< 3 Mose 22 >

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen,
2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich vorsichtig verhalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Israeliten, die sie mir weihen, damit sie nicht meinen heiligen Namen entweihen; ich bin Jahwe.
daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN.
3 Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe.
So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR!
4 Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,
Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht,
5 oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -
oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht;
6 wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.
welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden.
7 Sobald die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein; alsdann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise.
Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise.
8 Aas und von wilden Tieren Zerrissenes darf er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinigt; ich bin Jahwe.
Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!
9 So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt.
Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie.
10 Kein Fremder aber darf Geheiligtes essen; der Beisaß oder Tagelöhner eines Priesters darf nicht Geheiligtes essen.
Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen.
11 Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.
Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen.
12 Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.
Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen.
13 Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.
Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben,
15 Und die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen - was sie als Hebe für Jahwe hinwegnehmen -,
damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben,
16 damit Sie ihnen nicht Schuld aufladen durch ihre Verschuldung, wenn Sie ihre heiligen Gaben verzehren; denn ich bin Jahwe, der Sie heiligt.
daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie.
17 Und Jahwe redete mit Mose also:
Weiter redete der HERR zu Mose und sprach:
18 Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -,
Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen),
19 sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.
der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen.
20 Was irgend einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen.
21 Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.
Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben.
22 Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.
23 Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.
Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm.
24 Auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht darbringen. Ihr dürft weder irgend welche derart Verstümmelte in eurem Lande machen,
Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun.
25 noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.
Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen.
26 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der HERR redete zu Mose und sprach:
27 wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.
Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.
28 Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zusammen mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten.
Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten.
29 Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache.
Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung.
30 An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.
Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR.
31 So beobachtet denn meine Gebote und thut darnach - ich bin Jahwe.
Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR!
32 Und entweiht nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde inmitten der Israeliten; ich bin Jahwe, der euch heiligt,
Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt;
33 der euch weggeführt hat aus Ägypten, um euer Gott zu sein - ich, Jahwe!
der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.

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