< 3 Mose 7 >

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das Allerheiligste.
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Das Allerheiligste ist es.
2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.
An dem Orte, an dem sie das Brandopfer schlachten, sollen sie das Schuldopfer schlachten; und sein Blut sprenge man ringsum auf den Altar.
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,
Und all sein Fett bringe er dar davon, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt.
4 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
Und die zwei Nieren und das Fett daran, das an den Weichen ist, und das Netz über der Leber, über den Nieren nehme er weg.
5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
Und der Priester zünde sie an auf dem Altar, als ein Feueropfer für Jehovah. Ein Schuldopfer ist es.
6 Was männlich ist unter den Priestern, sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist das Allerheiligste.
Alles Männliche unter den Priestern darf es essen. An heiligem Orte werde es gegessen. Das Allerheiligste ist es.
7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und soll des Priesters sein, der dadurch versöhnet.
Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer! Es sei ein Gesetz für sie. Des Priesters, der damit sühnt, sei es.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll desselben Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
Und des Priesters, der das Brandopfer eines Mannes darbringt, soll die Haut des Brandopfers sein, das er dargebracht: des Priesters soll es sein.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll des Priesters sein, der es opfert.
Und alles Speiseopfer, das im Ofen gebacken wird, und alles, das in der Bratpfanne oder auf der Pfanne gemacht wird, soll des Priesters, der es darbringt, sein.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemenget oder trocken ist, soll aller Aarons Kinder sein, eines wie des andern.
Und alles Speiseopfer, das mit Öl vermischt, oder trocken ist, soll allen Söhnen Aharons, dem einen wie dem andern gehören.
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.
Und das ist das Gesetz des Dankopfers, das man Jehovah darbringt;
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemenget.
Wenn er es als Lobopfer darbringt, so bringe er auf dem Lobopfer dar ungesäuerte Kuchen mit Öl gemischt, und ungesäuerte Fladen mit Öl gesalbt, und Semmelmehl mit Öl angerührt, Kuchen, vermischt mit Öl.
13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf einem Kuchen von gesäuertem Brot zum Lobopfer seines Dankopfers.
Auf den Kuchen gesäuerten Brotes bringe er seine Opfergabe dar, zum Lobopfer seines Dankes.
14 Und soll einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern; und soll des Priesters sein, der das Blut des Dankopfers sprenget.
Und er bringe davon einen von der ganzen Opfergabe dem Jehovah als Hebe dar. Dem Priester, der das Blut des Dankopfers sprengt, ihm gehöre es.
15 Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.
Und das Fleisch des Lobopfers seines Dankes soll am Tage der Opfergabe gegessen werden und man lasse nichts bis zum Morgen übrigbleiben.
16 Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man's doch essen.
Und wenn das dargebrachte Opfer ein Gelübde oder Freiwilliges ist, soll es am Tage der Darbringung seines Opfers gegessen werden; und auch am morgenden Tage darf, was davon übrigblieb, gegessen werden.
17 Aber was von geopfertem Fleisch überbleibet am dritten Tag, soll mit Feuer verbrannt werden.
Was aber von dem Opferfleisch noch am dritten Tage übrig ist, soll im Feuer verbrannt werden.
18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche SeeLE davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
Und wenn man am dritten Tage von dem Fleische des Dankopfers ißt, so wird der Darbringende nicht wohlgefällig sein, es wird ihm nicht gedacht werden: Abscheulich ist es, und die Seele, die davon ißt, soll ihre Missetat tragen.
19 Und das Fleisch, das etwas Unreines anrühret, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des Fleisches essen.
Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden. Es soll im Feuer verbrannt werden. Das Fleisch anlangend, darf das Fleisch jeder Reine essen.
20 Und welche SeeLE essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehöret, derselben Unreinigkeit sei auf ihr, und sie wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Und wenn eine Seele Fleisch vom Dankopfer ißt, das dem Jehovah gehört, und hat seine Unreinheit an sich, so soll diese Seele von seinem Volke ausgerottet werden.
21 Und wenn eine SeeLE etwas Unreines anrühret, es sei ein unreiner Mensch, Vieh, oder was sonst greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isset, das dem HERRN zugehöret, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines, eine Unreinheit eines Menschen, oder ein unreines Vieh oder irgendein unreines Scheusal angerührt hat und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das für Jehovah ist, so soll diese Seele aus ihrem Volk ausgerottet werden.
22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Alles Fett eines Ochsen, eines Schafs oder einer Ziege sollt ihr nicht essen.
24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz aber essen sollt ihr's nicht.
Und das Fett vom Aas und Fett vom Zerfleischten mag zu allerlei Arbeit verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
25 Denn wer das Fett isset vom Vieh, das dem HERRN zum Opfer gegeben ist, dieselbe SeeLE soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
Denn wer das Fett von dem Vieh ißt, von dem man Jehovah Feueropfer darbringt, die Seele, die es ißt, soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo ihr wohnet.
Und kein Blut sollt ihr essen in all euren Wohnungen, weder vom Gevögel, noch vom Vieh.
27 Welche SeeLE würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
Jede Seele, die irgend Blut ißt, die Seele soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll auch mitbringen, was zum Dankopfer dem HERRN gehöret.
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wer Jehovah sein Dankopfer darbringt, der soll Jehovah seine Opfergabe von seinem Dankopfer bringen.
30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett an der Brust soll er bringen samt der Brust, daß sie eine Webe werden vor dem HERRN.
Seine Hände sollen das Feueropfer Jehovahs hineinbringen. Das Fett auf der Brust soll er hineinbringen, samt der Brust, sie als Webeopfer vor Jehovah zu weben.
31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aharons und seiner Söhne sein.
32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
Und die rechte Schulter sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Dankopfern geben.
33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
Dem von Aharons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Schulter als Anteil sein.
34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
Denn die Webebrust und die Hebeschulter nehme Ich von den Söhnen Israels von den Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aharon und seinen Söhnen als ewige Satzung von den Söhnen Israels.
35 Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN des Tages, da sie überantwortet wurden, Priester zu sein dem HERRN,
Dies ist die Salbung Aharons und die Salbung seiner Söhne von den Feueropfern Jehovahs, am Tage, da Er sie nahen ließ, Jehovah Priesterdienst zu tun;
36 da der HERR gebot am Tage, da er sie salbete, daß ihm gegeben werden sollte von den Kindern Israel zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
Was Jehovah gebot, ihnen zu geben am Tage, da Er sie salbte von den Söhnen Israels, eine ewige Satzung für ihre Geschlechter,
37 Und dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
Das ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speiseopfer und für das Sündopfer und für das Schuldopfer und für die Füllopfer und für das Dankopfer,
38 das der HERR Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.
Die Jehovah dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat, am Tage, da Er den Söhnen Israels gebot, ihre Opfergaben Jehovah in der Wüste Sinai darzubringen.

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