< 4 Mose 19 >

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen eine rötliche Kuh ohne Wandel, an der kein Fehl sei, und auf die noch nie kein Joch kommen ist.
Dies ist die Satzung des Gesetzes, die Jehovah geboten hat und gesagt: Rede zu den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Färse ohne Fehl, an der kein Makel ist, auf die noch kein Joch gekommen, nehmen,
3 Und gebet sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen:
Und sie dem Priester Eleasar geben; und er bringe sie hinaus außerhalb des Lagers und lasse sie vor ihm schlachten.
4 Und Eleasar, der Priester, soll ihres Bluts mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts sieben mal sprengen,
Und der Priester Eleasar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und spritze von ihrem Blut siebenmal gegenüber der Vorderseite des Versammlungszeltes.
5 und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beide ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
Und lasse die Färse vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist verbrenne man.
6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und rosinrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen,
Und der Priester nehme Zedernholz und Ysop und doppelt gefärbten Scharlach und werfe sie mitten in den Brand der Färse.
7 und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und danach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.
Und der Priester wasche seine Kleider und bade sein Fleisch im Wasser, und danach komme er herein in das Lager; aber der Priester ist unrein bis zum Abend.
8 Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider im Wasser waschen, und sein Fleisch baden im Wasser und unrein sein bis zum Abend.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten außer dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahret werde für die Gemeine der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
Und ein reiner Mann sammle die Asche der Färse und lege sie an einen reinen Ort außerhalb des Lagers nieder; und sie bleibe in Verwahrung zum Wasser der Ausscheidung für die Gemeinde der Söhne Israels. Ein Sündopfer ist es.
10 Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgeraffet hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.
Der aber die Asche von der Färse gesammelt, wasche seine Kleider und ist unrein bis zum Abend. Und dies sei ewige Satzung für die Söhne Israels und für den Fremdling, der sich in ihrer Mitte aufhält.
11 Wer nun irgend einen toten Menschen anrühret, der wird sieben Tage unrein sein.
Wer einen Toten, die Leiche irgendeines Menschen anrührt, soll sieben Tage unrein sein.
12 Der soll sich hiemit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündiget, so wird er nicht rein werden.
Der lasse sich damit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage wird er rein. Und läßt er sich nicht entsündigen am dritten und am siebenten Tag, so wird er nicht rein.
13 Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrühret und sich nicht entsündigen wollte, der verunreiniget die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprenget ist, so ist er unrein, solange er sich nicht davon reinigen läßt.
Wer einen Toten, die Leiche eines Menschen anrührt, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen läßt, der verunreinigt die Wohnung Jehovahs, und diese Seele werde ausgerottet aus Israel. Weil das Wasser der Ausscheidung nicht auf ihn gesprengt worden, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch auf ihm.
14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in der Hütte stirbt: Wer in die Hütte gehet; und alles, was in der Hütte ist, soll unrein sein sieben Tage.
Dies ist das Gesetz: Wenn ein Mensch stirbt im Zelt, so ist jeder, der in das Zelt hineinkommt, und jeder, der im Zelte ist, sieben Tage unrein.
15 Und alles offene Geräte, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.
Und alles Gerät, das offen ist, und auf das kein Deckel gebunden ist, ist unrein.
16 Auch wer anrühret auf dem Felde einen Erschlagenen mit dem Schwert oder einen Toten, eines Menschen Bein, oder Grab, der ist unrein sieben Tage.
Und jeder, der auf dem Angesichte des Feldes einen vom Schwert Erschlagenen oder einen Toten oder Menschengebeine oder ein Grab anrührt, ist sieben Tage unrein.
17 So sollen sie nun für den Unreinen nehmen der Asche dieses verbrannten Sündopfers und fließend Wasser drauf tun in ein Gefäß.
Und sie sollen nehmen für den Unreinen von dem Staube des verbrannten Sündopfers und frisches Wasser in ein Gefäß schütten;
18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die drinnen sind; also auch den, der eines Toten Bein oder Erschlagenen oder Toten oder Grab angerühret hat.
Und ein reiner Mann nehme Ysop und tauche denselben in das Wasser und spritze auf das Zelt und auf alle Gefäße und auf die Seelen, die daselbst waren, und auf den, der ein Gebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt.
19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage besprengen und ihn am siebenten Tage entsündigen; und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein.
Und der Reine sprenge auf den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tag und entsündige ihn am siebenten Tag. Und er soll seine Kleider waschen und baden im Wasser, und am Abend rein sein.
20 Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeine; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreiniget und ist mit Sprengwasser nicht besprenget; darum ist er unrein.
Und ein Mann, der unrein ist, und sich nicht entsündigen läßt, solche Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat Jehovahs Heiligtum verunreinigt. Das Wasser der Ausscheidung ist nicht über ihn gesprengt worden: er ist unrein.
21 Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprenget hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Sprengwasser anrühret, der soll unrein sein bis an den Abend.
Und dies soll ihnen ewige Satzung sein. Und der da mit dem Ausscheidungswasser besprengt, soll seine Kleider waschen, und der das Ausscheidungswasser anrührt, sei unrein bis zum Abend.
22 Und alles, was er anrühret, wird unrein werden, und welche Seele er anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.
Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und die Seele, die ihn anrührt, wird unrein bis zum Abend.

< 4 Mose 19 >