< 5 Mose 21 >

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und liegt im Felde, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
Wenn ein Erschlagener, auf dem Felde gefallen, gefunden wird auf dem Boden, den dir Jehovah, dein Gott, gibt einzunehmen, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten, und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen an die Städte, die umher liegen.
So sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und messen nach den Städten hin, die rings um den Erschlagenen sind.
3 Welche Stadt die nächste ist, derselben Ältesten sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, damit man nicht gearbeitet noch am Joch gezogen hat,
Und es soll geschehen, daß, welche Stadt dem Erschlagenen die nächste ist, derselben Stadt Älteste sollen eine Kalbe vom Rind nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden, die noch an keinem Joche gezogen hat,
4 und sollen sie hinabführen in einen kiesichten Grund, der weder gearbeitet noch besäet ist, und daselbst im Grunde ihr den Hals abhauen.
Und die Ältesten dieser Stadt sollen die Kalbe hinabbringen an einen Bach, der nicht bebaut noch besät wird, und dort der Kalbe das Genick brechen in den Bach.
5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählet, daß sie ihm dienen und seinen Namen loben, und nach ihrem Munde sollen alle Sachen und alle Schäden gehandelt werden.
Und es sollen hinzutreten die Priester, die Söhne Levis, denn sie hat erwählt Jehovah, dein Gott, Ihm Dienst zu tun und im Namen Jehovahs zu segnen, und nach ihrem Munde geschehe jeder Rechtshandel und Schlag.
6 Und alle Ältesten derselben Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals abgehauen ist,
Und alle Ältesten derselben Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände waschen über der Kalbe, der im Bach das Genick gebrochen worden.
7 und sollen antworten und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsere Augen nicht gesehen.
Und sollen antworten und sprechen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen.
8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, der HERR, erlöset hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnet sein.
Sühne dein Volk Israel, das Du eingelöst hast, o Jehovah, und bringe nicht unschuldig Blut inmitten deines Volkes Israel. So sollen sie von dem Blute gesühnt sein.
9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN.
Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen wenn du tust, was recht ist in den Augen Jehovahs.
10 Wenn du in einen Streit zeuchst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt dir sie in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführest,
So du ausgehst zum Streite wider deine Feinde, und Jehovah, dein Gott, ihn in deine Hand gibt, und du von ihm gefangen nimmst,
11 und siehest unter den Gefangenen ein schön Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,
Und siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Gefallen an ihr und nimmst sie dir zum Weibe,
12 so führe sie in dein Haus und laß ihr das Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden
So bringe sie hinein in deines Hauses Mitte; und laß sie ihr Haupt scheren und ihre Nägel zurechtmachen.
13 und die Kleider ablegen, darinnen sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Mond lang ihren Vater und ihre Mutter; danach schlaf bei ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein.
Und sie lege ab von sich das Gewand ihrer Gefangenschaft und sitze in deinem Haus und beweine ihren Vater und ihre Mutter einen Monat der Tage. Und danach gehe ein zu ihr, werde ihr Gemahl und sie sei dir zum Weibe.
14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie auslassen, wo sie hin will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütiget hast.
Und es geschehe, wenn du keine Lust an ihr hast, so entlasse sie nach ihrem Begehr, darfst sie aber nicht um Silber verkaufen, noch sie mißhandeln, weil du sie geschwächt hast.
15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasset, und sie ihm Kinder gebären, beide die liebe und die feindselige, daß der Erstgeborene der feindseligen ist,
So ein Mann zwei Weiber hat, die eine geliebt und die andere gehaßt, und sie ihm Söhne gebären, die Geliebte und die Gehaßte, und der erstgeborene Sohn der gehaßten gehört,
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der feindseligen,
So vermag er am Tage, da er seinen Söhnen das Erbe austeilt, das er hat, den Sohn der Geliebten nicht zum Erstgeborenen zu machen, vor dem Sohne der Gehaßten, des Erstgeborenen;
17 sondern er soll den Sohn der feindseligen für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe alles, das vorhanden ist; denn derselbe ist seine erste Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.
Sondern muß den Erstgeborenen, den Sohn der Gehaßten anerkennen und ihm zwiefältig geben von allem, das sich bei ihm findet, denn er ist der Anfang seiner Vollkraft; er hat das Recht der Erstgeburt.
18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und Mutter Stimme nicht gehorchet, und wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
So ein Mann einen eigenwilligen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf seines Vaters Stimme, noch auf seiner Mutter Stimme hört, und sie ihn züchtigen, er aber nicht auf sie hört,
19 so soll ihn sein Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts
So sollen ihn sein Vater und seine Mutter erfassen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zu dem Tor seines Ortes,
20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.
Und sollen sprechen zu den Ältesten seiner Stadt: Unser Sohn da ist eigenwillig und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, ist ein Schlemmer und ein Zecher;
21 So sollen ihn steinigen alle Leute derselben Stadt, daß er sterbe, und sollst also den Bösen von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte.
Und sollen ihn steinigen mit Steinen alle Männer seiner Stadt, daß er stirbt, auf daß du wegschaffest das Böse aus deiner Mitte; und ganz Israel, sie sollen es hören und sich fürchten.
22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird also getötet, daß man ihn an ein Holz hänget,
Und so in einem Manne eine Sünde ist, die todeswürdig ist, und er getötet wird und du ihn anhängst an das Holz;
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern sollst ihn desselben Tages begraben; denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott auf daß du dein Land nicht verunreinigest, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.
So soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben; sondern du sollst ihn begraben an demselben Tag, denn ein Fluch Gottes ist ein Gehenkter. Und du sollst nicht verunreinigen deinen Boden, den dir Jehovah, dein Gott, zum Erbe gibt.

< 5 Mose 21 >