< Esra 7 >

1 Nach diesen Begebenheiten nun unter der Regierung des Perserkönigs Arthasastha zog Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias,
Und nach diesen Begebenheiten, unter der Regierung Artasastas, des Königs von Persien, zog Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkijas,
2 des Sohnes Sallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitubs,
des Sohnes Schallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitubs,
3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths,
des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths,
4 des Sohnes Serahjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Bukkis,
des Sohnes Serachjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Bukkis,
5 des Sohnes Abisuas, des Sohnes des Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes des Oberpriesters Aaron –
des Sohnes Abischuas, des Sohnes Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des Hauptpriesters-
6 eben dieser Esra zog von Babylon herauf. Er war ein Schriftgelehrter, wohlbewandert im mosaischen Gesetz, das der HERR, der Gott Israels, gegeben hatte; und weil die gütige Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm waltete, hatte der König ihm alles bewilligt, um was er gebeten hatte.
dieser Esra zog herauf von Babel; und er war ein kundiger Schriftgelehrter in dem Gesetz Moses, welches Jehova, der Gott Israels, gegeben hatte. Und weil die Hand Jehovas, seines Gottes, über ihm war, [W. nach der Hand Jehovas über ihm; so auch V. 9. 28 usw.] gab ihm der König all sein Begehr.
7 So zog denn mit ihm ein Teil der Israeliten und der Priester, Leviten, Sänger, Torhüter und Tempelhörigen im siebten Regierungsjahre des Königs Arthasastha nach Jerusalem hinauf;
Und es zog mit ihm eine Anzahl von den Kindern Israel und von den Priestern und den Leviten und den Sängern und den Torhütern und den Nethinim [S. die Anm. zu 1. Chron. 9,2] nach Jerusalem hinauf, im siebten Jahre des Königs Artasasta.
8 und er gelangte nach Jerusalem im fünften Monat dieses siebten Regierungsjahres des Königs.
Und er kam nach Jerusalem im fünften Monat, das war das siebte Jahr des Königs.
9 Auf den ersten Tag des ersten Monats nämlich hatte Esra den Aufbruch von Babylon festgesetzt, und am ersten Tage des fünften Monats kam er in Jerusalem an, weil die gütige Hand seines Gottes über ihm waltete;
Denn am Ersten des ersten Monats hatte er den Hinaufzug aus Babel festgesetzt; [Nach and. Punktierung: war der Beginn des Hinaufziehens aus Babel] und am Ersten des fünften Monats kam er nach Jerusalem, weil die gute Hand seines Gottes über ihm war.
10 denn Esra hatte sein Streben fest darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und durchzuführen und in Israel Satzung und Recht zu lehren.
Denn Esra hatte sein Herz darauf gerichtet, das Gesetz Jehovas zu erforschen und zu tun, und in Israel Satzung und Recht zu lehren.
11 Folgendes ist nun die Abschrift des Schreibens, das der König Arthasastha dem schriftgelehrten Priester Esra, der ein Gelehrter in den Worten der Gebote des HERRN und seiner Satzungen für Israel war, mitgegeben hatte:
Und dies ist die Abschrift des Briefes, welchen der König Artasasta dem Priester Esra, dem Schriftgelehrten, gab, dem Schriftgelehrten in den Worten der Gebote Jehovas und seinen Satzungen für [Eig. betreffs] Israel:
12 »Arthasastha, der König der Könige, wünscht dem Priester Esra, der ein vollkommener Gelehrter im Gesetz des Himmelsgottes ist, Heil und so weiter.
Artasasta, König der Könige, Esra, dem Priester, dem vollkommenen Schriftgelehrten im Gesetz des Gottes des Himmels, und so weiter.
13 Von mir ergeht hiermit der Befehl, daß ein jeder, der in meinem Reiche vom Volk Israel und von seinen Priestern und Leviten gewillt ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir soll ziehen dürfen,
Von mir wird Befehl gegeben, daß ein jeder in meinem Reiche, von dem Volke Israel und seinen Priestern und den Leviten, der bereitwillig ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir ziehen mag.
14 weil du ja doch vom Könige und seinen sieben Räten gesandt bist, um über die Verhältnisse in Juda und Jerusalem eine Untersuchung anzustellen auf Grund des Gesetzes deines Gottes, das du in deinen Händen hast,
Weil du von dem König und seinen sieben Räten gesandt wirst, um eine Untersuchung über Juda und Jerusalem anzustellen, nach dem Gesetz deines Gottes, das in deiner Hand ist,
15 und um das Silber und Gold dorthin zu bringen, welches der König und seine Räte dem Gott Israels, dessen Wohnsitz in Jerusalem ist, als Weihgeschenk gespendet haben
und das Silber und das Gold hinzubringen, das der König und seine Räte dem Gott Israels, dessen Wohnung in Jerusalem ist, freiwillig gegeben haben,
16 sowie alles Silber und Gold, welches du in der ganzen Landschaft Babylon erhalten wirst, mitsamt den Weihgeschenken des Volkes und der Priester, welche freiwillige Gaben für das Haus ihres Gottes in Jerusalem spenden werden.
sowie alles Silber und Gold, das du in der ganzen Landschaft Babel bekommen wirst, nebst der freiwilligen Gabe des Volkes und der Priester, die freiwillig geben für das Haus ihres Gottes, das in Jerusalem ist;
17 Dementsprechend sollst du für dieses Geld gewissenhaft Stiere, Widder und Lämmer nebst den zugehörigen Speisopfern und den erforderlichen Trankopfern kaufen und sollst sie auf dem Altar eures Gotteshauses in Jerusalem darbringen.
deshalb kaufe mit Fleiß für dieses Geld Stiere, Widder, Lämmer, und ihre Speisopfer und ihre Trankopfer, und bringe sie dar auf dem Altar des Hauses eures Gottes, das in Jerusalem ist.
18 Was dann dir und deinen Genossen mit dem übrigen Silber und Gold zu tun gut erscheint, das mögt ihr nach dem Willen eures Gottes tun.
Und was dich und deine Brüder gut dünkt, mit dem übrigen Silber und Gold zu tun, das möget ihr nach dem Willen eures Gottes tun.
19 Ferner sollst du die Geräte, die dir für den Dienst im Hause deines Gottes übergeben werden, vollzählig vor dem Gott zu Jerusalem abliefern.
Und die Geräte, die dir zum Dienste des Hauses deines Gottes gegeben worden sind, liefere ab vor dem Gott Jerusalems.
20 Und den weiteren Bedarf des Hauses deines Gottes, alle Kosten, deren Bestreitung dir etwa obliegen wird, darfst du aus der königlichen Schatzkammer decken lassen;
Und den übrigen Bedarf des Hauses deines Gottes, was dir auszugeben vorfallen wird, sollst du aus dem Schatzhause des Königs ausgeben. -
21 es wird nämlich von mir, dem Könige Arthasastha, hiermit allen Schatzmeistern in der Provinz jenseits des Euphrats der Befehl erteilt: Alles, was der Priester Esra, der im Gesetz des Himmelsgottes gelehrte Mann, von euch verlangen wird, soll pünktlich geleistet werden,
Und von mir, dem König Artasasta, wird an alle Schatzmeister jenseit des Stromes Befehl gegeben, daß alles, was Esra, der Priester, der Schriftgelehrte im Gesetz des Gottes des Himmels, von euch fordern wird, pünktlich getan werde,
22 bis zu hundert Talenten Silber und bis zu hundert Kor Weizen und bis zu hundert Bath Wein und hundert Bath Öl, dazu Salz in unbeschränkter Menge.
bis zu hundert Talenten Silber und bis zu hundert Kor Weizen und bis zu hundert Bath Wein und bis zu hundert Bath Öl, und Salz ohne Maß. [Eig. ohne Aufschreiben]
23 Alles, was nach dem Befehl des Himmelsgottes erforderlich ist, soll für das Haus des Himmelsgottes sorgfältig geleistet werden, damit nicht etwa ein Zorngericht das Reich des Königs und seiner Söhne trifft.
Alles, was nach dem Befehl des Gottes des Himmels ist, soll für das Haus des Gottes des Himmels sorgfältig getan werden; denn warum sollte ein Zorn kommen über das Reich des Königs und seiner Söhne?
24 Weiter sei euch hiermit kundgetan, daß niemand berechtigt sein soll, irgendeinem Priester und Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelhörigen, kurz irgendeinem Diener dieses Gotteshauses eine Geldabgabe, eine Steuer oder Zölle aufzuerlegen.
Und euch wird kundgetan, daß niemand ermächtigt ist, allen Priestern und Leviten, Sängern, Torhütern, Nethinim und Dienern dieses Hauses Gottes Steuer, Zoll und Weggeld aufzuerlegen. -
25 Du aber, Esra, setze gemäß der Weisheit (des Gesetzes) deines Gottes, das in deinen Händen ist, Richter und Rechtspfleger ein, die dem gesamten Volke in der Provinz jenseits des Euphrats Recht sprechen sollen, nämlich allen denen, welche die Gesetze deines Gottes kennen, und wer sie noch nicht kennt, dem sollt ihr Belehrung zuteil werden lassen!
Du aber, Esra, bestelle nach der Weisheit deines Gottes, die bei dir [W. in deiner Hand; vielleicht in dem Sinne von V. 14] ist, Richter und Rechtspfleger, welche alles Volk richten sollen, das jenseit des Stromes ist, alle, welche die Gesetze deines Gottes kennen; und dem, der sie nicht kennt, sollt ihr sie kundtun.
26 Jeder aber, der dem Gesetz deines Gottes und dem Gesetz des Königs nicht nachkommt, gegen den soll gerichtlich mit Strenge vorgegangen werden, es sei mit Todesstrafe oder Verbannung, mit Geldbuße oder Gefängnis!«
Und ein jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht tun wird, an dem soll mit Eifer Gericht geübt werden, sei es zum Tode, oder zur Verbannung, oder zur Buße an Gütern, oder zum Gefängnis.
27 »Gepriesen sei der HERR, der Gott unserer Väter, der dem Könige den Entschluß ins Herz gegeben hat, das Haus des HERRN in Jerusalem zu verherrlichen,
Gepriesen sei Jehova, der Gott unserer Väter, der solches in das Herz des Königs gegeben hat, um das Haus Jehovas zu verherrlichen, das in Jerusalem ist,
28 und der mich Gnade bei dem Könige und seinen Räten und bei allen einflußreichen Würdenträgern des Königs hat finden lassen, so daß ich, weil die Hand des HERRN, meines Gottes, schützend über mir waltete, den Mut gewann, Familienhäupter aus Israel um mich zu sammeln, damit sie mit mir nach Jerusalem hinaufzögen!«
und der mir Güte zugewandt hat vor dem König und seinen Räten und allen mächtigen Fürsten des Königs! Und ich erstarkte, weil die Hand Jehovas, meines Gottes, über mir war, und ich versammelte Häupter aus Israel, daß sie mit mir hinaufzögen.

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