< 2 Mose 27 >

1 Und den Altar mache aus Schittimholz, fünf Ellen die Länge und fünf Ellen die Breite, Geviert sei der Altar, und drei Ellen seine Höhe.
Den Altar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit - viereckig soll der Altar sein - und drei Ellen hoch.
2 Und mache seine Hörner an seinen vier Ecken. Aus ihm heraus sollen seine Hörner sein, und überziehe ihn mit Erz.
Und die zugehörigen Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen, so daß die Hörner ein Ganzes mit ihm bilden, und sollst ihn mit Kupfer überziehen.
3 Und mache seine Töpfe, die Asche wegzutun, und seine Schaufeln und seine Sprengbecken, und seine Fleischgabeln und seine Kohlpfannen. Alle seine Geräte sollst du von Erz machen.
Und die zugehörigen Töpfe, die man braucht, um ihn vom Fett zu säubern, wie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen, alle zu ihm gehörenden Geräte, sollst du aus Kupfer anfertigen.
4 Und mache für ihn ein Gitter, ein Netzwerk aus Erz, und an das Netz sollst du an seinen vier Enden vier eherne Ringe machen.
Ferner sollst du ein Gitterwerk für ihn anfertigen, ein Netzwerk aus Kupfer, und sollst an dem Netze vier kupferne Ringe anbringen, an den vier Ecken des Altars,
5 Und sollst es setzen unter die Einfassung des Altars von unten her, und das Netz sei bis an die Mitte des Altars.
und sollst es unterhalb des den Altar umlaufenden Simses befestigen, so daß das Netz bis zur Mitte des Altars reicht.
6 Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Schittimholz, und überziehe sie mit Erz.
Ferner sollst du Stangen für den Altar anfertigen, Stangen aus Akazienholz, und sie mit Kupfer überziehen.
7 Und seine Stangen bringe man in die Ringe, und sollen die Stangen an beiden Seitenwänden des Altars sein, wenn man ihn trägt.
Diese seine Stangen sollen durch die Ringe gezogen werden, so daß sich die Stangen auf den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt.
8 Hohl, von Brettern sollst du ihn machen, wie man dir zeigte auf dem Berge, so sollen sie ihn machen.
Aus Brettern, so daß er inwendig hohl ist, sollst du ihn herstellen; wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so sollen sie es machen.
9 Und den Vorhof der Wohnung mache an der Seite gegen Mittag südwärts; Behänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus hundert Ellen die Länge an der einen Seite.
Und den Vorhof der Wohnung sollst du so herstellen: für die nach Süden gewendete Seite Vorhof-Umhänge aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite;
10 Und seiner Säulen zwanzig und seiner Untersätze zwanzig von Erz, die Nägel der Säulen und deren Umgürtungen von Silber.
dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen - die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe sollen von Silber sein.
11 Und so an der Seite gegen Mitternacht der Länge nach Behänge, hundert in die Länge, und seine zwanzig Säulen und deren zwanzig Untersätze von Erz, die Nägel der Säulen und ihre Umgürtungen von Silber.
Ebenso Umhänge für die nördliche Langseite, hundert Ellen; dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen, die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe von Silber.
12 Und in die Breite des Vorhofs auf der Seite nach dem Meer Behänge, fünfzig Ellen, ihre Säulen zehn und deren zehn Untersätze.
Die westliche Breitseite des Vorhofs aber soll Umhänge von fünfzig Ellen haben, dazu zehn Säulen nebst ihren zehn Füßen.
13 Und in die Breite des Vorhofs auf der Vorderseite gegen Aufgang fünfzig Ellen.
Und die nach Osten gewendete Breitseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen;
14 Und fünfzehn Ellen Behänge auf dem Flügel, ihre Säulen drei und ihre Untersätze drei.
und zwar sollen fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen, auf die eine Seite kommen,
15 Und auf dem zweiten Flügel fünfzehn Behänge, ihre Säulen drei und ihre Untersätze drei.
und ebenso auf die andere Seite fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen.
16 Und zum Tor des Vorhofs eine Decke von zwanzig Ellen, von blauem und rotem Purpur und doppelt gefärbtem Scharlach und gezwirntem Byssus, das Werk des Buntwirkers, seine Säulen vier und ihre Untersätze vier.
Das Thor des Vorhofs aber soll einen Vorhang haben, zwanzig Ellen breit, von blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirker-Arbeit; dazu vier Säulen nebst ihren vier Füßen.
17 Alle Säulen des Vorhofs ringsum mit silbernen Umgürtungen und ihren silbernen Nägeln und ihren ehernen Untersätzen.
Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit silbernen Ringen versehen sein; auch die Nägel an ihnen sollen von Silber sein, ihre Füße aber von Kupfer.
18 Die Länge des Vorhofes hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen von gezwirntem Byssus, und ihre Untersätze von Erz.
Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen betragen, die Breite fünfzig Ellen und die Höhe fünf Ellen aus gezwirntem Byssus, mit kupfernen Füßen.
19 Alle Geräte der Wohnung für all ihren Dienst, und all ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs seien von Erz.
Und alle Geräte der Wohnung, deren man bedarf bei dem gesamten heiligen Dienst an ihr, und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen aus Kupfer sein.
20 Und du gebiete den Söhnen Israels, daß sie dir reines, gestoßenes Olivenöl zum Licht bringen, auf daß man die Lampe beständig aufgehen lasse.
Du aber gebiete den Israeliten, daß sie dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter herbeibringen, damit man beständig Lampen aufstecken kann.
21 Im Versammlungszelte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnisse ist, soll es Aharon und seine Söhne zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehovah. Eine ewige Satzung sei es für ihre Geschlechter aus den Söhnen Israels.
Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, welcher sich vor dem Gesetze befindet, soll ihn Aaron mit seinen Söhnen herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen vor Jahwe brenne. Solches ist den Israeliten als eine für alle Zeiten und alle Geschlechter geltende Verpflichtung auferlegt.

< 2 Mose 27 >