< 3 Mose 20 >

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der Herr sprach zu Moses also:
2 Und zu den Israeliten sollst du sprechen: Jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich in Israel aufhalten, der eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, soll mit dem Tode bestraft werden; die Landesbewohner sollen ihn steinigen.
"Sprich zu den Söhnen Israels: Wer aus den Söhnen Israels und aus den Fremdlingen in Israel von seinen Kindern eines dem Moloch gibt, soll den Tod erleiden! Das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Und ich selbst will gegen einen solchen mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinem Volke, darum daß er eines von seinen Kindern dem Melech hingegeben hat, um mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
Ich selber richte mein Antlitz wider diesen Mann und streiche ihn aus seinem Volke, weil er von seinen Kindern eines dem Moloch gibt und so mein Heiligtum unrein macht und meinen heiligen Namen entweiht.
4 Und wenn etwa die Landesbewohner einem solchen durch die Finger sehen wollten, wenn er eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, daß Sie ihn nicht töten wollen,
Und wollte vor einem solchen Manne das Volk des Landes seine Augen schließen, wenn er von seinen Kindern eines dem Moloch gibt, und wollten sie ihn nicht töten,
5 so will doch ich mein Antlitz wider einen solchen richten und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die es ihm in der Abgötterei nachthun, indem sie mit dem Melech Abgötterei treiben, mitten aus ihrem Volk hinwegtilgen.
dann richte ich mein Antlitz gegen einen solchen Mann und seine Sippe. Ich streiche ihn aus seinem Volke, ihn samt allen, die ihm in Unzucht mit dem Moloch nachfolgen.
6 Derjenige aber, der sich an die Totenbeschwörer- und die Wahrsagegeister wendet und so Abgötterei mit ihnen treibt, wider einen solchen will ich mein Antlitz richten und ihn mitten aus seinem Volk hinwegtilgen.
Und gegen die Person, die sich an Toten- und an Wahrsagegeister wendet, ihnen nachzuhuren, richte ich mein Angesicht und streiche sie aus ihrem Volke.
7 Und ihr sollt euch heilig erweisen und sollt heilig sein, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
Zeigt euch als heilig, daß ihr heilig werdet! Ich bin der Herr, euer Gott.
8 Darum sollt ihr meine Satzungen beobachten und nach ihnen thun; ich bin Jahwe der euch heiligt.
Beachtet und befolget meine Satzungen! Ich bin der, der euch heiligt, ich, der Herr.
9 Denn jedermann, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden; seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht - Blutschuld haftet auf ihm.
Wer Vater und Mutter grob beleidigt, soll den Tod erleiden! Weil er Vater und Mutter grob beleidigt, bleibt seine Blutschuld auf ihm.
10 Und wenn jemand Ehebruch treibt mit einem Eheweibe, wenn jemand Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin mit dem Tode bestraft werden.
Buhlt ein Mann mit eines anderen Mannes Weib, buhlt ein Mann mit seines Nächsten Weib, so leide der Ehebrecher und die Ehebrecherin den Tod!
11 Und wenn jemand bei dem Weibe seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide mit dem Tode bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Liegt jemand bei dem Weibe seines Vaters, hat er des Vaters Blöße enthüllt, so sollen beide den Tod leiden, und ihre Blutschuld bleibt bei ihnen.
12 Und wenn jemand bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schwere Schandthat verübt, Blutschuld haftet auf ihnen.
Liegt jemand bei der eigenen Schwiegertochter, so sollen beide den Tod leiden. Sie haben eine schwere Schandtat ausgeübt, und ihre Blutschuld bleibt bei ihnen.
13 Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Liegt jemand bei einem Manne, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide eine Greueltat getan. Den Tod sollen sie leiden, und ihre Blutschuld bleibt bei ihnen!
14 Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.
Nimmt jemand ein Weib und ihre Mutter dazu, so ist dies grobe Unzucht. Man soll ihn und sie verbrennen, auf daß nicht Unzucht unter euch im Schwange seil
15 Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Wer sich mit einem Tiere vermischt, soll den Tod leiden! Auch das Tier sollt ihr umbringen!
16 Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Naht sich ein Weib einem Tiere, sich mit ihm zu paaren, so töte Weib und Tier! Den Tod sollen sie leiden, und ihre Blutschuld bleibt bei ihnen!
17 Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.
Nimmt jemand seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, seine Schwester, und schaut er ihre Blöße und sie schaut seine Blöße, so ist dies Verruchtheit. Sie sollen angesichts ihres Volkes ausgestrichen werden, hat er doch die Blöße seiner Schwester enthüllt; er lädt Schuld auf sich.
18 Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.
Liegt jemand bei einem Weibe in ihrem Unwohlsein und enthüllt er ihre Blöße und deckt er ihren Quell auf und enthüllt sie den Quell ihrer Blutungen, so sollen beide aus ihrem Volke gestrichen werden!
19 Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen; denn wer es thut, der hat seine nächste Blutsverwandte aufgedeckt und sie haben Verschuldung auf sich geladen.
Enthülle nicht die Blöße deiner Mutterschwester noch der Vaterschwester! Wer seine eigenen Verwandten entblößt, ihre Schuld sollen sie büßen.
20 Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben.
Liegt jemand bei der Tante, so hat er seines Oheims Blöße enthüllt. Sie laden ihre Schuld auf sich. Kinderlos werden sie sterben.
21 Und wenn jemand das Weib seines Bruders nimmt, so ist dies Blutschande; die Scham seines Bruders hat er entblößt - sie sollen ohne Kinder sein.
Nimmt jemand seines Bruders Weib, so ist es Blutschande. Er hat seines Bruders Blöße enthüllt. Kinderlos werden sie bleiben.
22 So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Rechte und thut darnach, daß euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, daß ihr darin wohnen sollt.
Haltet alle meine Vorschriften und Satzungen! Tut sie, daß euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringe, darin zu siedeln!
23 Ihr dürft nicht wandeln nach den Satzungen des Volks, welches ich vor euch ausstoße, weil sie alles das verübt haben, so daß es mich vor ihnen ekelte.
Ihr sollt nicht nach den Satzungen der Heiden wandeln, die ich vor euch vertreibe! Denn all das haben sie getan, daß es mich vor ihnen ekelte.
24 Darum sprach ich zu euch: Ihr sollt ihren Boden zu eigen bekommen, und ich will ihn euch zum Besitze geben - ein Land, das von Milch und Honig überfließt, ich, Jahwe, euer Gott, der euch ausgesondert hat von den Völkern.
Ich sprach zu euch: Ihr sollt ihr Land zu eigen haben. Ich gebe es euch zum Besitz, ein Land, von Milch und Honig fließend. Ich, der Herr, bin euer Gott, der euch von den anderen Völkern gesondert hat.
25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen Vierfüßlern, sowie zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst abscheulich durch Vierfüßler oder Vögel oder irgend etwas, das sich auf Erden regt, was ich abgesondert habe, damit es euch als unrein gelte.
So scheidet zwischen reinem und unreinem Vieh, reinem und unreinem Geflügel! Ihr sollt euch selbst nicht abscheulich machen durch das Vieh, das Geflügel oder durch das, was auf dem Boden kriecht und was ich für euch als unrein ausgesondert habe!
26 Und ihr sollt mir heilig sein, denn ich, Jahwe, bin heilig und habe euch abgesondert von den Völkern, daß ihr mir angehören sollt.
Seid mir heilig! Denn ich, der Herr, bin heilig. Ich sondere euch von den Völkern, daß ihr mein seiet.
27 Und wenn sich in einem Mann oder Weib ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagegeist befinden wird, so sollen sie mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen, Blutschuld lastet auf ihnen.
Ist in einem Mann oder Weib ein Toten- oder Wahrsagegeist, so sollen sie den Tod leiden! Man soll sie steinigen! Ihre Blutschuld bleibt bei ihnen.'"

< 3 Mose 20 >