< 5 Mose 24 >

1 Wenn jemand ein Weib heimführt und sie ehelicht, sie aber dann sein Wohlgefallen nicht erlangt, weil er etwas Widerwärtiges an ihr entdeckt, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie aus seinem Hause entläßt, -
"Ein Mann nimmt ein Weib und heiratet sie. Sie findet aber nicht Gunst in seinen Augen, weil er an ihr etwas Abstoßendes entdeckt. So schreibt er ihr einen Scheidebrief, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause.
2 wenn sie sodann, nachdem sie aus seinem Hause weggezogen ist, weiterhin eines andern Mannes Weib geworden ist,
Sie aber geht nach dem Weggang aus seinem Hause hin und wird eines anderen Mannes.
3 dieser zweite Mann aber, weil er ihr gleichfalls abgeneigt wurde, ihr auch einen Scheidebrief geschrieben und eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen hat -, oder wenn der zweite Mann, der sie als sein Weib heimgeführt hat, gestorben ist:
Dieser zweite Mann aber schreibt ihr auch einen Scheidebrief, weil er ihr abgeneigt ist, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause, oder der zweite Mann stirbt, der sie zum Weib nimmt.
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum heimführen, um sie zum Weibe zu haben, nachdem sie sich hat verunreinigen lassen; denn solches gilt vor Jahwe als ein Greuel, und du sollst das Land, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht mit Sünden beflecken.
Nun kann sie ihr erster Mann, der sie entlassen, nicht wieder zum Weibe nehmen, nachdem sie unrein geworden ist. Denn ein Greuel ist das vor dem Herrn. Du aber sollst das Land nicht beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt!
5 Wenn einer neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heer auszuziehen, und man soll ihm keinerlei Leistung auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus, damit er das Weib, das er heimgeführt hat, erfreue.
Nimmt jemand ein neues Weib, so braucht er nicht mit dem Heere auszuziehen. Er gehört nicht dazu. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein, damit er sein Weib erfreue, das er genommen!
6 Man soll nicht die Handmühle oder auch bloß den oberen MühIstein als Pfand nehmen, denn das hieße, das Leben selbst zum Pfande nehmen.
Man soll nicht die Handmühle, und zwar den oberen Mühlstein, pfänden; denn damit pfändet man das Leben!
7 Wenn einer dabei ertappt wird, daß er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt und ihn gewaltthätig behandelt oder ihn verkauft, so soll ein solcher Menschendieb sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
Wird einer dabei ertappt, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, stiehlt, ihn versklavt und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben! Tilge das Böse aus deiner Mitte!
8 Sei auf der Hut vor der Plage des Aussatzes, indem du genau alle die Weisungen beobachtest und befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen; nach den Vorschriften, die ich ihnen gegeben habe, sollt ihr sorgfältig verfahren.
Nimm dich in acht bei der Plage des Aussatzes, daß du genau all die Weisungen achtest und sie befolgst, die euch die levitischen Priester lehren! Wie ich ihnen befohlen, so sollt ihr sorgfältig verfahren!
9 Bedenke, was Jahwe, dein Gott, unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, Mirjam widerfahren ließ!
Bedenke, was der Herr, dein Gott, unterwegs an Mirjam tat, auf eurem Zuge aus Ägypten!
10 Wenn du deinem Nächsten irgend welches Darlehn gewährst, so darfst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu erheben;
Borgst du deinem Nächsten, dann darfst du nicht sein Haus betreten, um von ihm ein Pfand zu erheben.
11 draußen sollst du stehen bleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
Draußen sollst du stehenbleiben! Der Mann, dem du geborgt, soll dir das Pfand herausbringen!
12 Und wenn er ein armer Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen.
Ist es ein armer Mann, dann lege dich nicht schlafen mit seinem Pfande!
13 Vielmehr sollst du ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; so wirst du vor Jahwe, deinem Gotte, rechtschaffen dastehen.
Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne! Dann hast du ein Verdienst vor dem Herrn, deinem Gott.
14 Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten.
Einen armen und bedürftigen Taglöhner sollst du nicht drücken, sei er von deinen Brüdern oder von den Fremdlingen in deinem Land und in deinen Toren bei dir!
15 Je am gleichen Tage sollst du ihm seinen Lohn auszahlen, ehe noch die Sonne untergeht, denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig darnach; sonst ruft er Jahwe wider dich an, und du bist einer Verfehlung schuldig.
Du sollst ihm seinen Lohn noch am selben Tage geben, bevor die Sonne darüber untergeht! Denn er ist arm und verlangt sehnlich danach. Sonst ruft er den Herrn gegen dich an, und Sünde ist an dir.
16 Es sollen nicht Väter um der Kinder willen, noch Kinder um der Väter willen mit dem Tode bestraft werden; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens getötet werden dürfen.
Väter sollen nicht wegen der Kinder getötet werden und Kinder nicht wegen der Väter! Jeder sterbe nur für seine Schuld!
17 Du sollst nicht das Recht eines Fremdlings oder einer Waise beugen und nicht das Kleid einer Witwe als Pfand nehmen.
Das Recht eines Fremdlings und einer Waise sollst du nicht beugen! Du sollst nicht das Kleid einer Witwe pfänden!
18 Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst, und daß dich Jahwe, dein Gott, von dort befreite; darum gebiete ich dir, so zu handeln.
Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen und daß dich der Herr, dein Gott, daraus befreit hat! Darum gebiete ich dir, so zu tun.
19 Wenn du auf deinem Felde deine Ernte hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen; den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll sie zufallen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun deiner Hände segne.
Hältst du auf dem Felde deine Ernte und vergißt du eine Garbe auf dem Felde, dann sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen! Sie soll den Fremdlingen, Waisen und Witwen gehören, auf daß dich der Herr, dein Gott, bei allem Tun deiner Hände segne!
20 Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du nicht hinterher noch die Zweige absuchen; es soll, was noch daran ist, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufallen.
Schüttelst du deine Ölbäume, dann sollst du nicht die Zweige hinterher abklopfen! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen sollen sie eigen sein!
21 Wenn du deinen Weinberg aberntest, sollst du nicht hinterher noch Nachlese halten; es soll, was zurückbleibt, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufaIlen.
Hältst du Lese in deinem Weinberg, dann sollst du nicht hinterher Nachlese halten! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll es eigen sein!
22 Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst; darum gebiete ich dir, so zu handeln.
Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen! Darum gebiete ich dir, also zu tun."

< 5 Mose 24 >