< 3 Mose 22 >

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich vorsichtig verhalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Israeliten, die sie mir weihen, damit sie nicht meinen heiligen Namen entweihen; ich bin Jahwe.
Rede zu Aharon und zu seinen Söhnen, daß sie sich absondern von dem, was die Söhne Israels heiligen, und den Namen Meiner Heiligkeit nicht entweihen in dem, was sie Mir heiligen: Ich bin Jehovah.
3 Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe.
Sage ihnen in euren Geschlechtern: Jeder Mann, der von all eurem Samen den Heiligtümern naht, welche die Söhne Israels Jehovah heiligen, und hat seine Unreinheit an sich, solche Seele soll von Meinem Angesichte ausgerottet werden: Ich bin Jehovah.
4 Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,
Jeder Mann, der vom Samen Aharons aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von dem Geheiligten essen, bis er rein ist, und wer irgend jemand berührt, der durch eine Seele verunreinigt ist, oder einen Mann, von dem der Samenerguß ausgeht,
5 oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -
Oder ein Mann, der irgendein Kriechtier berührt, an dem er unrein wird, oder einen Menschen, an dem er unrein wird durch irgendwelche Verunreinigung;
6 wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.
Die Seele, die solches berührt, soll unrein sein bis zum Abend, und soll nicht essen von dem Geheiligten, er habe denn zuvor sein Fleisch im Wasser gebadet.
7 Sobald die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein; alsdann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise.
Ist dann die Sonne untergegangen, so ist er rein und nachher darf er von dem Geheiligten essen; denn sein Brot ist es.
8 Aas und von wilden Tieren Zerrissenes darf er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinigt; ich bin Jahwe.
Ein Aas oder Zerfleischtes soll er nicht essen, auf daß er nicht dadurch unrein werde; Ich bin Jehovah.
9 So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt.
Halten sollen sie Meine Verordnungen, auf daß sie darob keine Sünde tragen und sterben, wenn sie es entweihen. Ich, Jehovah, heilige sie.
10 Kein Fremder aber darf Geheiligtes essen; der Beisaß oder Tagelöhner eines Priesters darf nicht Geheiligtes essen.
Und kein Fremder soll Heiliges essen. Kein Beisaß und kein Lohnarbeiter des Priesters soll Heiliges essen.
11 Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.
Erwirbt aber der Priester eine Seele durch Erwerbung mit seinem Silber, mag solche davon essen, und der in seinem Hause geboren ward, sie dürfen von seinem Brote essen.
12 Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.
Und die Tochter eines Priesters, die eines fremden Mannes wird, darf von der Hebe des Geheiligten nicht essen.
13 Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.
Und die Tochter eines Priesters, die Witwe wird oder verstoßen ist und keinen Samen hat, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf, wie in ihrer Jugend, vom Brote ihres Vaters essen; aber kein Fremder darf davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
Und so ein Mann aus Versehen Heiliges ißt, tue er das Fünftel davon dazu und gebe dem Priester das Heilige.
15 Und die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen - was sie als Hebe für Jahwe hinwegnehmen -,
Und sie sollen das Heilige der Söhne Israels, das sie Jehovah heben, nicht entweihen.
16 damit Sie ihnen nicht Schuld aufladen durch ihre Verschuldung, wenn Sie ihre heiligen Gaben verzehren; denn ich bin Jahwe, der Sie heiligt.
Auf daß sie nicht die Missetat der Schuld tragen, indem sie ihr Heiliges essen; denn Ich, Jehovah, bin es, Der sie heiligt.
17 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
18 Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -,
Rede zu Aharon und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israels und sage ihnen: Jeder Mann vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, irgendein Gelobtes und irgendein Freiwilliges, das sie Jehovah zum Brandopfer darbringen wollen;
19 sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.
Daß ihr wohlgefällig seid, so sei es ein Männliches ohne Fehl vom Rind, von Schafen und von Ziegen.
20 Was irgend einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
Keines, an dem ein Makel ist, sollt ihr darbringen; denn ihr würdet damit nicht wohlgefällig werden.
21 Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.
Und wenn ein Mann Jehovah ein Dankopfer, für ein besonders gelobtes, oder als sein freiwilliges darbringen will vom Rind oder vom Kleinvieh, so es ohne Fehl ist, ist es wohlgefällig; kein Makel sei daran.
22 Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
Ist es blind oder gebrochen oder verwundet, oder eiternd oder krätzig oder mit Flechten behaftet, solche sollt ihr Jehovah nicht darbringen. Und kein Feueropfer sollt ihr davon auf den Altar dem Jehovah geben.
23 Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.
Als freiwilliges Opfer magst du einen Ochsen oder ein Schaf, dem etwas zu lang oder zu kurz ist, darbringen, aber als gelobtes Opfer ist es nicht wohlgefällig.
24 Auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht darbringen. Ihr dürft weder irgend welche derart Verstümmelte in eurem Lande machen,
Etwas Zerdrücktes aber, und Zerstoßenes und Zerrissenes und Geschnittenes sollt ihr nicht Jehovah darbringen; und sollt dergleichen nicht in eurem Lande tun.
25 noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.
Und von der Hand eines Sohnes des Auslandes sollt ihr dergleichen nicht darbringen als Brot eures Gottes; denn ihre Verderbnis ist an ihnen; ein Makel ist an ihnen: ihr könnt damit nicht wohlgefallen.
26 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
27 wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.
Ochse oder Schaf oder Ziege, so geboren wird, soll sieben Tage unter dessen Mutter sein, und vom achten Tage an und fürder ist es als Opfergabe wohlgefällig zu einem Feueropfer für Jehovah.
28 Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zusammen mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten.
Und Ochse oder Schaf, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht an einem Tage schlachten.
29 Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache.
Und so ihr Jehovah ein Lobopfer opfert, sollt ihr es zu eurem Wohlgefallen opfern.
30 An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.
Am selben Tage soll es gegessen werden und nichts davon bis zum Morgen übrigbleiben. Ich bin Jehovah.
31 So beobachtet denn meine Gebote und thut darnach - ich bin Jahwe.
Und haltet Meine Gebote und tut sie. Ich bin Jehovah.
32 Und entweiht nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde inmitten der Israeliten; ich bin Jahwe, der euch heiligt,
Und entweihet nicht den Namen Meiner Heiligkeit, auf daß Ich geheiligt werde inmitten der Söhne Israels. Ich bin Jehovah, Der euch heiligt,
33 der euch weggeführt hat aus Ägypten, um euer Gott zu sein - ich, Jahwe!
Der euch aus Ägyptenland herausgebracht, euch Gott zu sein, Ich, Jehovah.

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