< 3 Mose 4 >

1 Und Jahwe sprach zu Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn sich jemand unvorsätzlich gegen irgend eines der Verbote Jahwes vergeht, so daß er irgend etwas Verbotenes thut:
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wenn eine Seele aus Versehen sündigt gegen irgendeines der Gebote Jehovahs, in dem, das nicht hätte getan werden sollen, und davon eines tut;
3 Wenn sich der gesalbte Priester vergeht, und so Schuld auf das Volk kommt, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, Jahwe einen fehllosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
So der gesalbte Priester sündigt zur Verschuldung des Volkes, so bringe er für die Sünde, die er gesündigt, Jehovah einen jungen Farren ohne Fehl dar, als Sündopfer für Jehovah.
4 Und zwar soll er den Farren an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe bringen, die Hand auf den Kopf des Farren aufstemmen und sodann den Farren vor Jahwe schlachten.
Und er bringe den Farren zum Eingang des Versammlungszeltes vor Jehovah, er lege seine Hand auf den Kopf des Farren und schlachte den Farren vor Jehovah.
5 Hierauf nehme der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren und bringe es hinein ins Offenbarungszelt.
Und der gesalbte Priester nehme von dem Blut des Farren und bringe es zum Versammlungszelt.
6 Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang im Heiligtum - hinsprengen.
Und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und spritze von dem Blut siebenmal vor Jehovah vor dem Vorhang des Heiligtums.
7 Sodann soll der Priester etwas von dem Blute an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut des Farren aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, auf den Boden gießen.
Und der Priester gebe von dem Blut auf die Hörner des Altars des Räucherwerks der Spezereien vor Jehovah im Versammlungszelt. Und alles Blut des Farren gieße er an den Grund des Brandopferaltars, der am Eingang zum Versammlungszelt ist;
8 Sodann aber soll er von dem Sündopfer-Farren das ganze Fett abheben - das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
Und hebe alles Fett des Farren des Sündopfers davon empor, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das auf dem Eingeweide ist;
9 die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; an den Nieren soll er es wegnehmen -
Und die zwei Nieren und das Fett über ihnen, das an den Weichen ist, und das Netz über der Leber, über den Nieren nehme er weg,
10 so, wie es vom Heilsopfer-Stier abgehoben wird. Und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehn lassen.
Wie gehoben wird vom Ochsen des Dankopfers; und der Priester zünde sie auf dem Brandopferaltar an.
11 Was aber das Fell des Farren betrifft, sowie sein gesamtes Fleisch nebst seinem Kopf und seinen Beinen, seine Eingeweide und seinen Mist,
Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf und samt seinen Schenkeln, und sein Eingeweide und seinen Mist;
12 so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte - an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, - und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.
Und den ganzen Farren bringe er hinaus außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, wohin man die Fettasche schüttet, und verbrenne ihn auf dem Holz im Feuer. Auf dem Schutt der Fettasche werde er verbrannt.
13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel unvorsätzlich vergeht, ohne daß sich das Volk dessen bewußt wird, und sie irgend eines der Verbote Jahwes übertreten und so in Schuld geraten,
Und wenn die ganze Gemeinde Israel sich versieht, und die Sache verborgen war vor den Augen der Versammlung, und sie taten wider eines der Gebote Jehovahs, was nicht sollte getan werden, und sich damit verschulden,
14 so soll das Volk, wenn das Vergehen kund geworden ist, dessen sie sich schuldig gemacht haben, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar sollen sie ihn vor das Offenbarungszelt bringen;
Und die Sünde bekannt wird, worin sie sich versündigt haben, so bringe die Versammlung einen jungen Farren zum Sündopfer dar, und bringe ihn hinein vor das Versammlungszelt.
15 die Vornehmsten der Gemeinde sollen vor Jahwe die Hand auf den Kopf des Farren stemmen, und dann soll man den Farren vor Jahwe schlachten.
Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände legen auf den Kopf des Farren vor Jehovah, und man schlachte den Farren vor Jehovah.
16 Hierauf soll der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren hinein ins Offenbarungszelt bringen.
Und der gesalbte Priester bringe von dem Blut des Farren zum Versammlungszelt,
17 Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang - hinsprengen.
Und es tauche der Priester seinen Finger in das Blut und spritze siebenmal vor Jehovah vor dem Vorhang.
18 Auch soll er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, an den Boden gießen.
Und von dem Blute gebe er auf die Hörner des Altars, der vor Jehovah in dem Versammlungszelte ist, und gieße alles Blut an den Grund des Brandopferaltars am Eingang des Versammlungszeltes.
19 Das gesamte Fett aber soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen.
Und all sein Fett hebe er von ihm und zünde es an auf dem Altar.
20 Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden.
Und er tue mit dem Farren, wie er mit dem Farren des Sündopfers tat; so tue er ihm; und der Priester sühne sie, und es werde ihnen vergeben.
21 Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersterwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer.
Und den Farren bringe man hinaus außerhalb des Lagers und verbrenne ihn, wie man den ersten Farren verbrannte. Ein Sündopfer der Versammlung sei er.
22 Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorsätzlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät,
Versündigt sich ein Fürst und tut aus Versehen wider irgendeines der Gebote Jehovahs, seines Gottes, was nicht getan werden sollte, und verschuldigt sich;
23 und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen,
Oder so ihm seine Sünde, worin er sich versündigt, bekannt wird, so bringe er als seine Opfergabe einen Ziegenbock, ein Männchen ohne Fehl;
24 die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es.
Und lege seine Hand auf den Kopf des Bockes und schlachte ihn an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet vor Jehovah. Ein Sündopfer ist es.
25 Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen.
Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und gebe es auf die Hörner des Brandopferaltars, und sein Blut gieße er an den Grund des Brandopferaltars.
26 Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen seines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.
Aber all sein Fett zünde er an auf dem Altar, wie das Fett des Dankopfers, und der Priester sühne für ihn für seine Sünde, und es wird ihm vergeben.
27 Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsätzlich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät,
Und so eine Seele aus dem Volke des Landes sündigt aus Versehen, indem sie wider eines der Gebote Jehovahs tut, was nicht getan werden sollte, und verschuldigt sich;
28 und ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen,
Oder so ihm seine Sünde, die er gesündigt, bekannt wird, so bringe er als Opfergabe eine zottige Ziege, ein Weibliches ohne Fehl, für seine Sünde, die er gesündigt;
29 die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
Und lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte das Sündopfer auf dem Orte des Brandopfers.
30 Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.
Und der Priester nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und gebe es auf die Hörner des Brandopferaltars, und gieße all ihr Blut an den Grund des Altars;
31 Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.
Und all ihr Fett nehme er weg, wie das Fett von dem Dankopfer weggenommen wird, und der Priester zünde es auf dem Altar an zu einem Geruch der Ruhe für Jehovah, und der Priester sühne über ihm, und es wird ihm vergeben.
32 Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt.
Und so er ein Lamm als Opfergabe für die Sünde bringt, so bringe er ein Weibliches ohne Fehl;
33 Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
Und er lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es zum Sündopfer an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.
34 Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.
Und der Priester nehme vom Blut des Sündopfers mit dem Finger und gebe es auf die Hörner des Brandopferaltars, und all ihr Blut gieße er an den Grund des Altars.
35 Das gesamte Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett des Schaflamms beim Heilsopfer weggenommen zu werden pflegt, und der Priester soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hatte, wird ihm vergeben werden.
Und all ihr Fett nehme er ab, wie das Fett von dem Schaf des Dankopfers abgenommen wird, und der Priester zünde es an auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovahs, und der Priester sühne über ihm über seine Sünde, die er gesündigt, und es wird ihm vergeben.

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