< 4 Mose 19 >

1 Und Jahwe redete mit Mose und Aaron also:
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Dies ist die Gesetzesbestimmung, die Jahwe ergehen ließ, indem er verordnete: Sage den Israeliten, daß sie dir eine rotfarbige, fehllose Kuh bringen sollen, an der kein Makel, und auf welche noch nie ein Joch gekommen ist.
Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen ein rötliche Kuh ohne Gebrechen, an der kein Fehl sei und auf die noch nie ein Joch gekommen ist.
3 Die sollt ihr Eleasar, dem Priester, übergeben; sodann führe man sie hinaus vor das Lager und schlachte sie vor seinen Augen.
Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen.
4 Und Eleasar, der Priester, nehme mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal etwas von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts siebenmal sprengen
5 Sodann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen; ihr Fett, ihr Fleisch und ihr Blut soll man verbrennen samt ihrem Mist.
und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beides, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
6 Der Priester aber nehme Cedernholz, Ysop und Karmesin und werfe es hinein in das Feuer, in dem die Kuh brennt.
Und der Priester soll Zedernholz und Isop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen
7 Sodann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib. Darnach darf er ins Lager kommen; doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.
8 Auch derjenige, der sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
9 Und einer, der rein ist, sammle die Asche der Kuh und lege sie draußen vor dem Lager an einem reinen Orte nieder, damit sie für die Gemeinde des Israeliten zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; ein Sündopfer ist es.
Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten draußen vor dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
10 Und derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Es soll aber den Israeliten und dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten:
Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgerafft hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.
11 Wer einen Toten, irgendwelche menschliche Leiche, berührt, der wird für sieben Tage unrein.
Wer nun irgend einen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Ein solcher soll sich damit entsündigen am dritten Tag und am siebenten Tage, so wird er rein werden. Entsündigt er sich aber nicht am dritten Tag und am siebenten Tage, so bleibt er unrein.
Der soll sich hiermit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein werden.
13 Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor.
Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm.
14 Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich in dem Zelte befindet, wird für sieben Tage unrein.
Das ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in der Hütte stirbt, soll jeder, der in die Hütte geht und wer in der Hütte ist, unrein sein sieben Tage.
15 Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein mit einer Schnur befestigter Deckel liegt, wird unrein.
Und alles offene Gerät, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.
16 Ebenso wird jeder, der auf freiem Felde mit einem Ermordeten oder Gestorbenen oder einem Gerippe oder Grabe in Berührung kommt, für sieben Tage unrein.
Auch wer anrührt auf dem Felde einen, der erschlagen ist mit dem Schwert, oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage.
17 Für einen so Verunreinigten nehme man Asche von dem verbrannten Sündopfer und gieße in einem Gefäße lebendiges Wasser darüber.
So sollen sie nun für den Unreinen nehmen Asche von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß.
18 Sodann nehme einer, der rein ist, Ysop, tauche ihn in das Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und den Personen, die darin waren, sowie den, der mit einem Gerippe oder einem Ermordeten oder Gestorbenen oder einem Grabe in Berührung gekommen war.
Und ein reiner Mann soll Isop nehmen und ins Wasser tauchen und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Toten oder ein Grab angerührt hat.
19 Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tage besprengen; so wird er ihn am siebenten Tag entsündigen. Alsdann hat er seine Kleider zu waschen und sich zu baden, so wird er am Abend rein sein.
Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein.
20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus der Volksgemeinde; denn er hat das Heiligtum Jahwes verunreinigt: es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein.
Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist mit Sprengwasser nicht besprengt; darum ist er unrein.
21 Dies soll euch als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten. Und wer das Reinigungswasser sprengt, hat seine Kleider zu waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, wird unrein bis zum Abend.
Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen; und wer das Sprengwasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend.
22 Und alles, was der unrein Gewordene berührt, wird unrein; ebenso wird jeder, der ihn berührt, unrein bis zum Abend.
Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.

< 4 Mose 19 >