< 4 Mose 28 >

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Gebeut den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seinen Zeiten, daß ihr mir's opfert.
Gebiete den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, Mein Brot, zu Meinen Feueropfern des Geruches Meiner Ruhe sollt ihr halten, daß ihr sie Mir darbringet zur bestimmten Zeit.
3 Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Wandel sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer;
Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem Jehovah darbringen sollt: Jährige Lämmer ohne Fehl, zwei am Tage, als beständiges Brandopfer.
4 ein Lamm des Morgens, das andere zwischen Abends;
Das eine Lamm sollst du am Morgen bereiten und das zweite Lamm sollst du bereiten gegen Abend.
5 dazu einen Zehnten Epha Semmelmehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, das gestoßen ist, eines vierten Teils vom Hin.
Und ein zehntel Ephah Semmelmehl zu einem Speiseopfer, mit zerstoßenem Öl vermischt, ein viertel Hin.
6 Das ist ein täglich Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet zum süßen Geruch, ein Feuer dem HERRN.
Ein beständiges Brandopfer ist es, das am Berge Sinai bereitet worden zum Geruch der Ruhe, ein Feueropfer für Jehovah.
7 Dazu sein Trankopfer, je zu einem Lamm ein Vierteil vom Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN.
Und sein Trankopfer ein viertel Hin auf das eine Lamm. Im Heiligtum gieße aus ein Trankopfer starken Getränkes dem Jehovah.
8 Das andere Lamm sollst du zwischen Abends machen, wie das Speisopfer des Morgens, und sein Trankopfer zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN.
Und das zweite Lamm bereite zu gegen Abend, wie das Speiseopfer des Morgens, und wie sein Trankopfer sollst du es bereiten, ein Feueropfer des Geruchs der Ruhe dem Jehovah.
9 Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Wandel und zwo zehnten Semmelmehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und sein Trankopfer.
Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, und sein Trankopfer.
10 Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats über das tägliche Brandopfer samt seinem Trankopfer.
Das Brandopfer des Sabbaths an seinem Sabbathtag, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
11 Aber des ersten Tages eurer Monden sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: zween junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel;
Und am Ersten eurer Monate sollt ihr Jehovah ein Brandopfer darbringen: Zwei junge Farren von den Rindern, und einen Widder und sieben einjährige Lämmer ohne Fehl.
12 und je drei Zehnten Semmelmehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, zu einem Farren, und zwo Zehnten Semmel-mehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, zu einem Widder;
Und drei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf den einen Farren, und zwei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt auf den einen Widder, zum Speiseopfer,
13 und je einen Zehnten Semmel mehls zum Speisopfer, mit Öl gemenget, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN.
Und je ein Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf je ein Lamm, als Brandopfer zum Geruch der Ruhe; ein Feueropfer für Jehovah.
14 Und ihr Trankopfer soll sein: ein halb Hin Weins zum Farren, ein Dritteil Hin zum Widder, ein Vierteil Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monden im Jahr.
Und ihre Trankopfer sollen sein ein halbes Hin zu dem Farren und ein drittel Hin zu dem Widder und ein viertel Hin Wein auf das Lamm. Dies ist das Brandopfer des Neumonds an seinem Neumond an den Neumonden des Jahres.
15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen über das tägliche Brandopfer und sein Trankopfer.
Und einen Ziegenbock als Sündopfer für Jehovah, außer dem beständigen Brandopfer mache man und sein Trankopfer.
16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monden ist das Passah dem HERRN.
Und im ersten Monat am vierzehnten Tage des Monats ist das Passah für Jehovah.
17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monden ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuert Brot essen.
Und am fünfzehnten Tag dieses Monats ist Fest. Sieben Tage soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
18 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.
Am ersten Tage soll heilige Zusammenberufung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
19 Und sollt dem HERRN Brandopfer tun: zween junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,
Und ein Feueropfer sollt ihr, ein Brandopfer für Jehovah von zwei jungen Farren von den Rindern und einen Widder und sieben einjährigen Lämmern darbringen. Ohne Fehl sollen sie euch sein.
20 samt ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu einem Farren, und zwo Zehnten zu dem Widder;
Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den Farren und zwei Zehntel auf den Widder, sollt ihr sie bereiten.
21 und je einen Zehnten auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
Je ein Zehntel sollt ihr es machen für ein Lamm, für die sieben Lämmer;
22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnet werdet.
Und einen Bock zum Sündopfer, euch zu sühnen.
23 Und sollt solches tun am Morgen über das Brandopfer, welches ein täglich Brandopfer ist.
Außer dem Morgenbrandopfer, das ein beständiges Brandopfer ist, sollt ihr diese machen.
24 Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern, zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN, über das tägliche Brandopfer, dazu sein Trankopfer.
Wie mit diesen sollt ihr an jedem Tage der sieben Tage es machen, das Brot des Feueropfers als Geruch der Ruhe für Jehovah; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer werde es gemacht.
25 Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.
Und am siebenten Tage soll heilige Zusammenberufung für euch sein. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
26 Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.
Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehovah in euren Wochen neues Speiseopfer darbringet, soll bei euch heilige Zusammenberufung sein, und keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
27 Und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zween junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer,
Und ihr sollt Jehovah ein Brandopfer darbringen zum Geruch der Ruhe, zwei junge Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
28 samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu einem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder;
Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl, mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den einen Farren, zwei Zehntel auf den einen Widder;
29 und je einen Zehnten zu einem Lamm der sieben Lämmer;
Je ein Zehntel auf ein Lamm für die sieben Lämmer;
30 und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen.
Einen Ziegenbock, euch zu sühnen.
31 Dies sollt ihr tun über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Wandel soll's sein, dazu ihr Trankopfer.
Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer sollt ihr sie machen; ohne Fehl seien sie für euch, und ihre Trankopfer.

< 4 Mose 28 >