< 2 Mose 27 >

1 Und sollst einen Altar machen von Föhrenholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch.
Und den Altar mache aus Schittimholz, fünf Ellen die Länge und fünf Ellen die Breite, Geviert sei der Altar, und drei Ellen seine Höhe.
2 Hörner sollst du auf seine vier Ecken machen, und sollst ihn mit Erz überziehen.
Und mache seine Hörner an seinen vier Ecken. Aus ihm heraus sollen seine Hörner sein, und überziehe ihn mit Erz.
3 Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Kreuel, Kohlpfannen; alle seine Geräte sollst du von Erz machen.
Und mache seine Töpfe, die Asche wegzutun, und seine Schaufeln und seine Sprengbecken, und seine Fleischgabeln und seine Kohlpfannen. Alle seine Geräte sollst du von Erz machen.
4 Du sollst auch ein ehern Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Orte.
Und mache für ihn ein Gitter, ein Netzwerk aus Erz, und an das Netz sollst du an seinen vier Enden vier eherne Ringe machen.
5 Du sollst es aber von unten auf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar.
Und sollst es setzen unter die Einfassung des Altars von unten her, und das Netz sei bis an die Mitte des Altars.
6 Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Föhrenholz, mit Erz überzogen.
Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Schittimholz, und überziehe sie mit Erz.
7 Und sollst die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, damit man ihn tragen möge.
Und seine Stangen bringe man in die Ringe, und sollen die Stangen an beiden Seitenwänden des Altars sein, wenn man ihn trägt.
8 Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeiget ist.
Hohl, von Brettern sollst du ihn machen, wie man dir zeigte auf dem Berge, so sollen sie ihn machen.
9 Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Seide, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen dem Mittag,
Und den Vorhof der Wohnung mache an der Seite gegen Mittag südwärts; Behänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus hundert Ellen die Länge an der einen Seite.
10 Und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Knäufe mit ihren Reifen von Silber.
Und seiner Säulen zwanzig und seiner Untersätze zwanzig von Erz, die Nägel der Säulen und deren Umgürtungen von Silber.
11 Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang; zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Knäufe mit ihren Reifen von Silber.
Und so an der Seite gegen Mitternacht der Länge nach Behänge, hundert in die Länge, und seine zwanzig Säulen und deren zwanzig Untersätze von Erz, die Nägel der Säulen und ihre Umgürtungen von Silber.
12 Aber gegen dem Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen.
Und in die Breite des Vorhofs auf der Seite nach dem Meer Behänge, fünfzig Ellen, ihre Säulen zehn und deren zehn Untersätze.
13 Gegen dem Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen,
Und in die Breite des Vorhofs auf der Vorderseite gegen Aufgang fünfzig Ellen.
14 also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf dreien Füßen,
Und fünfzehn Ellen Behänge auf dem Flügel, ihre Säulen drei und ihre Untersätze drei.
15 und aber fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf dreien Füßen.
Und auf dem zweiten Flügel fünfzehn Behänge, ihre Säulen drei und ihre Untersätze drei.
16 Aber in dem Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirket von gelber Seide, Scharlaken, Rosinrot und gezwirnter weißer Seide, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen.
Und zum Tor des Vorhofs eine Decke von zwanzig Ellen, von blauem und rotem Purpur und doppelt gefärbtem Scharlach und gezwirntem Byssus, das Werk des Buntwirkers, seine Säulen vier und ihre Untersätze vier.
17 Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Reife und silberne Knäufe und eherne Füße haben.
Alle Säulen des Vorhofs ringsum mit silbernen Umgürtungen und ihren silbernen Nägeln und ihren ehernen Untersätzen.
18 Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Seide; und seine Füße sollen ehern sein.
Die Länge des Vorhofes hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen von gezwirntem Byssus, und ihre Untersätze von Erz.
19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle seine Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.
Alle Geräte der Wohnung für all ihren Dienst, und all ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs seien von Erz.
20 Gebeut den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste lautere Öl von Ölbäumen gestoßen, zur Leuchte, das man allezeit oben in die Lampen tue
Und du gebiete den Söhnen Israels, daß sie dir reines, gestoßenes Olivenöl zum Licht bringen, auf daß man die Lampe beständig aufgehen lasse.
21 in der Hütte des Stifts außer dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hanget. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten, beide des Morgens und des Abends, vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.
Im Versammlungszelte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnisse ist, soll es Aharon und seine Söhne zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehovah. Eine ewige Satzung sei es für ihre Geschlechter aus den Söhnen Israels.

< 2 Mose 27 >