< 4 Mose 5 >

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Befiehl den Israeliten, daß Sie alle mit dem Aussatz oder einem Flusse Behafteten, sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager hinausschaffen.
Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind.
3 Sowohl Männer, als Weiber sollt ihr hinausschaffen; hinaus vor das Lager sollt ihr sie schaffen, damit sie ihr Lager nicht verunreinigen, da doch ich unter ihnen wohne.
Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne.
4 Und die Israeliten thaten also und schafften sie hinaus vor das Lager; wie Jahwe Mose geboten hatte, also thaten die Israeliten.
Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte.
5 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde begehen, wie sie von den Menschen begangen wird, daß sie eine Veruntreuung gegen Jahwe verüben, und der Betreffende so in Schuld gerät,
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich;
7 so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen und sollen das von ihnen Veruntreute nach seinem vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauf legen, und sollen es dem geben, gegen den sie sich verschuldet haben.
und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben.
8 Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.
Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.
9 Und alle Hebe, von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören.
Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
10 Ihm soll gehören, was irgend jemand heiligt; was jemand dem Priester giebt, soll diesem gehören.
Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein.
11 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: wenn irgend jemandes Weib sich vergeht und ihm untreu wird,
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte
13 so daß sich einer fleischlich mit ihr vermischt, ihr Mann aber nichts davon erfährt, und sie unentdeckt bleibt, obschon sie sich verunreinigt hat, auch kein Zeuge wider sie vorhanden ist, indem sie nicht auf der That ertappt ward,
und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen,
14 und es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, so daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, indem sie sich verunreinigt hat - oder auch, es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, obschon sie sich nicht verunreinigt hat -,
und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein,
15 so soll dieser Mann sein Weib zum Priester bringen und das erforderliche Opfer, das um ihretwillen zu bringen ist, mit hinnehmen: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er nicht Öl darüber gießen, noch Weihrauch darauf thun. Denn es ist ein Eifersuchts-Speisopfer, ein Offenbarungs-Speisopfer, das Verschuldung offenbar macht.
so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt.
16 Hierauf soll sie der Priester herantreten lassen und sie vor Jahwe stellen.
Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 Sodann nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß; ferner nehme der Priester etwas Erde, die sich am Boden der Wohnung befindet, und thue sie in das Wasser.
und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun.
18 Und der Priester stelle das Weib vor Jahwe, löse dem Weibe die Haare und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer in die Hände - ein Eiferfuchts-Speisopfer ist es; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben
19 Sodann nehme der Priester die Beschwörung mit ihr vor und spreche zu dem Weibe: Wenn dir niemand beigewohnt hat und du dich nicht vergangen und verunreinigt und so die Pflicht gegen deinen Mann verletzt hast, so soll dir dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs nicht schaden.
und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden.
20 Wenn du dich aber vergangen und die Pflicht gegen deinen Mann verletzt und dich verunreinigt hast, und sich irgend jemand außer deinem Manne fleischlich mit dir vermischt hat -.
Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann,
21 So beschwöre nun der Priester das Weib mit feierlicher Verwünschung und der Priester spreche zu dem Weibe: Jahwe mache dich für deine Volksgenossen zu einem Beispiele feierlicher Verwünschung, indem Jahwe deine Hüfte schwinden, deinen Bauch aber anschwellen läßt;
so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!
22 und dieses fluchbringende Wasser soll eindringen in deine Eingeweide, daß der Bauch schwelle und die Hüfte schwinde! Das Weib aber spreche: So geschehe es! So geschehe es!
So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen.
23 Hierauf schreibe der Priester diese Verwünschungen auf ein Blatt, wische sie ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein
Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und gebe dem Weibe das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe.
25 Sodann nehme der Priester dem Weibe das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe das Speisopfer vor Jahwe und bringe es hin zum Altar.
Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich:
26 Und zwar soll der Priester eine Hand voll von dem Speisopfer als den Duftteil, der von ihm zu entrichten ist, nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, darnach gebe er dem Weibe das Wasser zu trinken.
er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.
27 Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, wenn sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, das fluchbringende Wasser in sie eindringen zu bitterem Weh: ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden, und so wird das Weib unter ihren Volksgenossen zu einem Beispiele für Verwünschungen werden.
Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 Hat sich aber das Weib nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird sie unversehrt bleiben und dann schwanger werden.
ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden.
29 Das sind die Bestimmungen in betreff der Eifersuchtsklagen: wenn ein Weib sich vergeht und die Pflicht gegen ihren Mann verletzt und sich verunreinigt,
Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder auch, wenn über einen Mann ein Geist der Eifersucht kommt und er eifersüchtig wird auf sein Weib, so stelle er das Weib vor Jahwe, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesen Bestimmungen.
oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz.
31 Der Mann wird frei bleiben von Verschuldung; ein solches Weib aber lädt Verschuldung auf sich.
Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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