< 3 Mose 4 >

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine SeeLE sündigen würde aus Versehen an irgend einem Gebot des HERRN, das sie nicht tun sollte,
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wenn eine Seele aus Versehen sündigt gegen irgendeines der Gebote Jehovahs, in dem, das nicht hätte getan werden sollen, und davon eines tut;
3 nämlich so ein Priester, der gesalbet ist, sündigen würde, daß er das Volk ärgerte: der soll für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Farren bringen, der ohne Wandel sei, dem HERRN zum Sündopfer.
So der gesalbte Priester sündigt zur Verschuldung des Volkes, so bringe er für die Sünde, die er gesündigt, Jehovah einen jungen Farren ohne Fehl dar, als Sündopfer für Jehovah.
4 Und soll den Farren vor die Tür der Hütte des Stifts bringen, vor den HERRN, und seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor dem HERRN.
Und er bringe den Farren zum Eingang des Versammlungszeltes vor Jehovah, er lege seine Hand auf den Kopf des Farren und schlachte den Farren vor Jehovah.
5 Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Farren Bluts nehmen und in die Hütte des Stifts bringen.
Und der gesalbte Priester nehme von dem Blut des Farren und bringe es zum Versammlungszelt.
6 Und soll seinen Finger in das Blut tunken und damit siebenmal sprengen vor dem HERRN, vor dem Vorhang im Heiligen.
Und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und spritze von dem Blut siebenmal vor Jehovah vor dem Vorhang des Heiligtums.
7 Und soll desselben Bluts tun auf die Hörner des Räuchaltars, der vor dem HERRN in der Hütte des Stifts stehet, und alles Blut gießen an den Boden des Brandopferaltars, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
Und der Priester gebe von dem Blut auf die Hörner des Altars des Räucherwerks der Spezereien vor Jehovah im Versammlungszelt. Und alles Blut des Farren gieße er an den Grund des Brandopferaltars, der am Eingang zum Versammlungszelt ist;
8 Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am Eingeweide,
Und hebe alles Fett des Farren des Sündopfers davon empor, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das auf dem Eingeweide ist;
9 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen,
Und die zwei Nieren und das Fett über ihnen, das an den Weichen ist, und das Netz über der Leber, über den Nieren nehme er weg,
10 gleichwie er's hebet vom Ochsen im Dankopfer; und soll's anzünden auf dem Brandopferaltar.
Wie gehoben wird vom Ochsen des Dankopfers; und der Priester zünde sie auf dem Brandopferaltar an.
11 Aber das Fell des Farren mit allem Fleisch, samt dem Kopf, und Schenkel und das Eingeweide und den Mist,
Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf und samt seinen Schenkeln, und sein Eingeweide und seinen Mist;
12 das soll er alles hinausführen außer dem Lager an eine reine Stätte, da man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer.
Und den ganzen Farren bringe er hinaus außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, wohin man die Fettasche schüttet, und verbrenne ihn auf dem Holz im Feuer. Auf dem Schutt der Fettasche werde er verbrannt.
13 Wenn es eine ganze Gemeine in Israel versehen würde, und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, daß sie irgend wider ein Gebot des HERRN getan hätten, das sie nicht tun sollten, und sich also verschuldeten,
Und wenn die ganze Gemeinde Israel sich versieht, und die Sache verborgen war vor den Augen der Versammlung, und sie taten wider eines der Gebote Jehovahs, was nicht sollte getan werden, und sich damit verschulden,
14 und danach ihrer Sünde inne würden, die sie getan hätten: sollen sie einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und vor die Tür der Hütte des Stifts stellen.
Und die Sünde bekannt wird, worin sie sich versündigt haben, so bringe die Versammlung einen jungen Farren zum Sündopfer dar, und bringe ihn hinein vor das Versammlungszelt.
15 Und die Ältesten von der Gemeine sollen ihre Hände auf sein Haupt legen vor dem HERRN und den Farren schlachten vor dem HERRN.
Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände legen auf den Kopf des Farren vor Jehovah, und man schlachte den Farren vor Jehovah.
16 Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Bluts vom Farren in die Hütte des Stifts bringen
Und der gesalbte Priester bringe von dem Blut des Farren zum Versammlungszelt,
17 und mit seinem Finger drein tunken und siebenmal sprengen vor dem HERRN, vor dem Vorhang.
Und es tauche der Priester seinen Finger in das Blut und spritze siebenmal vor Jehovah vor dem Vorhang.
18 Und soll des Bluts auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN stehet in der Hütte des Stifts, und alles andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
Und von dem Blute gebe er auf die Hörner des Altars, der vor Jehovah in dem Versammlungszelte ist, und gieße alles Blut an den Grund des Brandopferaltars am Eingang des Versammlungszeltes.
19 Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
Und all sein Fett hebe er von ihm und zünde es an auf dem Altar.
20 Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
Und er tue mit dem Farren, wie er mit dem Farren des Sündopfers tat; so tue er ihm; und der Priester sühne sie, und es werde ihnen vergeben.
21 Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeine sein.
Und den Farren bringe man hinaus außerhalb des Lagers und verbrenne ihn, wie man den ersten Farren verbrannte. Ein Sündopfer der Versammlung sei er.
22 Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HERRN, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er sich verschuldet,
Versündigt sich ein Fürst und tut aus Versehen wider irgendeines der Gebote Jehovahs, seines Gottes, was nicht getan werden sollte, und verschuldigt sich;
23 und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
Oder so ihm seine Sünde, worin er sich versündigt, bekannt wird, so bringe er als seine Opfergabe einen Ziegenbock, ein Männchen ohne Fehl;
24 und seine Hand auf des Bocks Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN. Das sei ein Sündopfer.
Und lege seine Hand auf den Kopf des Bockes und schlachte ihn an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet vor Jehovah. Ein Sündopfer ist es.
25 Da soll denn der Priester des Bluts von dem Sündopfer nehmen mit seinem Finger und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.
Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und gebe es auf die Hörner des Brandopferaltars, und sein Blut gieße er an den Grund des Brandopferaltars.
26 Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.
Aber all sein Fett zünde er an auf dem Altar, wie das Fett des Dankopfers, und der Priester sühne für ihn für seine Sünde, und es wird ihm vergeben.
27 Wenn es aber eine SeeLE vom gemeinen Volk versiehet und sündiget, daß sie irgend wider der Gebote des HERRN eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
Und so eine Seele aus dem Volke des Landes sündigt aus Versehen, indem sie wider eines der Gebote Jehovahs tut, was nicht getan werden sollte, und verschuldigt sich;
28 und ihrer Sünde inne wird, die sie getan hat: die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Wandel für die Sünde, die sie getan hat;
Oder so ihm seine Sünde, die er gesündigt, bekannt wird, so bringe er als Opfergabe eine zottige Ziege, ein Weibliches ohne Fehl, für seine Sünde, die er gesündigt;
29 und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und schlachten an der Stätte des Brandopfers.
Und lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte das Sündopfer auf dem Orte des Brandopfers.
30 Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Altars des Brandopfers tun und alles Blut an des Altars Boden gießen.
Und der Priester nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und gebe es auf die Hörner des Brandopferaltars, und gieße all ihr Blut an den Grund des Altars;
31 All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des Dankopfers abgerissen hat, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch dem HERRN. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihr vergeben.
Und all ihr Fett nehme er weg, wie das Fett von dem Dankopfer weggenommen wird, und der Priester zünde es auf dem Altar an zu einem Geruch der Ruhe für Jehovah, und der Priester sühne über ihm, und es wird ihm vergeben.
32 Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das eine Sie ist, ohne Wandel,
Und so er ein Lamm als Opfergabe für die Sünde bringt, so bringe er ein Weibliches ohne Fehl;
33 und lege seine Hand auf des Sündopfers Haupt und schlachte es zum Sündopfer an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet.
Und er lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es zum Sündopfer an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.
34 Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles Blut an den Boden des Altars gießen.
Und der Priester nehme vom Blut des Sündopfers mit dem Finger und gebe es auf die Hörner des Brandopferaltars, und all ihr Blut gieße er an den Grund des Altars.
35 Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des Dankopfers abgerissen hat, und soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.
Und all ihr Fett nehme er ab, wie das Fett von dem Schaf des Dankopfers abgenommen wird, und der Priester zünde es an auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovahs, und der Priester sühne über ihm über seine Sünde, die er gesündigt, und es wird ihm vergeben.

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