< 3 Mose 27 >

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet,
Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: So ein Mann ein besonderes Gelübde tut, so sollen die Seelen dem Jehovah nach deiner Schätzung sein.
3 so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;
Und es sei deine Schätzung eines Männlichen vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahre, und es sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber; nach dem Schekel des Heiligtums.
4 ein Weibsbild auf dreißig Sekel.
Und ist es ein Weib, soll deine Schätzung dreißig Schekel sein.
5 Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
Und wenn von fünf zu zwanzig Jahren, so soll deine Schätzung für das männliche zwanzig Schekel und für das weibliche zehn Schekel sein.
6 Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.
Und wenn von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll deine Schätzung für das männliche fünf Schekel Silber und für das weibliche deine Schätzung drei Schekel Silber sein.
7 Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
Und wenn sechzig Jahre und darüber, so sei deine Schätzung, wenn männlich, fünfzehn Schekel und für das weibliche zehn Schekel.
8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.
Und ist er zu arm für deine Schätzung, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester schätze ihn; je nach dem, wozu die Hand des Gelobenden zureicht, schätze ihn der Priester.
9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man des dem HERRN gibt, ist heilig.
Und ist es ein Vieh, davon man Jehovah eine Opfergabe darbringen will, so soll alles, was man davon dem Herrn gibt, heilig sein.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
Man soll dasselbe nicht wechseln und nicht vertauschen, weder das gute um ein schlechtes, noch das schlechte um ein gutes; vertauscht man es aber doch Vieh um Vieh, so soll es und das Vertauschte heilig sein.
11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.
Und ist es irgendein unreines Vieh, das man Jehovah nicht als Opfergabe darbringen kann, so stelle man das Stück Vieh vor den Priester.
12 Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.
Und der Priester schätze es, sei es gut oder schlecht; wie der Priester es schätzt, so sei es.
13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
Und will man es lösen, so tue man ein Fünftel über die Schätzung dazu.
14 Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.
Und so ein Mann sein Haus dem Jehovah heiligt, so daß es ihm heilig sei, so schätze es der Priester, wie gut oder wie schlecht es sei. So wie es der Priester schätzt, so bestehe es.
15 So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.
So aber, der sein Haus geheiligt hat, es lösen will, der tue den fünften Teil der Schätzung in Silber dazu, so ist es sein.
16 Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.
Und so ein Mann von dem Felde seines Eigentums Jehovah heiliget, so geschehe deine Schätzung im Verhältnis zu der Aussaat; die Aussaat von einem Chomer Gerste für fünfzig Schekel Silbers.
17 Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.
Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so bestehe es nach deiner Schätzung!
18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;
Und heiligt er sein Feld nach dem Jubeljahr, so rechne ihm der Priester das Silber nach den Jahren, die noch bis zum Jubeljahr übrig sind; und es werde von deiner Schätzung abgezogen.
19 Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.
Und will, der es heiligte, das Feld lösen, so tue er ein Fünftel des Silbers deiner Schätzung dazu, und es bestehe als sein.
20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,
Und löset er das Feld nicht und verkauft er das Feld an einen anderen Mann, so soll es nicht mehr gelöst werden.
21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.
Wenn das Feld im Jubeljahr ausgeht, so ist es dem Jehovah heilig, wie ein gebanntes Feld. Es wird Eigentum des Priesters.
22 Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist,
Und heiligt einer dem Jehovah ein Feld, das er kaufte, welches nicht vom Felde seines Eigentums ist,
23 so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.
So rechne ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung bis zum Jubeljahr und gebe deine Schätzung an demselben Tag, auf daß es Jehovah heilig sei.
24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.
Im Jubeljahr kehrt das Feld an den zurück, von dem er es gekauft, dem es als Eigentum im Lande zugehört.
25 AlLE Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.
Und all deine Schätzung sei nach dem Schekel des Heiligtums. Zwanzig Gera sei der Schekel.
26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN.
Nur das Erstgeborene vom Vieh, das Jehovahs Erstgeburt ist, soll kein Mann heiligen, weder Ochse noch Kleinvieh. Jehovahs ist es.
27 Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.
Und ist es von unreinem Vieh, so löse man es ein nach deiner Schätzung und tue ein Fünftel dazu; wird es aber nicht gelöst, so verkaufe man es nach deiner Schätzung.
28 Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.
Alles Gebannte jedoch, das ein Mann Jehovah bannt, von allem, das sein ist, vom Mensch und vom Vieh und vom Felde seines Eigentums, soll weder verkauft, noch gelöst werden: alles Gebannte ist Jehovah hochheilig.
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
Alles Gebannte, was von Menschen gebannt wird, darf nicht eingelöst werden, es muß des Todes sterben.
30 AlLE Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
Und aller Zehnte des Landes, von der Saat des Landes von der Baumfrucht, ist Jehovahs, es ist Jehovah heilig.
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.
Und will ein Mann etwas von seinem Zehnten lösen, so tue er ein Fünftel dazu.
32 Und alLE Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HERRN.
Und aller Zehnte vom Rinde und vom Kleinvieh, von allem, das unter der Rute durchzieht, soll das zehnte Jehovah heilig sein!
33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.
Er soll nicht forschen, ob es gut oder schlecht sei, und er soll nicht vertauschen. Und vertauscht er es, so soll es mit dem Eingetauschten heilig sein und nicht gelöst werden.
34 Dies sind die Gebote, die der HERR gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
Dies sind die Gebote, die Jehovah dem Mose an die Söhne Israels auf dem Berg Sinai geboten hat.

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