< 2 Mose 27 >

1 Und du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, daß er viereckig sei, und drei Ellen hoch.
Und den Altar mache aus Schittimholz, fünf Ellen die Länge und fünf Ellen die Breite, Geviert sei der Altar, und drei Ellen seine Höhe.
2 Du sollst Hörner an seine vier Ecken machen; seine Hörner sollen aus ihm hervorgehen, und du sollst ihn mit Erz überziehen.
Und mache seine Hörner an seinen vier Ecken. Aus ihm heraus sollen seine Hörner sein, und überziehe ihn mit Erz.
3 Mache Aschentöpfe, Schaufeln, Sprengbecken, Gabeln und Kohlenpfannen. Alle seine Geschirre sollst du von Erz machen.
Und mache seine Töpfe, die Asche wegzutun, und seine Schaufeln und seine Sprengbecken, und seine Fleischgabeln und seine Kohlpfannen. Alle seine Geräte sollst du von Erz machen.
4 Du sollst ihm auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz, und sollst an das Gitter vier eherne Ringe an seinen vier Ecken machen.
Und mache für ihn ein Gitter, ein Netzwerk aus Erz, und an das Netz sollst du an seinen vier Enden vier eherne Ringe machen.
5 Und sollst dasselbe unter die Einfassung des Altars setzen, unterhalb. Und das Gitter soll reichen bis zur halben Höhe des Altars.
Und sollst es setzen unter die Einfassung des Altars von unten her, und das Netz sei bis an die Mitte des Altars.
6 Und sollst Stangen machen für den Altar, von Akazienholz, mit Erz überzogen.
Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Schittimholz, und überziehe sie mit Erz.
7 Und sollst die Stangen in die Ringe stecken, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, damit man ihn tragen kann.
Und seine Stangen bringe man in die Ringe, und sollen die Stangen an beiden Seitenwänden des Altars sein, wenn man ihn trägt.
8 Von Tafeln sollst du ihn machen, inwendig hohl; wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, so soll man ihn machen.
Hohl, von Brettern sollst du ihn machen, wie man dir zeigte auf dem Berge, so sollen sie ihn machen.
9 Du sollst der Wohnung auch einen Vorhof machen: Auf der rechten Seite gegen Mittag Vorhänge von gezwirnter weißer Baumwolle, hundert Ellen lang auf der einen Seite.
Und den Vorhof der Wohnung mache an der Seite gegen Mittag südwärts; Behänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus hundert Ellen die Länge an der einen Seite.
10 Und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
Und seiner Säulen zwanzig und seiner Untersätze zwanzig von Erz, die Nägel der Säulen und deren Umgürtungen von Silber.
11 Also auch gegen Mitternacht sollen Vorhänge sein, hundert Ellen lang, und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
Und so an der Seite gegen Mitternacht der Länge nach Behänge, hundert in die Länge, und seine zwanzig Säulen und deren zwanzig Untersätze von Erz, die Nägel der Säulen und ihre Umgürtungen von Silber.
12 Aber gegen Abend soll die Breite der Vorhänge des Vorhofs fünfzig Ellen betragen; und es sollen zehn Säulen auf zehn Füßen sein.
Und in die Breite des Vorhofs auf der Seite nach dem Meer Behänge, fünfzig Ellen, ihre Säulen zehn und deren zehn Untersätze.
13 Gegen Morgen aber, gegen Aufgang, soll die Breite des Vorhofs fünfzig Ellen betragen;
Und in die Breite des Vorhofs auf der Vorderseite gegen Aufgang fünfzig Ellen.
14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Vorhänge auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
Und fünfzehn Ellen Behänge auf dem Flügel, ihre Säulen drei und ihre Untersätze drei.
15 desgleichen fünfzehn Ellen auf die andere Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen.
Und auf dem zweiten Flügel fünfzehn Behänge, ihre Säulen drei und ihre Untersätze drei.
16 Aber in dem Tor des Vorhofs soll ein Vorhang sein, zwanzig Ellen breit, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit, dazu vier Säulen auf ihren Füßen.
Und zum Tor des Vorhofs eine Decke von zwanzig Ellen, von blauem und rotem Purpur und doppelt gefärbtem Scharlach und gezwirntem Byssus, das Werk des Buntwirkers, seine Säulen vier und ihre Untersätze vier.
17 Alle Säulen um den Vorhof her sollen silberne Querstangen und silberne Haken und eherne Füße haben.
Alle Säulen des Vorhofs ringsum mit silbernen Umgürtungen und ihren silbernen Nägeln und ihren ehernen Untersätzen.
18 Und die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen; [die Umhänge] von gezwirnter weißer Baumwolle; und seine Füße sollen ehern sein.
Die Länge des Vorhofes hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen von gezwirntem Byssus, und ihre Untersätze von Erz.
19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Dienst und alle ihre Nägel und alle Nägel des Vorhofs sollen ehern sein.
Alle Geräte der Wohnung für all ihren Dienst, und all ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs seien von Erz.
20 Gebiete auch den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen lauteres, gestoßenes Olivenöl für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten.
Und du gebiete den Söhnen Israels, daß sie dir reines, gestoßenes Olivenöl zum Licht bringen, auf daß man die Lampe beständig aufgehen lasse.
21 In der Stiftshütte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis hängt, sollen Aaron und seine Söhne es zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor dem HERRN. Das ist ein ewiger Gebrauch, der von den Kindern Israel jederzeit zu beobachten ist.
Im Versammlungszelte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnisse ist, soll es Aharon und seine Söhne zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehovah. Eine ewige Satzung sei es für ihre Geschlechter aus den Söhnen Israels.

< 2 Mose 27 >