< Hesekiel 44 >

1 Und er brachte mich zurück des Weges zum äußeren Tor des Heiligtums, das nach Osten gewendet ist, und es war verschlossen.
Sodann führte er mich zurück in der Richtung auf das äußere Thor des Heiligtums, das sich nach Osten wendet; das war verschlossen.
2 Und Jehovah sprach zu mir: Dies Tor soll verschlossen sein, es werde nicht geöffnet, und kein Mann gehe durch dasselbe ein; sondern Jehovah, der Gott Israels, geht durch dasselbe ein, und es sei verschlossen.
Und Jahwe sprach zu mir: Dieses Thor soll verschlossen bleiben und nicht geöffnet werden. Niemand darf durch dasselbe eintreten; denn Jahwe, der Gott Israels, ist durch dasselbe eingetreten, darum soll es verschlossen bleiben.
3 Doch der Fürst, da er Fürst ist, soll darin sitzen, um Brot zu essen vor Jehovah. Des Weges der Halle des Tores soll er eingehen und auf seinem Wege ausgehen.
Der Fürst - er soll sich darin niederlassen, um vor Jahwe das Opfermahl zu verzehren. Durch die Vorhalle des Thors soll er eintreten und auf demselben Wege soll er es verlassen.
4 Und Er brachte mich herein des Weges des Tores gen Mitternacht auf die Vorderseite des Hauses, und ich sah und siehe, es erfüllte die Herrlichkeit Jehovahs das Haus Jehovahs, und ich fiel auf mein Angesicht.
Sodann brachte er mich in der Richtung auf das Nordthor vor die Vorderseite des Tempels; da gewahrte ich, wie die Herrlichkeit Jahwes den Tempel Jahwes erfüllte, und ich fiel auf mein Angesicht.
5 Und Jehovah sprach zu mir: Menschensohn, nimm es dir zu Herzen, und siehe mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was Ich mit dir rede von allen Satzungen des Hauses Jehovahs und allen seinen Gesetzen, und nimm dir zu Herzen das Eingehen in das Haus mit all dem Ausgehen aus dem Heiligtum.
Jahwe aber sprach zu mir: Menschensohn, gieb acht und siehe mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich jetzt mit dir reden werde in Bezug auf alle Satzungen in betreff des Tempels Jahwes und aller für ihn geltenden Ordnungen; richte deine Aufmerksamkeit auf das Eintreten in den Tempel sowie auf alle Ausgänge des Heiligtums.
6 Und sprich zu den Widerspenstigen, zum Hause Israels: So spricht der Herr Jehovah: Zuviel für euch sind all eure Greuel, Haus Israels,
Und sprich zur Widerspenstigkeit, zum Hause Israel: So spricht der Herr Jahwe: Ihr habt es nun lange genug getrieben mit allen euren Greueln, Haus Israel,
7 Darum, daß ihr Söhne des Auslandes, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches, hereinbrachtet, daß sie in Meinem Heiligtum sein sollten, Mein Haus zu entweihen, indem ihr Mein Brot, das Fett und das Blut darbrachtet, und Meinen Bund mit allen euren Greueln zunichte machtet.
indem ihr Fremdlinge, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes, hineinbrachtet, daß sie in meinem Heiligtume waren, um meinen Tempel zu entweihen, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und so meinen Bund bracht zu allen euren übrigen Greueln.
8 Und nicht selbst die Hut Meiner Heiligtümer hütet, und sie euch zu Hütern der Hut Meines Heiligtums setztet.
Der Besorgung meiner Heiligtümer habt ihr nicht gewartet, sondern bestelltet sie für euch zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtume.
9 So spricht der Herr Jehovah: Kein Sohn des Auslandes, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches, soll kommen in Mein Heiligtum, von allen Söhnen des Auslandes, die inmitten der Söhne Israels sind.
So spricht der Herr Jahwe: Kein Fremdling, der doch unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes ist, darf in mein Heiligtum eintreten, - keiner der Fremdlinge, die unter den Israeliten weilen.
10 Noch die Leviten, die sich von Mir entfernten bei der Abirrung Israels, das von Mir abirrte ihren Götzen nach; und sie sollen tragen ihre Missetat.
Vielmehr die Leviten, die sich von mir entfernten, als Israel irre ging, indem sie fern von mir ihren Götzen nachirrten, die sollen ihre Verschuldung tragen.
11 Und sie sollen in Meinem Heiligtum Dienste tun, bestellt über die Tore des Hauses, und im Hause Dienste tun, sie sollen das Brandopfer und das Schlachtopfer schlachten für das Volk und vor ihnen stehen, um ihnen Dienst zu tun.
Sie sollen in meinem Heiligtume Dienst thun, als Wachen an den Thoren des Tempels und als Bedienstete des Tempels; sie sollen die Brandopfer und Schlachtopfer für das Volk schlachten und sollen ihnen zur Verfügung stehen, um sie zu bedienen.
12 Weil sie ihnen Dienst taten vor ihren Götzen, und dem Hause Israels ein Anstoß zur Missetat wurden, darum habe Ich Meine Hand aufgehoben über sie, spricht der Herr Jehovah, daß sie ihre Missetat tragen sollen,
Weil sie sie dereinst vor ihren Götzen bedienten und so dem Hause Israel beständig ein Anlaß zur Verschuldung wurden, deshalb habe ich meine Hand wider sie erhoben, ist der Spruch des Herrn Jahwe, und sie sollen ihre Verschuldung tragen.
13 Und sie dürfen nicht zu Mir hinzutreten, um Mir Priesterdienst zu tun, noch herzutreten zu irgendeinem Meiner Heiligtümer, zu dem Heiligen des Heiligen, daß ihre Schande sie tragen und ihre Greuel, die sie taten.
Sie dürfen mir nicht nahen, um mir Priesterdienste zu thun und sich allen meinen Heiligtümern, den hochheiligen, zu nahen, sondern sie sollen ihre Schmach tragen und ihre Strafe für ihre Greuel, die sie verübt haben.
14 Und Ich gebe sie, die Hut des Hauses zu hüten für allen Dienst desselben, und was darinnen ist zu tun.
Ich will sie dazu bestellen, daß sie den Dienst am Tempel besorgen - seine gesamte Bedienung und alle, was es an ihm zu thun giebt.
15 Und die Priester, die Leviten, Zadoks Söhne, welche die Hut Meines Heiligtums hüteten, indes die Söhne Israels von Mir abirrten, sie sollen Mir nahen, Mir Dienst zu tun, und sollen vor Mir stehen, Mir Fett und Blut darzubringen, spricht der Herr Jehovah.
Aber die levitischen Priester - die Zadokssöhne -, die des Dienstes an meinem Heiligtume warteten, als die Israeliten von mir abirrten, die sollen mir nahen, mich selbst zu bedienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut darzubringen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
16 Sie sollen in Mein Heiligtum eingehen, und sie nahen Meinem Tisch, um Mir Dienst zu tun, und hüten Meine Hut.
Sie sollen in mein Heiligtum eintreten und sie sollen meinem Tische nahen, mich selbst zu bedienen, und sollen meines Dienstes warten.
17 Und soll geschehen, wenn sie zu den Toren des inneren Vorhofes eingehen, sollen sie leinene Kleider anziehen, und keine Wolle soll auf sie kommen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs und im Hause Dienst tun.
Und wenn sie in die Thore des inneren Vorhofs eintreten, sollen sie linnenen Gewänder anlegen; Wolle darf nicht an sie kommen, wenn sie in den Thoren des inneren Vorhofs und weiter drinnen den Dienst verrichten.
18 Leinene Kopfbünde sollen auf ihrem Haupte sein, und leinene Beinkleider sollen an ihren Lenden sein, sie sollen sich nicht im Schweiße gürten.
Linnene Kopfbunde sollen auf ihrem Haupte und linnene Beinkleider an ihren Schenkeln sein; nicht sollen sie sich mit Schweiß gürten.
19 Und wenn sie in den äußeren Hof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volk, sollen sie ausziehen ihre Kleider, in denen sie Dienst getan, und sie in den Zellen der Heiligkeit niederlegen und andere Kleider anziehen, auf daß sie nicht das Volk durch ihre Kleider heiligen.
Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen zum Volke, sollen sie ihre Gewänder ausziehen, in denen sie den Dienst verrichteten, und sie in den Zellen des Heiligtums niederlegen und sollen andere Gewänder anlegen, damit sie nicht das Volk durch ihre Gewänder heiligen.
20 Und sie sollen ihr Haupt nicht bescheren, aber das Haar auch nicht frei wachsen lassen, verschneiden sollen sie ihre Häupter.
Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei herabhängen lassen, sondern ihr Haupthaar verstutzt tragen.
21 Und Wein soll kein Priester trinken, wenn in den inneren Vorhof sie eingehen.
Und Wein soll kein Priester trinken, wenn sie den inneren Vorhof betreten.
22 Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Weibern nehmen, sondern Jungfrauen aus dem Samen des Hauses Israel; aber eine Witwe, die eines Priesters Witwe ist, mögen sie nehmen.
Sie dürfen sich keine Witwe oder Verstoßene zum Weibe nehmen, sondern nur Jungfaruen vom Samen des Hauses Israel; eine solche Witwe jedoch, die von einem Priester als Witwe hinterlassen ward, dürfen sie heiraten.
23 Und sollen unterweisen Mein Volk in dem Unterschied zwischen dem Heiligen und dem Gemeinen, und den zwischen Unreinem und Reinem ihnen zu wissen tun.
Und mein Volk sollen sie den Unterschied von heilig und gemein lehren und sie über den Unterschied von unrein und rein unterweisen.
24 Und im Rechtsstreite sollen sie stehen, zu richten nach Meinen Rechten; sie sollen ihn richten. Und Meine Gesetze und Meine Satzungen sollen sie halten bei allen Meinen Festzeiten, und heiligen Meine Sabbathe.
Und über Streitfälle sollen sie zu Gericht sitzen; nach meinen Rechten sollen sie sie richten und meine Weisungen und Satzungen sollen sie an allen meinen Festtagen beobachten und meine Sabbate heilig halten.
25 Und zu einem toten Menschen sollen sie nicht hineinkommen und sich verunreinigen; nur bei Vater und bei Mutter und bei Sohn und bei Tochter, bei Bruder und bei Schwestern, die keinen Mann gehabt haben, mögen sie sich verunreinigen.
Zu einem Leichnam dürfen sie nicht herantreten, daß sie unrein würden; nur an der Leiche von Vater oder Mutter oder Sohn oder Tochter oder Bruder oder einer Schwester, die noch keinem Mann angehört hat, dürfen sie sich verunreinigen.
26 Und nach seiner Reinigung sollen sie ihm sieben Tage zählen.
Und wenn er wieder rein geworden, soll man weitere sieben Tage für ihn zählen.
27 Und an dem Tage, da er zum Heiligtum, zum inneren Vorhof hereinkommt, um Dienst zu tun im Heiligtum, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht der Herr Jehovah.
Und an dem Tag, an dem er das Heilige, den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtume Dienst zu thun, soll er sein Sündopfer darbringen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
28 Und ihr Erbe, das sie haben sollen: Ich bin ihr Erbe. Und ihr sollt ihnen kein Eigentum geben in Israel: Ich bin ihr Eigentum.
Erbbesitz sollen sie nicht haben - ich bin ihr Erbbesitz! - noch sollt ihr ihnen Eigentum in Israel geben: ich bin ihr Eigentum!
29 Das Speiseopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen, und alles Verbannte in Israel soll ihnen sein.
Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, das sollen sie verzehren, und alles, was in Israel dem Banne verfallen ist, soll ihnen gehören.
30 Und die Erstlinge von allen Erstgeburten, von allem, und alles Hebeopfer von allem, von euren Hebeopfern sollen die Priester haben, und die Erstlinge eures Teiges gebt dem Priester, auf daß Segen ruhe auf deinem Haus.
Und das Beste von allen Erstlingen irgendwelcher Art und alle Hebeopfer irgendwelcher Art von allen euren Hebeopfergaben sollen den Priestern zufallen. Auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, um Segen auf dein Haus herabzuziehen.
31 Alles Gefallene und Zerfleischte vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester nicht essen.
Keinerlei Aas und nichts, was zerrissen ward, seien es Vögel oder Vieh dürfen die Priester essen.

< Hesekiel 44 >