< 2 Mose 26 >

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von weißer gezwirnter Seide, von gelber Seide, von Scharlaken und Rosinrot. Cherubim sollst du dran machen künstlich.
Und die Wohnung sollst du machen aus zehn Teppichen von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Scharlach; mit Cheruben, dem Werke des Kunstwirkers, sollst du sie machen.
2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein.
Die Länge eines Teppichs sei achtundzwanzig Ellen und die Breite vier Ellen für einen Teppich; ein Maß für alle Teppiche.
3 Und sollen je fünf zusammengefüget sein; einer an den andern.
Fünf Teppiche füge man zusammen, einen an den anderen, und wieder fünf Teppiche füge man zusammen, einen an den andern.
4 Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden,
Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende bei der Zusammenfügung, und so sollst du es machen am Saume des äußersten Teppichs bei der zweiten Zusammenfügung.
5 fünfzig Schläuflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammenfasse.
Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du machen am Ende des Teppichs an der zweiten Zusammenfügung, so daß die Schleifen einander gegenüberstehen.
6 Und sollst fünfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammenhefte, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.
Und mache fünfzig Haken von Gold, und füge die Teppiche zusammen durch die Haken aneinander, so daß es eine Wohnung werde.
7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
Und mache Teppiche von Ziegenhaar zu einem Zelte über die Wohnung, elf Teppiche sollst du sie machen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein.
Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, und die Breite vier Ellen für einen Teppich; ein Maß für die elf Teppiche.
9 Fünf sollst du aneinanderfügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte.
Und füge die fünf Teppiche besonders zusammen und die sechs Teppiche besonders, und mache den sechsten Teppich doppelt an der Vorderseite des Zeltes.
10 Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schläuflein machen, an ihren Orten, daß sie aneinander bei den Enden gefüget werden.
Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen äußersten Teppichs an der Zusammenfügung und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs an der zweiten Zusammenfügung.
11 Und sollst fünfzig eherne Hefte machen und die Hefte in die Schläuflein tun, daß die Hütte zusammengefüget und eine Hütte werde.
Und mache fünfzig Haken von Erz, und bringe die Haken in die Schleifen, und füge das Zelt zusammen, daß es eines sei.
12 Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte,
Und das Überhangende, was von den Teppichen des Zeltes überfließt, die Hälfte des Teppichs, die überfließt, soll hinten an der Wohnung überhängen.
13 auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
Und die Elle von hier und die Elle von dort, die von der Länge der Teppiche des Zeltes überflüssig ist, soll auf beiden Seiten der Wohnung überhängen, um sie zu bedekken.
14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
Und mache eine Decke für das Zelt von roten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen darüberhin.
15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen.
Und mache die Bretter zur Wohnung von Schittimholz, aufrecht stehend.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
Zehn Ellen sei die Länge des Brettes und eine Elle und eine halbe Elle die Breite eines Brettes.
17 Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
Zwei Zapfen an dem einen Brett, fügend ineinander, sollst du machen an allen Brettern der Wohnung.
18 Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag.
Und mache die Bretter für die Wohnung: zwanzig Bretter an der Ecke gegen Mittag, südwärts.
19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen.
Und vierzig silberne Untersätze sollst du machen unter die zwanzig Bretter, zwei Untersätze unter je ein Brett für seine beiden Zapfen, und zwei Untersätze unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
20 Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen
Und an der zweiten Seitenwand der Wohnung, in die Ecke gegen Mitternacht, zwanzig Bretter;
21 und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett.
Und vierzig Untersätze von Silber; zwei Untersätze unter ein Brett, und zwei Untersätze unter jedes andere Brett;
22 Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen.
Und an der hinteren Seite gegen das Meer mache sechs Bretter;
23 Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung,
Und zwei Bretter sollst du machen für die Eckstücke der Wohnung an der Hinterseite.
24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer,
Und sie sollen sein zwiefach von unten an und zugleich zwiefach auf seiner Spitze bis zum ersten Ring. So soll es mit diesen beiden sein, an den zwei Eckstücken sollen sie sein.
25 daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett.
Und acht Bretter sollen es sein und ihre silbernen Untersätze, sechzehn Untersätze, zwei Untersätze unter einem Brett, und zwei Untersätze unter jedem anderen Brett.
26 Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
Und mache Riegel von Schittimholz, fünf für die Bretter einer Seitenwand der Wohnung;
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen dem Abend.
Und fünf Riegel für die Bretter der zweiten Seitenwand der Wohnung an der Hinterseite gegen das Meer;
28 Und sollst die Riegel mitten an den Brettern durchhinstoßen und alles zusammenfassen von einem Ort zu dem andern.
Und der mittlere Riegel laufe mitten an den Brettern hin von Ende bis zu Ende.
29 Und sollst die Bretter mit Golde überziehen und ihre Rinken von Golde machen, daß man die Riegel drein tue.
Und die Bretter überziehe mit Gold, und ihre Ringe mache von Gold, als Behälter für die Riegel, und überziehe die Riegel mit Gold.
30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge.
Und so richte die Wohnung auf nach ihrer Weise, die dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
31 Und sollst einen Vorhang machen von gelber Seide, Scharlaken und Rosinrot und gezwirnter weißer Seide; und sollst Cherubim dran machen künstlich.
Und mache einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Scharlach, und gezwirntem Byssus, als Werk des Kunstwirkers soll man es machen mit Cheruben.
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Föhrenholz, die mit Gold überzogen sind und güldene Knäufe und vier silberne Füße haben.
Und gib ihn an vier Säulen von Schittim, mit Gold überzogen, und ihre Nägel von Gold, auf vier silbernen Untersätzen,
33 Und sollst den Vorhang mit Heften anheften und die Lade des Zeugnisses inwendig des Vorhangs setzen, daß er euch ein Unterschied sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
Und den Vorhang gib unter die Haken, und bringe dahin innerhalb des Vorhangs die Lade des Zeugnisses; und der Vorhang scheide euch zwischen dem Heiligen und zwischen dem Allerheiligsten.
34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten.
Und setze den Gnadenstuhl auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.
35 Den Tisch aber setze außer dem Vorhange und den Leuchter gegen dem Tisch über, zu mittagwärts der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht.
Und den Tisch setze außerhalb des Vorhangs, und den Leuchter dem Tisch gerade gegenüber an die Seitenwand der Wohnung gegen Mittag, und den Tisch gib an die Seitenwand gegen Mitternacht.
36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von gelber Seide, Rosinrot, Scharlaken und gezwirnter weißer Seide.
Und mache eine Decke für den Eingang zum Zelte von blauem und rotem Purpur und Scharlach doppelt gefärbt und gezwirntem Byssus, das Werk eines Buntwirkers.
37 Und sollst demselben Tuch fünf Säulen machen von Föhrenholz, mit Gold überzogen, mit güldenen Knäufen, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.
Und mache zu der Decke fünf Säulen von Schittim, und überziehe sie mit Gold, und ihre Nägel von Gold, und gieße für sie fünf eherne Untersätze.

< 2 Mose 26 >