< 4 Mose 35 >

1 Und Jahwe redete mit Mose in den Steppen Moabs am Jordan gegenüber Jericho also:
INkosi yasikhuluma kuMozisi emagcekeni akoMowabi, eJordani eJeriko, isithi:
2 Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitze den Leviten Städte zu Wohnsitzen geben. Zu den Städten aber sollt ihr den Leviten auch Weidetrift rings um sie her geben;
Laya abantwana bakoIsrayeli ukuthi banike amaLevi okwelifa lemfuyo yabo imizi yokuhlala; futhi linike amaLevi amadlelo emizi inhlangothi zonke zawo.
3 und zwar sollen ihnen die Städte als Wohnsitz dienen, die dazu gehörenden Weidetriften aber sollen sie für ihre Lasttiere, ihren Viehstand und für alle ihre anderen Tiere haben.
Njalo azakuba lemizi yokuhlala, lamadlelo awo abe ngawenkomo zawo lawempahla zawo lawezifuyo zawo zonke.
4 Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten abtreten werdet, von der Stadtmauer ab ringsum tausend Ellen weit erstrecken.
Lamadlelo emizi elizawanika amaLevi azakuba kusukela emthangaleni womuzi langaphandle izingalo eziyinkulungwane inhlangothi zonke.
5 Und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen, auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, während die Stadt in die Mitte zu liegen kommt. Das soll ihnen als Weidetrift bei den Städten zufallen.
Njalo lizalinganisa ngaphandle komuzi ingalo ezizinkulungwane ezimbili ehlangothini lwempumalanga, lengalo ezizinkulungwane ezimbili ehlangothini lweningizimu, lengalo ezizinkulungwane ezimbili ehlangothini lwentshonalanga, lengalo ezizinkulungwane ezimbili ehlangothini lwenyakatho, lomuzi ube phakathi. Lokho kuzakuba ngamadlelo awo emizi.
6 Und was die Städte betrifft, die ihr den Leviten abzutreten habt, so sollt ihr die sechs Freistädte abtreten, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außerdem aber sollt ihr zweiundvierzig Städte abtreten.
Lemizi elizayinika amaLevi izakuba yimizi eyisithupha yokuphephela elizayinika, ukuze umbulali abalekele khona; langaphezu kwayo linike imizi engamatshumi amane lambili.
7 Die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten abzutreten habt, soll sich auf achtundvierzig Städte samt den zugehörigen Weidetriften belaufen.
Yonke imizi elizayinika amaLevi izakuba ngamatshumi amane lesificaminwembili, yile lamadlelo ayo.
8 Und zwar sollt ihr die größeren Stämme der Israeliten mehr, die kleineren weniger Städte von ihrem Erbbesitz abtreten lassen; nach Maßgabe des erblichen Besitzes, den sie zu eigen erhalten werden, sollen sie ein jeder eine Anzahl seiner Städte an die Leviten abtreten.
Lemizi elizayinika emfuyweni yabantwana bakoIsrayeli; koleminengi lithathe eminengi, lakolemilutshwana lithathe emilutshwana; ngulowo lalowo njengokwelifa lakhe azalidla, uzanika okwemizi yakhe kumaLevi.
9 Und Jahwe redete mit Mose also:
INkosi yasikhuluma kuMozisi isithi:
10 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan hinüber in das Land Kanaan kommt,
Tshono ebantwaneni bakoIsrayeli uthi kibo: Lapho lichapha iJordani lingene elizweni leKhanani,
11 so sollt ihr geeignete Städte bestimmen, damit sie euch als Freistädte dienen; dorthin mag fliehen, wer einen Totschlag begangen, einen Menschen unvorsätzlich getötet hat.
zimiseleni imizi ezakuba yimizi yenu yokuphephela, ukuze umbulali abalekele khona, otshaye umuntu kungeyisikho ngabomo.
12 Und zwar sollen euch diese Städte als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, bis er zum behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat.
Njalo izakuba yimizi yenu yokuphephela kumphindiseli, ukuthi umbulali angafi aze eme phambi kwenhlangano ukuthi ahlulelwe.
13 Es sollen aber der Freistädte, die ihr abzutreten habt, sechs sein.
Lemizi elizayinika izakuba yimizi yenu eyisithupha yokuphephela.
14 Drei Städte sollt ihr jenseits des Jordan abtreten und drei Städte sollt ihr im Lande Kanaan abtreten; Freistädte sollen es sein.
Lizanika imizi emithathu nganeno kweJordani, linike imizi emithathu elizweni leKhanani, ibe yimizi yokuphephela.
15 Den Israeliten, sowie dem Fremden und dem Beisassen unter euch, sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit jeder dorthin ziehe, der unvorsätzlich einen Menschen getötet hat.
Limizi eyisithupha izakuba ngeyokuphephela kwabantwana bakoIsrayeli, lakowemzini lakowezizweni phakathi kwabo, ukuze loba ngubani otshaya umuntu kungeyisikho ngabomo abalekele khona.
16 Hat er ihn aber mit einem eisernen Geräte getroffen, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
Njalo nxa emtshaya ngesikhali sensimbi afe, ungumbulali; umbulali kabulawe lokubulawa.
17 Wenn er ihn mit einem Steine, den er in der Hand führte, und durch den einer getötet werden kann, getroffen hat, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
Njalo nxa emtshaya ngelitshe elisesandleni angafa ngalo, abesesifa, ungumbulali; umbulali kabulawe lokubulawa.
18 Und wenn er ihn mit einem hölzernen Geräte, das er in der Hand führte, und durch das einer getötet werden kann, getroffen hat, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
Kumbe uba emtshaya ngesikhali sesigodo esisesandleni angafa ngaso, abesesifa, ungumbulali; umbulali kabulawe lokubulawa.
19 Und zwar soll der Bluträcher den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Umphindiseli wegazi, yena uzabulala umbulali; lapho ehlangana laye, yena uzambulala.
20 Und wenn er ihm aus Haß einen Stoß gegeben oder absichtlich etwas auf ihn geworfen hat, so daß er starb,
Njalo nxa emsunduza ngokuzonda, loba emjikijela ngokucathama, afe,
21 oder wenn er ihn aus Feindschaft auch nur mit der Hand geschlagen hat, so daß er starb, so soll der, welcher geschlagen hat, mit dem Tode bestraft werden. Er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
loba ngobutha emtshaya ngesandla sakhe, afe, lowo otshayayo kabulawe lokubulawa, ungumbulali; umphindiseli wegazi uzabulala umbulali lapho ehlangana laye.
22 Hat er ihn aber von ungefähr gestoßen, ohne daß Feindschaft vorlag, oder unabsichtlich irgend ein Geräte auf ihn geworfen
Kodwa uba emsunduzile masinyane engelabutha, loba emjikijela loba ngasiphi isikhali engacathamanga,
23 oder irgend einen Stein, durch den einer getötet werden kann, auf ihn fallen lassen, so daß er starb, während er doch keine Feindschaft gegen ihn hegte und ihm nichts Böses zufügen wollte,
kumbe loba ngaliphi ilitshe, angafa ngalo, engamboni, aliwisele kuye, afe, lanxa engeyisiso isitha sakhe, futhi engadingi ububi bakhe,
24 so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.
inhlangano izakwahlulela phakathi komtshayi lomphindiseli wegazi ngokwezahlulelo lezi.
25 Und die Gemeinde soll den Totschläger vor dem Bluträcher retten und die Gemeinde soll ihn in die Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, zurückbringen lassen, und er soll in ihr bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
Lenhlangano izamophula umbulali esandleni somphindiseli wegazi; lenhlangano imbuyisele emzini wokuphephela kwakhe, lapho abebalekele khona, ahlale kuwo, aze afe umpristi omkhulu owagcotshwa ngamafutha angcwele.
26 Sollte aber der Totschläger den Bereich der Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, verlassen,
Kodwa uba umbulali ephuma nje umngcele womuzi wokuphephela kwakhe, abebalekele khona,
27 und der Bluträcher ihn außerhalb des Bereichs der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, antreffen, und sollte dann der Bluträcher den Totschläger töten, so hat er keine Blutschuld.
umphindiseli wegazi emfica ngaphandle komngcele womuzi wokuphephela kwakhe, umphindiseli wegazi uzabulala umbulali; kayikuba lecala legazi.
28 Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.
Ngoba ngabe uhlale emzini wokuphephela kwakhe, aze afe umpristi omkhulu; kodwa emva kokufa kompristi omkhulu umbulali uzabuyela elizweni lemfuyo yakhe.
29 Diese Bestimmungen sollen euch als Rechtssatzung gelten, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
Njalo lezizinto zizakuba ngumthetho wesahlulelo kini, ezizukulwaneni zenu, kuyo yonke imizi yenu.
30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf Grund der Aussage von Zeugen den Mörder hinrichten; doch soll auf die Aussage nur eines Zeugen hin niemand zum Tode verurteilt werden.
Loba ngubani otshaya umuntu, ngomlomo wabafakazi umbulali uzabulawa; kodwa umfakazi oyedwa kayikufakaza ngomuntu ukuthi afe.
31 Ihr dürft aber kein Lösegeld annehmen für das Leben des Mörders, der des Todes schuldig ist, vielmehr soll er mit dem Tode bestraft werden.
Futhi kaliyikuthatha inhlawulo ngempilo yombulali ocaleke ngokufa; ngoba uzabulawa lokubulawa.
32 Auch dürft ihr kein Lösegeld zu dem Zweck annehmen, daß einer nicht in die Stadt, die ihm Zuflucht bietet, zu fliehen braucht, sondern noch vor dem Tode des Priesters wiederkommen und irgendwo im Lande wohnen darf.
Njalo kaliyikuthatha inhlawulo ngobalekele emzini wokuphephela kwakhe, ukuze abuyele ukuyahlala elizweni, aze afe umpristi.
33 Und ihr sollt das Land, in welchem ihr euch befindet, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande wird nicht Sühne geschafft für das Blut, das in ihm vergossen ward, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
Ngakho kaliyikungcolisa ilizwe elikilo; ngoba ligazi elingcolisa ilizwe; njalo kakuyikwenzelwa ilizwe ukubuyisana ngegazi elichithwe kulo, ngaphandle kwangegazi lolichithileyo.
34 So verunreinigt denn das Land nicht, in welchem ihr wohnt, da auch ich darin wohne; denn ich, Jahwe, wohne unter den Israeliten.
Ngakho lingangcolisi ilizwe elihlala kilo, engihlala phakathi kwalo; ngoba mina iNkosi ngihlala phakathi kwabantwana bakoIsrayeli.

< 4 Mose 35 >