< 4 Mose 5 >

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der Herr redete also mit Moses:
2 Befiehl den Israeliten, daß Sie alle mit dem Aussatz oder einem Flusse Behafteten, sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager hinausschaffen.
"Befiehl den Söhnen Israels, sie sollen aus dem Lager jeden Aussatzverdächtigen entfernen, jeden Flüssigen und jeden an einer Leiche Verunreinigten!
3 Sowohl Männer, als Weiber sollt ihr hinausschaffen; hinaus vor das Lager sollt ihr sie schaffen, damit sie ihr Lager nicht verunreinigen, da doch ich unter ihnen wohne.
Männer und Weiber sollt ihr fortschaffen und vor das Lager sollt ihr sie schaffen, damit sie nicht ihr Lager unrein machen, weil ich unter ihnen wohne!"
4 Und die Israeliten thaten also und schafften sie hinaus vor das Lager; wie Jahwe Mose geboten hatte, also thaten die Israeliten.
Und die Israeliten taten so. Sie schafften sie vor das Lager. Wie der Herr zu Moses gesprochen, so hatten die Israeliten getan.
5 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der Herr sprach zu Moses:
6 Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde begehen, wie sie von den Menschen begangen wird, daß sie eine Veruntreuung gegen Jahwe verüben, und der Betreffende so in Schuld gerät,
"Sprich zu den Israeliten: 'Tut jemand, Mann oder Weib, irgendeine Menschensünde, in Untreue gegen den Herrn, und fühlt sich dieser schuldig,
7 so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen und sollen das von ihnen Veruntreute nach seinem vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauf legen, und sollen es dem geben, gegen den sie sich verschuldet haben.
dann soll er seine Sünde, die er getan, bekennen! Er gebe den veruntreuten Betrag zurück und darauf soll er ein Fünftel legen und er gebe es dem, gegen den er sich verschuldet hat!
8 Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.
Fehlt aber dem Mann ein Verwandter, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die schuldige Buße dem Herrn zum Besten der Priester zu, abgesehen vom Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.
9 Und alle Hebe, von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören.
Jede Weihegabe von all den heiligen Gaben, dem Priester von den Israeliten dargebracht, soll ihm gehören!
10 Ihm soll gehören, was irgend jemand heiligt; was jemand dem Priester giebt, soll diesem gehören.
Die ihm zustehenden Opfer sollen ihm gehören! Was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören!'"
11 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der Herr sprach zu Moses:
12 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: wenn irgend jemandes Weib sich vergeht und ihm untreu wird,
"Sprich zu den Söhnen Israels und sage ihnen: 'Ist eines Mannes Weib ausschweifend und übt Trug an ihm,
13 so daß sich einer fleischlich mit ihr vermischt, ihr Mann aber nichts davon erfährt, und sie unentdeckt bleibt, obschon sie sich verunreinigt hat, auch kein Zeuge wider sie vorhanden ist, indem sie nicht auf der That ertappt ward,
und ein anderer wohnt ihr bei, und dies bleibt ihrem Manne verborgen, weil sie unentdeckt bleibt, so verunreinigt sie sich. Ein Zeuge aber fehlt gegen sie, und sie ward nicht ertappt.
14 und es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, so daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, indem sie sich verunreinigt hat - oder auch, es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, obschon sie sich nicht verunreinigt hat -,
Nun kommt ein Geist der Eifersucht aber ihn, und er eifert auf sein Weib, die sich verunreinigt hat, oder ein Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er eifert auf sein Weib, obschon sie sich nicht verunreinigt hat;
15 so soll dieser Mann sein Weib zum Priester bringen und das erforderliche Opfer, das um ihretwillen zu bringen ist, mit hinnehmen: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er nicht Öl darüber gießen, noch Weihrauch darauf thun. Denn es ist ein Eifersuchts-Speisopfer, ein Offenbarungs-Speisopfer, das Verschuldung offenbar macht.
dann führe der Mann sein Weib zum Priester und bringe ihr Opfer für sie mit, ein Zehntel Scheffel Gerstenmehl! Er soll aber kein Öl darüber gießen noch Weihrauch darauf tun! Es ist ein Eifersuchtsspeiseopfer, ein Offenbarungsspeiseopfer zum Offenbaren der Sünde.
16 Hierauf soll sie der Priester herantreten lassen und sie vor Jahwe stellen.
Der Priester führe sie nun herbei und stelle sie vor den Herrn!
17 Sodann nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß; ferner nehme der Priester etwas Erde, die sich am Boden der Wohnung befindet, und thue sie in das Wasser.
Dann hole der Priester heiliges Wasser in einem Tongefäß! Auch etwas Staub vom Boden der Wohnung soll der Priester nehmen; dann tue er ihn in das Wasser!
18 Und der Priester stelle das Weib vor Jahwe, löse dem Weibe die Haare und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer in die Hände - ein Eiferfuchts-Speisopfer ist es; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
Der Priester stelle dann das Weib vor den Herrn, bringe des Weibes Haupthaar in Unordnung und lege in ihre Hände das Offenbarungsspeiseopfer, das Eifersuchtsspeiseopfer! Aber in des Priesters Hand soll das fluchbringende Bitterwasser bleiben!
19 Sodann nehme der Priester die Beschwörung mit ihr vor und spreche zu dem Weibe: Wenn dir niemand beigewohnt hat und du dich nicht vergangen und verunreinigt und so die Pflicht gegen deinen Mann verletzt hast, so soll dir dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs nicht schaden.
Dann beschwöre sie der Priester! Er spreche zum Weibe: Hat dir kein Mann beigewohnt und hast du dich nicht vergangen und verunreinigt, bist du vielmehr unter deinem Manne gewesen, dann schade dir nicht das fluchbringende Bitterwasser!
20 Wenn du dich aber vergangen und die Pflicht gegen deinen Mann verletzt und dich verunreinigt hast, und sich irgend jemand außer deinem Manne fleischlich mit dir vermischt hat -.
Wenn du dich aber hast vergangen, obwohl deinem Manne unterstehend, und bist du unrein geworden dadurch, daß ein Mann dir beigewohnt, von deinem Manne abgesehen,
21 So beschwöre nun der Priester das Weib mit feierlicher Verwünschung und der Priester spreche zu dem Weibe: Jahwe mache dich für deine Volksgenossen zu einem Beispiele feierlicher Verwünschung, indem Jahwe deine Hüfte schwinden, deinen Bauch aber anschwellen läßt;
so beschwöre der Priester das Weib mit dem Fluchschwure! Und der Priester spreche so zu dem Weibe: Dich soll der Herr inmitten deines Volkes zum Fluche und zur Verwünschung machen! Der Herr gebe dir Fehlgeburten bei willigem Leibe!
22 und dieses fluchbringende Wasser soll eindringen in deine Eingeweide, daß der Bauch schwelle und die Hüfte schwinde! Das Weib aber spreche: So geschehe es! So geschehe es!
Dies fluchbringende Wasser komme in dein Eingeweide, den Leib willig zu machen, aber Fehlgeburten zu bewirken! Das Weib spreche: Amen! Amen!
23 Hierauf schreibe der Priester diese Verwünschungen auf ein Blatt, wische sie ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein
Dann schreibe der Priester die Verwünschungen auf eine Tafel, wische sie in das Bitterwasser
24 und gebe dem Weibe das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
und lasse das Weib das fluchbringende Wasser trinken! So komme das fluchbringende Wasser in sie zu bitterem Wehe!
25 Sodann nehme der Priester dem Weibe das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe das Speisopfer vor Jahwe und bringe es hin zum Altar.
Dann nehme der Priester dem Weibe das Eifersuchtsspeiseopfer aus der Hand, weihe das Speiseopfer vor dem Herrn und bringe es zum Altar!
26 Und zwar soll der Priester eine Hand voll von dem Speisopfer als den Duftteil, der von ihm zu entrichten ist, nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, darnach gebe er dem Weibe das Wasser zu trinken.
Der Priester nehme vom Speiseopfer eine Handvoll als sein Teil und lasse es auf dem Altar verrauchen! Dann soll er das Weib das Wasser trinken lassen!
27 Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, wenn sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, das fluchbringende Wasser in sie eindringen zu bitterem Weh: ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden, und so wird das Weib unter ihren Volksgenossen zu einem Beispiele für Verwünschungen werden.
Und so er sie das Wasser trinken läßt, kommt, ist sie unrein und ihrem Marine untreu gewesen, das fluchbringende Wasser in sie zu bitterem Wehe. Ihr Leib wird zwar empfänglich sein; doch wird sie Fehlgeburten haben. So wird das Weib zum Fluche bei seinem Volke werden.
28 Hat sich aber das Weib nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird sie unversehrt bleiben und dann schwanger werden.
Ist aber das Weib nicht unrein, sondern rein, so bleibt es unversehrt und bringt ein lebend Kind zu Welt.
29 Das sind die Bestimmungen in betreff der Eifersuchtsklagen: wenn ein Weib sich vergeht und die Pflicht gegen ihren Mann verletzt und sich verunreinigt,
Dies ist das Gesetz über die Eifersuchtsfälle: Vergeht sich ein Weib, ihrem Mann unterstehend, und wird es unrein,
30 oder auch, wenn über einen Mann ein Geist der Eifersucht kommt und er eifersüchtig wird auf sein Weib, so stelle er das Weib vor Jahwe, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesen Bestimmungen.
oder kommt über einen Mann ein Geist der Eifersucht und eifert er auf sein Weib, so stelle er das Weib vor den Herrn, und der Priester tue an ihm genau nach diesem Gesetz!
31 Der Mann wird frei bleiben von Verschuldung; ein solches Weib aber lädt Verschuldung auf sich.
Der Mann bleibt dann von Verschuldung frei. Ein solches Weib aber lädt Schuld auf sich.'"

< 4 Mose 5 >