speisopfer backen sollen, um es nicht hinausbringen zu müssen in den äußeren Vorhof und so das Volk zu heiligen.
Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, allwo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speiseopfer backen, auf daß sie es nicht in den äußeren Hof hinausbringen, um das Volk zu heiligen.
21 Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und brachte mich hindurch zu den vier Ecken des Vorhofs und fürwahr, in jeder Ecke des Vorhofs war wieder ein kleiner Vorhof.
Und er brachte mich hinaus in den äußeren Vorhof und ließ mich herumgehen nach den vier Winkeln des Vorhofs, und siehe, ein Vorhof war in dem Winkel des Vorhofs, ein Vorhof in dem Winkel des Vorhofs;
22 In den vier Ecken des Vorhofs waren wieder kleinere Vorhöfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; einerlei Maß hatten alle vier kleinen Vorhöfe.
In den vier Winkeln des Vorhofs Vorhöfe mit Rauchfängen, vierzig in der Länge und dreißig in der Breite. Ein Maß war für die viere in den Winkeln.
23 Und in ihnen lief ringsum eine Lage von Mauerwerk, rings um die vier, und unten an den Steinlagen waren ringsum Kochherde angebracht.
Und eine Einfriedung war ringsum an ihnen, rings um die viere; und Kochherde gemacht unter den Einfriedungen ringsum.
24 Und er sprach zu mir: Dies ist die Behausung der Köche, woselbst die, die den äußeren Dienst am Tempel verrichten, die Schlachtopfer des Volks kochen sollen.
Und er sprach zu mir: Dies ist das Haus der Küchen, darin des Hauses Diener kochen das Schlachtopfer des Volkes.

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