< 5 Mose 14 >

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte machen, noch euch kahlscheren zwischen euren Augen wegen eines Toten;
Ihr seid Söhne Jehovahs, eures Gottes, ihr sollt euch keine Einschnitte machen, noch euch zwischen euren Augen kahl machen um eines Toten willen.
2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk, und dich hat der HERR erwählt, daß du ihm ein Volk des Eigentums seiest unter allen Völkern, die auf Erden sind.
Denn du bist ein heiliges Volk Jehovah, deinem Gott, und dich hat Jehovah erwählt, daß du Ihm ein Volk des Eigentums vor allen Völkern, auf dem Angesichte des Bodens seiest.
3 Du sollst keinen Greuel essen.
Du sollst nichts essen, das ein Greuel ist.
4 Das aber ist das Vieh, das ihr essen dürft: Ochsen, Schafe und Ziegen,
Dies ist das Vieh, das du essen darfst: Ochse, Junges der Schafe und Junges der Ziegen.
5 den Hirsch, die Gazelle, den Damhirsch, den Steinbock, die Antilope, den Auerochs und den Springbock;
Hirsch und Reh und Damhirsch, Steinbock und Antilope und Büffelochs und Samer.
6 und alle, welche durchgespaltene, also zwei Klauen haben und auch wiederkäuen, die sollt ihr essen.
Und alles Vieh, das durchbrochene Hufe, und in zwei Klauen gespaltene Hufe hat, und wiederkäut unter dem Vieh, das dürfet ihr essen.
7 Doch sollt ihr diese nicht essen von den Wiederkäuern und von denen, die durchgespaltene Hufe haben: das Kamel, den Hasen und den Springhasen; denn wiewohl sie wiederkäuen, haben sie doch nicht durchgespaltene Klauen; sie sollen euch unrein sein.
Nur das sollt ihr nicht essen von den Wiederkäuenden und von denen, welche Hufe mit gespaltenen Klauben haben: Das Kamel, den Hasen und das Kaninchen; denn wiederkäuend sind sie, aber sie spalten den Huf nicht. Unrein seien sie euch.
8 Das Schwein hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; es soll euch unrein sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
Und das Schwein; denn es spaltet zwar den Huf, ist aber nicht wiederkäuend; unrein sei es euch. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas berühren.
9 Das ist's aber, was ihr essen dürfet von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, sollt ihr essen.
Das dürfet ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen hat und Schuppen, dürfet ihr essen.
10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; es soll euch unrein sein.
Alles aber, was keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen. Es sei euch unrein.
11 Esset alle reinen Vögel.
Alle reine Vögel dürft ihr essen.
12 Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen sollt: der Adler, der Lämmergeier und der Seeadler;
Und das sind die von ihnen, so ihr nicht essen sollt: Der Adler und der Seeadler und der Lämmergeier.
13 die Weihe, der Bussard und die Falkenarten;
Und der Weihe und der Falke und der Geier nach seiner Art.
14 die ganze Rabenfamilie;
Und alle Raben nach ihrer Art.
15 der Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten;
Und das Käuzlein und der Strauß und die Möwe und der Habicht nach seiner Art.
16 das Käuzchen, der Ibis, das Purpurhuhn;
Der Uhu, die Eule und die Dohle.
17 der Pelikan, der Schwan und der Reiher;
Und der Pelikan und der Aasgeier und der Taucher.
18 der Storch, die verschiedenen Strandläufer, der Wiedehopf und die Fledermaus.
Und der Storch und der Reiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten, ihr sollt sie nicht essen.
Und alles kriechende Gevögel sei euch unrein. Man darf es nicht essen.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen.
Alles reine Gevögel dürft ihr essen.
21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
Kein Aas sollt ihr essen. Dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Auswärtigen; denn du bist ein heiliges Volk Jehovah, deinem Gott. Das Böcklein sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
22 Du sollst allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was von deinem Acker kommt, Jahr für Jahr.
Du sollst verzehnten allen Ertrag deiner Saat, das, was aus dem Felde ausgeht Jahr für Jahr.
23 Und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, und an dem Orte, welchen er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, essen den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeburt von deinen Rindern und Schafen, damit du lernest den HERRN, deinen Gott, fürchten dein Leben lang.
Und du sollst vor Jehovah, deinem Gott, an dem Ort, den Er erwählen wird, Seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, essen den Zehnten deines Korns, deines Mostes und deines Öls, und die Erstlinge deines Rindviehs und deines Kleinviehs, auf daß du lernest Jehovah, deinen Gott, fürchten alle Tage.
24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst hinsetze, dir zu ferne ist (denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen),
Und wenn dir des Weges zu viel ist, daß du es nicht hinzutragen vermagst, weil der Ort, den Jehovah, dein Gott, erwählen wird, Seinen Namen daselbst einzusetzen, zu fern für dich ist, wenn dich Jehovah, dein Gott, gesegnet hat;
25 so setze es in Geld um und binde das Geld in deine Hand und geh an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat.
So gib es in Silber und fasse das Silber in deine Hand und gehe an den Ort, den Jehovah, dein Gott, Sich wird erwählen.
26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele gelüstet, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk, oder was sonst deine Seele wünscht, und iß daselbst vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus.
Und das Silber magst du geben für alles, was deine Seele gelüstet, für Rindvieh und für Kleinvieh, und für Wein und für starkes Getränk, und für alles, nach dem deine Seele verlangt, und sollst essen daselbst vor Jehovah, deinem Gott, und fröhlich sein, du und dein Haus.
27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht vergessen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir.
Und den Leviten, der in deinen Toren ist, ihn sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Teil und kein Erbe mit dir.
28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahre aussondern und es in deinen Toren lassen.
Am Ende dreier Jahre sollst du herausbringen all den Zehnten deines Ertrages in diesem Jahr und ihn niederlegen in deinen Toren.
29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, der Fremdling, das Waislein und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.
Und der Levite, weil er kein Teil und Erbe mit dir hat, komme, und der Fremdling, und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und satt werden, damit Jehovah, dein Gott, dich segne in allem Tun deiner Hand, das du tust.

< 5 Mose 14 >