< 4 Mose 28 >

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Befiehl den Israeliten und sprich zu ihnen: Ihr sollt acht darauf haben, mir meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der für mich bestimmten Feueropfer zum lieblichen Geruch für mich, zur bestimmten Zeit darzubringen.
Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir's opfert.
3 Und sprich zu ihnen: Das sind die Feueropfer, die ihr Jahwe darzubringen habt: Tag für Tag zwei fehllose einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.
Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer,
4 Das eine Lamm sollst du am Morgen herrichten und das andere Lamm sollst du gegen Abend herrichten
Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend;
5 und ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl aus zerstoßenen Oliven angemacht ist, zum Speisopfer.
dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin.
6 Das ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai hergerichtet ward zum lieblichen Geruch, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN.
7 Und als das zugehörige Brandopfer soll ein Viertel Hin zu jedem Lamme kommen. Im Heiligtum ist Jahwe das Würzwein-Trankopfer zu spenden.
Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN.
8 Das andere Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit demselben Speisopfer, wie am Morgen, und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN.
9 Am Sabbattage zwei einjährige fehllose Lämmer nebst zwei Zehnteln mit Öl angemachten Feinmehls als Speisopfer und dem zugehörigen Trankopfer.
Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer.
10 Das ist das an einem jeden Sabbat neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringende Brandopfer.
Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer.
11 Je am ersten Tag eurer Monate aber habt ihr Jahwe als Brandopfer darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer;
Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
12 dazu auf jeden Farren drei Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer, auf jeden Widder zwei Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer,
und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder;
13 und auf jedes Lamm je ein Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer - als ein Brandopfer lieblichen Geruchs, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN.
14 Und was die zugehörigen Trankopfer anlangt, so soll auf jeden Farren ein halbes Hin Wein kommen, auf jeden Widder ein Drittel Hin und auf jedes Lamm ein Viertel Hin. Das ist das an einem jeden Neumonde das ganze Jahr hindurch darzubringende Brandopfer.
Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr.
15 Dazu ein Ziegenbock zum Sündopfer für Jahwe; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll er hergerichtet werden.
Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
16 Im ersten Monat aber, am vierzehnten Tage des Monats, findet Passahfeier für Jahwe statt.
Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN.
17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats findet Festfeier statt. Sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden.
Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
18 Am ersten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun
19 Und als Feueropfer in Gestalt von Brandopfern sollt ihr Jahwe darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollt ihr sie liefern.
und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
20 Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel sollt ihr zu dem Farren und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten.
samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,
21 Je ein Zehntel aber soll man zu jedem der sieben Lämmer herrichten.
und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
22 Ferner einen Bock zum Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen.
dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet.
23 Diese alle sollt ihr außer dem Morgen-Brandopfer, welches als regelmäßiges Brandopfer gebracht wird, herrichten.
Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist.
24 Ebendieselben Opfer sollt ihr sieben Tage lang Tag für Tag als eine Jahwe dargebrachte Feueropferspeise lieblichen Geruchs herrichten; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer sind sie herzurichten.
Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer.
25 Am siebenten Tag aber sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.
26 Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfeste, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
27 Und an Brandopfern zum lieblichen Geruch für Jahwe sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer.
und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer;
28 Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
29 je ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer.
und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer;
30 Ferner einen Ziegenbock, um euch Sühne zu schaffen.
und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen.
31 Außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern sollt ihr sie herrichten; fehllos sollt ihr sie liefern.
Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.

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