< 5 Mose 14 >

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes; ihr sollt euch nicht Male stechen noch kahl scheren über den Augen über einem Toten.
Ihr seid Söhne Jehovahs, eures Gottes, ihr sollt euch keine Einschnitte machen, noch euch zwischen euren Augen kahl machen um eines Toten willen.
2 Denn du bist ein heilig Volk dem HERRN, deinem Gott, und der HERR hat dich erwählet, daß du sein Eigentum seiest aus allen Völkern, die auf Erden sind.
Denn du bist ein heiliges Volk Jehovah, deinem Gott, und dich hat Jehovah erwählt, daß du Ihm ein Volk des Eigentums vor allen Völkern, auf dem Angesichte des Bodens seiest.
3 Du sollst keinen Greuel essen.
Du sollst nichts essen, das ein Greuel ist.
4 Dies ist aber das Tier, das ihr essen sollt: Ochsen, Schafe, Ziegen,
Dies ist das Vieh, das du essen darfst: Ochse, Junges der Schafe und Junges der Ziegen.
5 Hirsch, Rehe, Büffel, Steinbock, Tendeln, Urochs und Elen
Hirsch und Reh und Damhirsch, Steinbock und Antilope und Büffelochs und Samer.
6 und alles Tier, das seine Klauen spaltet und wiederkäuet, sollt ihr essen.
Und alles Vieh, das durchbrochene Hufe, und in zwei Klauen gespaltene Hufe hat, und wiederkäut unter dem Vieh, das dürfet ihr essen.
7 Das sollt ihr aber nicht essen, das wiederkäuet und die Klauen nicht spaltet. Das Kamel, der Hase und Kaninchen, die da wiederkäuen und doch die Klauen nicht spalten, sollen euch unrein sein.
Nur das sollt ihr nicht essen von den Wiederkäuenden und von denen, welche Hufe mit gespaltenen Klauben haben: Das Kamel, den Hasen und das Kaninchen; denn wiederkäuend sind sie, aber sie spalten den Huf nicht. Unrein seien sie euch.
8 Das Schwein, ob es wohl die Klauen spaltet, so wiederkäuet es doch nicht, soll euch unrein sein. Ihres Fleisches sollt ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
Und das Schwein; denn es spaltet zwar den Huf, ist aber nicht wiederkäuend; unrein sei es euch. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas berühren.
9 Das ist, das ihr essen sollt von allem, das in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen.
Das dürfet ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen hat und Schuppen, dürfet ihr essen.
10 Was aber keine Floßfedern noch Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; denn es ist euch unrein.
Alles aber, was keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen. Es sei euch unrein.
11 Alle reinen Vögel esset.
Alle reine Vögel dürft ihr essen.
12 Das sind sie aber, die ihr nicht essen sollt: der Adler, der Habicht, der Fischaar;
Und das sind die von ihnen, so ihr nicht essen sollt: Der Adler und der Seeadler und der Lämmergeier.
13 der Taucher, der Weihe, der Geier mit seiner Art
Und der Weihe und der Falke und der Geier nach seiner Art.
14 und alle Raben mit ihrer Art,
Und alle Raben nach ihrer Art.
15 der Strauß, die Nachteule, der Kuckuck, der Sperber mit seiner Art,
Und das Käuzlein und der Strauß und die Möwe und der Habicht nach seiner Art.
16 das Käuzlein, der Uhu, die Fledermaus,
Der Uhu, die Eule und die Dohle.
17 die Rohrdommel, der Storch, der Schwan,
Und der Pelikan und der Aasgeier und der Taucher.
18 der Reiher, der Häher mit seiner Art, der Wiedehopf, die Schwalbe;
Und der Storch und der Reiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 und alles Gevögel, das kreucht, soll euch unrein sein, und sollt es nicht essen.
Und alles kriechende Gevögel sei euch unrein. Man darf es nicht essen.
20 Das reine Gevögel sollt ihr essen.
Alles reine Gevögel dürft ihr essen.
21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn du bist ein heilig Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen, weil es noch seine Mutter säuget.
Kein Aas sollt ihr essen. Dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Auswärtigen; denn du bist ein heiliges Volk Jehovah, deinem Gott. Das Böcklein sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
22 Du sollst alle Jahr den Zehnten absondern alles Einkommens deiner Saat, das aus deinem Acker kommt;
Du sollst verzehnten allen Ertrag deiner Saat, das, was aus dem Felde ausgeht Jahr für Jahr.
23 und sollst es essen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählet, daß sein Name daselbst wohne, nämlich vom Zehnten deines Getreides, deines Mosts, deines Öls und der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, auf daß du lernest fürchten den HERRN, deinen Gott, dein Leben lang.
Und du sollst vor Jehovah, deinem Gott, an dem Ort, den Er erwählen wird, Seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, essen den Zehnten deines Korns, deines Mostes und deines Öls, und die Erstlinge deines Rindviehs und deines Kleinviehs, auf daß du lernest Jehovah, deinen Gott, fürchten alle Tage.
24 Wenn aber des Weges dir zu viel ist, daß du solches nicht hintragen kannst, darum daß der Ort dir zu ferne ist, den der HERR, dein Gott, erwählet hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse (denn der HERR, dein, Gott, hat dich gesegnet),
Und wenn dir des Weges zu viel ist, daß du es nicht hinzutragen vermagst, weil der Ort, den Jehovah, dein Gott, erwählen wird, Seinen Namen daselbst einzusetzen, zu fern für dich ist, wenn dich Jehovah, dein Gott, gesegnet hat;
25 so gib's um Geld und fasse das Geld in deine Hand und gehe an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählet hat,
So gib es in Silber und fasse das Silber in deine Hand und gehe an den Ort, den Jehovah, dein Gott, Sich wird erwählen.
26 und gib das Geld um alles, was deine Seele gelüstet, es sei um Rinder, Schafe, Wein, starken Trank oder um alles, das deine Seele wünschet. Und iß daselbst vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus
Und das Silber magst du geben für alles, was deine Seele gelüstet, für Rindvieh und für Kleinvieh, und für Wein und für starkes Getränk, und für alles, nach dem deine Seele verlangt, und sollst essen daselbst vor Jehovah, deinem Gott, und fröhlich sein, du und dein Haus.
27 und der Levit, der in deinem Tor ist; du sollst ihn nicht verlassen, denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir.
Und den Leviten, der in deinen Toren ist, ihn sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Teil und kein Erbe mit dir.
28 Über drei Jahre sollst du aussondern alle Zehnten deines Einkommens desselben Jahrs und sollst es lassen in deinem Tor.
Am Ende dreier Jahre sollst du herausbringen all den Zehnten deines Ertrages in diesem Jahr und ihn niederlegen in deinen Toren.
29 So soll kommen der Levit, der kein Teil noch Erbe mit dir hat, und der Fremdling und der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind, und essen und sich sättigen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hand, die du tust.
Und der Levite, weil er kein Teil und Erbe mit dir hat, komme, und der Fremdling, und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und satt werden, damit Jehovah, dein Gott, dich segne in allem Tun deiner Hand, das du tust.

< 5 Mose 14 >