< 3 Mose 14 >

1 Und Jahwe redete mit Mose also:
Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung:
2 Dies sind die Bestimmungen in betreff des Aussätzigen zur Zeit seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden;
Er soll zum Priester kommen.
3 und zwar muß der Priester zu ihm hinaus vor das Lager gehen. Wenn nun der Priester bei der Besichtigung findet, daß die vom Aussatze betroffene Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,
Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist,
4 so soll der Priester Befehl geben, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige reine Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop bringe.
so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop;
5 Sodann soll der Priester Befehl geben, daß man den einen Vogel schlachte, in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist.
6 Den lebendigen Vogel aber, das Cedernholz, den Karmesin und Ysop soll er nehmen und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des über dem lebendigen Wasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist;
7 Sodann soll er den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmaI besprengen und ihn so reinigen; den lebendigen Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.
und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen.
8 Und der, welcher sich reinigen läßt, muß seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich baden, so wird er rein werden. Darnach darf er hineingehen ins Lager, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben.
9 Am siebenten Tag aber soll er alle seine Haare abscheren - Haupt, Bart und Augenbrauen, kurz alle seine Haare soll er abscheren; sodann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib baden, so wird er rein werden.
Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10 Am achten Tag aber soll er zwei fehllose Lämmer nehmen und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, nebst drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angemacht ist, zum Speisopfer und einem Log Öl.
Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Dinge Jahwe darstellen an der Thüre des Offenbarungszeltes.
Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte;
12 Sodann soll der Priester das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl und soll beides als Webe vor Jahwe weben.
und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben.
13 Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.
Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14 Sodann nehme der Priester etwas von dem Blute des Schuldopfers und der Priester streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Alsdann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es auf seine - des Priesters - linke Hand.
Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen,
16 Sodann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor Jahwe.
und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen.
17 Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an den rechten Ohrknorpel, an den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18 Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit ihm so der Priester Sühne schaffe vor Jahwe.
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen.
19 Sodann soll der Priester das Sündopfer herrichten, um dem, der sich reinigen läßt, Sühne zu schaffen wegen seiner Unreinigkeit; darnach soll er das Brandopfer schlachten.
Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten.
20 Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar darbringen; und wenn ihm so der Priester Sühne geschafft hat, wird er rein werden.
Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein.
21 Wenn er aber arm ist und nicht so viel zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit es gewebt und ihm Sühne geschafft werde, dazu ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angemacht, zum Speisopfer und ein Log Öl,
Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,
22 ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben - was er zu leisten vermag -, damit die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer diene.
und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
23 Und zwar soll er sie am achten Tage, nachdem er rein geworden, zum Priester bringen, an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe;
und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN.
24 und der Priester nehme das Schuldopferlamm nebst dem Log Öl und der Priester webe beides als Webe vor Jahwe.
Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben.
25 Sodann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;
26 Von dem Öl aber gieße der Priester etwas in seine - des Priesters - linke Hand
und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen,
27 und es sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor Jahwe.
und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen.
28 Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl, das in seiner Hand ist, dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, auf die mit dem Blute des Schuldopfers bestrichene Stelle.
Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29 Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit er ihm Sühne schaffe vor Jahwe.
Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN.
30 Sodann soll er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, die er zu leisten vermochte, herrichten,
Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte)
31 - die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer, und so soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne schaffen vor Jahwe.
zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN.
32 Das sind die Bestimmungen in betreff dessen, der mit Aussatz behaftet ist, bei seiner Reinigung aber nicht so viel zu leisten vermag.
Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.
33 Und Jahwe redete mit Mose und Aaron also:
Und der HERR redete zu Mose und Aaron:
34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zu eigen geben will, und ich lasse in dem Lande, das ihr zu eigen habt, an irgend einem Hause eine aussätzige Stelle entstehen,
Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege,
35 so soll der, dem das Haus gehört, hingehen und es dem Priester melden und sprechen: An meinem Hause zeigt sich etwas wie Aussatz!
so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36 So soll dann der Priester Befehl geben, das Haus auszuräumen, bevor der Priester hineingeht, um die betreffende Stelle zu besichtigen, damit nicht etwa alles, was sich im Hause befindet, für unrein erklärt werden muß. Alsdann soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.
Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun bei der Besichtigung der aussätzigen Stellen wahrnimmt, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses befinden in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen, als die Wandfläche,
Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die [übrige] Wand,
38 so soll der Priester aus dem Hause heraus an die Thüre des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen.
39 Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,
Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat,
40 so soll der Priester Befehl geben, daß man die Steine, an denen sich der Aussatz zeigt, herausreißt und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort wirft.
so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe;
41 Das Haus selbst aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den abgekratzten Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten
42 Sodann soll man andere Steine nehmen und an Stelle jener Steine einsetzen; ebenso soll man anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen.
43 Wenn dann der Aussatz abermals am Hause hervorbricht, nachdem man die Steine herausgerissen, das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz weiter um sich gegriffen hat am Hause, so ist es ein bösartiger Aussatz an dem Hause: dasselbe ist unrein.
so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.
45 Und man soll das Haus abbrechen, die zu ihm gehörenden Steine, Balken und den gesamten Lehmbewurf am Hause, und soll es hinausschaffen an einen unreinen Ort draußen vor der Stadt.
Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen.
46 Und wer das Haus betritt, so lange es verschlossen ist, der soll für unrein gelten bis zum Abend.
Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.
47 Und wer in dem Hause geschlafen hat, der muß seine Kleider waschen; und wer in dem Hause gegessen hat, der muß seine Kleider waschen.
Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester hineinkommen und bei der Besichtigung finden sollte, daß der Aussatz nicht weiter am Hause um sich gegriffen hat, nachdem das Haus neu beworfen war, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn der Schaden ist geheilt.
Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus [neu] beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden.
49 So soll er dann, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.
Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop,
50 Den einen Vogel schlachte er in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;
und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist,
51 das Cedernholz aber, den Ysop, den Karmesin und den lebendigen Vogel soll er nehmen und in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen
und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen.
52 und soll so das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser, sowie mit dem lebendigen Vogel, dem Cedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen.
Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin,
53 Den lebendigen Vogel aber lasse er hinaus vor der Stadt ins freie Feld fliegen und schaffe so dem Hause Sühne: so wird es rein werden.
und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein.
54 Das sind die Bestimmungen in betreff der verschiedenen Arten des Aussatzes und in betreff des Grindes,
Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind,
55 sowie des Aussatzes an Kleidern und Häusern,
auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser
56 der Hautmale, des Schorfs und der weißen Flecken,
und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken,
57 um darüber zu belehren, wenn etwas unrein oder rein ist. Das sind die Bestimmungen in betreff des Aussatzes.
um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

< 3 Mose 14 >