< 5 Mose 19 >

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du sie einnehmest, und in ihren Städten und Häusern wohnest,
Wenn Jehovah, dein Gott, die Völkerschaften, deren Land Jehovah, dein Gott, dir geben wird, ausrottet, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst,
2 sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
Sollst du dir inmitten deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir gibt es einzunehmen, drei Städte ausscheiden.
3 Und sollst gelegene Orte wählen und die Grenze deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
Mache dir den Weg bereit und teile die Grenze deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe austeilt, in drei Teile, so daß jeder Totschläger dahin fliehen kann.
4 Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt,
Und das soll die Sache sein mit dem Totschläger, der dahin fliehen darf, damit er lebe: Wer seinen Genossen erschlägt unwissentlich und ohne daß er ihn haßte von gestern und ehegestern;
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und holete mit der Hand die Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe, der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe,
Und wer mit seinem Genossen in den Wald hineingeht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, den Baum abzuhauen, und das Eisen fährt ab vom Holz und trifft seinen Genossen, daß er stirbt, der fliehe in eine dieser Städte, auf daß er lebe;
6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihm seine Seele, so doch kein Urteil des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß vorhin zu ihm getragen hat.
Auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachsetze, da sein Herz erhitzt ist und ihn erreiche, wenn ihm der Weg zu viel ist, und schlage ihn am Leben, so doch kein Gericht des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß gegen ihn hatte von gestern und ehegestern.
7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst.
Darum gebiete ich dir und spreche: Drei Städte sollst du dir ausscheiden.
8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenze weitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat, deinen Vätern zu geben
Und wenn Jehovah, dein Gott, deine Grenze erweitert, wie Er deinen Vätern geschworen und dir all das Land gibt, das Er deinen Vätern zu geben geredet hat;
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du danach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
So du hältst all dieses Gebot, es zu tun, das ich dir heute gebiete, daß du Jehovah, deinen Gott, liebst und in Seinen Wegen wandelst alle Tage; so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzutun.
10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe, und kommen Blutschulden auf dich.
Auf daß nicht unschuldig Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt, und Blut auf dir sei.
11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihm seine Seele tot und fleucht in dieser Städte eine,
Wenn aber ein Mann einen Haß hat wider seinen Genossen und liegt im Hinterhalt gegen ihn und macht sich über ihn auf und schlägt ihn am Leben, daß er stirbt und flieht in eine dieser Städte;
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe.
So sollen die Ältesten seiner Stadt senden und ihn von dannen nehmen, und ihn geben in des Bluträchers Hand, daß er sterbe.
13 Deine Augen sollen sein nicht verschonen, und sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohlgehe.
Dein Auge schone seiner nicht, auf daß du wegschaffst das Blut des Unschuldigen aus Israel und es gut mit diesem sei.
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.
Du sollst nicht verrücken deines Nächsten Grenze, welche die Vorfahren abgegrenzt haben auf deinem Erbe, das du erbst in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbbesitze gibt.
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend einer Missetat oder Sünde, es sei, welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Munde zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
Nicht soll ein einzelner Zeuge aufstehen wider einen Mann ob irgendeiner Missetat und irgendeiner Sünde, über irgendeine Sünde, womit man sündigt. Durch den Mund zweier Zeugen oder den Mund dreier Zeugen soll ein Wort bestätigt werden.
16 Wenn ein freveler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
So ein Zeuge der Gewalttat aufsteht wider einen Mann, um wider ihn wegen eines Abfalls zu bezeugen,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;
So sollen die beiden Männer, die einen Rechtshandel haben, vor Jehovah stehen, vor die Priester und die Richter, die in selbigen Tagen sein werden.
18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsch Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
Und die Richter sollen wohl untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein lügenhafter Zeuge und hat Lügen geantwortet wider seinen Bruder,
19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du den Bösen von dir wegtust,
So sollt ihr ihm tun, wie er sann, seinem Bruder zu tun, und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
20 auf daß die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.
Auf daß die Übrigbleibenden es hören und sich fürchten und solches Böse nicht weiter tun in deiner Mitte.
21 Dein Auge soll sein nicht schonen. Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
Und dein Auge schone nicht. Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

< 5 Mose 19 >