< 5 Mose 25 >

1 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen.
Wenn Hader ist unter Männern, so sollen sie zum Gericht herzutreten, auf daß man sie richte, und den Gerechten rechtfertige und den Ungerechten verdamme.
2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.
Und es soll geschehen, so der Ungerechte Schläge verdient, der Richter ihn niederfallen lasse, auf daß man ihn schlage vor ihm, an Zahl nach dem Maße seines Unrechts.
3 Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.
Vierzig Schläge gebe man ihm und tue nichts hinzu; auf daß nicht durch weiteres Schlagen der Schläge viel werden, und dein Bruder vor deinen Augen gering geachtet werde.
4 Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.
Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul zubinden.
5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.
Wenn Brüder zusammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Toten nicht draußen eines fremden Mannes werden. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen, und ihr Schwagerpflicht leisten.
6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.
Und es soll geschehen, daß der Erstgeborene, den sie gebiert, auf den Namen seines toten Bruders erstehe, und sein Name nicht aus Israel ausgewischt werde.
7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
Hat aber der Mann keine Lust, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen nach dem Tor zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel aufzurichten; er will mir nicht Schwagerpflicht leisten.
8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!
Und sollen die Ältesten seiner Stadt ihn rufen und zu ihm reden; und so er steht und spricht: Ich habe nicht Lust, sie zu nehmen;
9 so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!
So soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm herzutreten und ihm den Schuh von seinem Fuß ausziehen und ihm ins Gesicht spucken und antworten und sprechen: So tue man dem Manne, der das Haus seines Bruders nicht baut!
10 Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen.
Und sein Name soll in Israel heißen: Des Barfüßlers Haus.
11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
Wenn Männer miteinander zanken, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen naht sich, ihren Mann aus der Hand des Schlagenden zu erretten, und ihre Hand ausreckt und ihn bei seiner Scham faßt;
12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.
So sollst du ihr die Hand abschneiden, dein Auge soll nicht schonen.
13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!
Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel tragen, einen großen und einen kleinen.
14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!
Du sollst nicht zweierlei Epha, ein großes und ein kleines, in deinem Hause haben.
15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
Ganze und gerechte Gewichtsteine sollst du haben; und ein ganzes, gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden auf dem Boden, den Jehovah, dein Gott, dir gibt.
16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
Denn ein Greuel ist Jehovah, deinem Gott, ein jeglicher, der solches tut, ein jeglicher, der Verkehrtes tut.
17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget;
Gedenke, was Amalek dir tat auf dem Wege, da du aus Ägypten auszogst.
18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.
Wie er dir begegnete auf dem Wege und hinter dir alle Schwächlinge abschnitt, da du matt und müde warst, und er Gott nicht fürch- tete.
19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht!
Und es soll geschehen, wenn dann Jehovah, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden ringsum in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir als Erbe gibt, es erblich zu besitzen, sollst du das Andenken Amaleks unter dem Himmel auswischen. Vergiß es nicht.

< 5 Mose 25 >