< 5 Mose 24 >

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sich ihr vermählt, und es geschieht, daß sie nicht Gnade findet in seinen Augen, weil er eine Blöße an ihr gefunden hat, daß er einen Scheidebrief schreibt und in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entläßt;
2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,
Und sie aus seinem Hause ausgeht, und geht und eines anderen Mannes wird;
3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat
Und der andere Mann sie auch haßt und ihr einen Scheidebrief schreibt, und selben ihr in die Hand gibt, und sie aus seinem Haus entläßt, oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat,
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
So kann ihr erster Gemahl, der sie entließ, nicht umkehren, sie zu nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden war, denn ein Greuel ist es vor Jehovah, und du sollst keine Sünde bringen über das Land, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt.
5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
So ein Mann ein neues Weib genommen hat, so soll er nicht ausziehen in das Heer, noch soll man etwas über ihn entgehen lassen. Er soll bürdelos sein für sein Haus für ein Jahr, und fröhlich sein mit seinem Weib, das er genommen.
6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.
Man soll nicht Mühle und Mühlstein pfänden, denn die Seele pfändet man damit.
7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
Wenn ein Mann gefunden wird, der eine Seele stiehlt von seinen Brüdern, von den Söhnen Israel, und ihn mißhandelt und ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben, auf daß du wegschaffst das Böse aus deiner Mitte.
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!
Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du sehr haltest und tuest nach allem dem, was die Priester, die Leviten, euch weisen. Wie ich denselben geboten habe, sollt ihr halten es zu tun.
9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!
Gedenke, was Jehovah, dein Gott, tat der Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten ausginget.
10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
Wenn du deinen Genossen irgendein Darlehn ausleihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu pfänden.
11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
Draußen sollst du stehen, und der Mann, dem du ausleihst, soll dir das Pfand hinausbringen.
12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
Und wenn der Mann im Elend ist, sollst du dich nicht niederlegen mit seinem Pfande.
13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
Du sollst ihm das Pfand zurückgeben, so wie die Sonne untergeht, auf daß er in seinem Gewande sich lege und dich segne; und dir wird es zur Gerechtigkeit vor Jehovah, deinem Gott.
14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
Du sollst den elenden und dürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, sei er von deinen Brüdern, oder von deinem Fremdling, der in deinem Lande in deinen Toren ist.
15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten.
An seinem Tage sollst du seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen, denn er ist im Elend, und seine Seele erhebt sich danach; auf daß er nicht über dich zu Jehovah rufe und dir es zur Sünde werde.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.
Die Väter sollen nicht sterben um der Söhne willen, und die Söhne sollen nicht um der Väter willen sterben. Jeder Mann soll für seine Sünde sterben!
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
Du sollst dem Fremdling und der Waise, das Recht nicht abwenden, noch der Witwe das Kleid pfänden.
18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.
Und gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten warst, und daß dich Jehovah, dein Gott, von dannen eingelöst hat. Darum gebiete ich dir, dieses Wort zu tun.
19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.
Wenn du auf deinem Felde die Ernte eingeerntet und eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie sein, auf daß dich Jehovah, dein Gott, segne in allem Tun deiner Hände.
20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
Wenn du deine Olive abgeschlagen, sollst du nicht hinter dir nachpflücken. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
Wenn du deinen Weinberg abgelesen, sollst du nicht hinter dir nachlesen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.
22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland; darum gebiete ich dir, dies Wort zu tun.

< 5 Mose 24 >