< Hesekiel 48 >

1 Und dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in der Richtung nach Hethlon bis da, wo es nach Hamath hineingeht, und weiter bis nach Hazar-Enon (so daß das Gebiet von Damakus nordwärts bleibt, zur Seite von Hamath), so daß ihm das Land zufällt von der Ostseite bis zur Westseite: Dan, ein Stammgebiet.
Und das sind die Namen der Stämme: Vom Ende gen Mitternacht, zur Seite des Weges nach Chethlon, wo man kommt gen Chamath, Chazar Enan an der Grenze von Damask, mitternachtwärts, zur Seite Chamaths von der Ostecke zum Meere ist eins für Dan.
2 Neben Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Dans von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts, hat Ascher eines.
3 Neben Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Aschers von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Naphthali eines.
4 Neben Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Naphthalis von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Menascheh eines.
5 Neben Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Menaschehs von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Ephraim eines.
6 Neben Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Ephraims von der Ecke ostwärts und bis zur Ecke meerwärts hat Ruben eines.
7 Neben Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Rubens von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Jehudah eines.
8 Neben Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Landhebe liegen, die ihr abzugeben habt, 25000 Ellen breit und so lang, wie ein jeder der Stammesanteile, von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte liegen.
Und an der Grenze Jehudahs von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts soll die Hebe sein, die ihr heben sollt, fünfundzwanzigtausend in die Breite, und in die Länge wie einer der Teile von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts, und in seiner Mitte sei das Heiligtum.
9 Die Hebe aber, die ihr für Jahwe abgeben sollt, hat in der Länge 25000 Ellen und in der Breite 20000.
Die Hebe, die ihr Jehovah hebet, soll in die Länge fünfundzwanzigtausend und in die Breite zehntausend sein.
10 Und folgenden soll die heilige Hebe gehören: den Priestern ein Bezirk nach Norden 25000 Ellen, nach Westen 10000 Ellen, nach Osten 10000 Ellen und nach Süden 25000 Ellen. Und das Heiligtum Jahwes soll mitten darin liegen.
Und für diese soll die Hebe der Heiligkeit sein den Priestern, gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend und gegen das Meer zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Mittag in die Länge fünfundzwanzigtausend, und in ihrer Mitte sei Jehovahs Heiligtum.
11 Den geweihten Priestern, den Zadoksöhnen, die meines Dienstes gewartet haben, die nicht irre gingen, als die andern Israeliten irre gingen, gleichwie die Leviten irre gegangen sind,
Es soll sein für die Priester, die geheiligt sind von den Söhnen Zadoks, welche die Hut gehütet, die nicht abgeirrt, als die Söhne Israels abirrten, wie die Leviten abgeirrt.
12 ihnen soll es als zur Hebe gehöriges Stück von der Landhebe, als Hochheiliges, gehören neben den Bezirke der Leviten;
Und eine Hebe von der Hebe des Landes soll ihnen sein, das Heilige des Heiligen bei der Grenze der Leviten.
13 den Leviten aber ein Gebiet entsprechend dem Gebiete der Priester: 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite, im Ganzen also eine Länge von 25000 und eine Breite von 20000 Ellen.
Und die Leviten sollen haben der Grenze der Priester entlang fünfundzwanzigtausend in die Länge, und in die Breite zehntausend. Die ganze Länge soll sein fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend;
14 Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.
Und sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen, noch veräußern das Erstling des Landes, denn Heiligkeit ist es dem Jehovah.
15 Die 5000 Ellen aber, die längs der 25000 Ellen von der Breite noch übrig sind, sind gemeiner Bezirk für die Stadt, zum Wohnen und zur Gemeindetrift; die Stadt aber soll mitten darin liegen.
Und die fünftausend, die übrig sind in der Breite vorn an den fünfundzwanzigtausend, sollen gemeines Land sein, für die Stadt zum Wohnen und zum Weichbilde, und die Stadt sei in der Mitte.
16 Und dies sind ihre Maße: Die Nordseite 4500 Ellen und die Südseite 4500 Ellen und auf der Ostseite 4500 Ellen und die Westseite 4500 Ellen.
Und das sind ihre Maße: Die Mitternachtseite viertausendfünfhundert, und die Mittagseite viertausendfünfhundert, und die Ostseite viertausendfünfhundert, und die Meerseite viertausendfünfhundert.
17 Und die Gemeindetrift der Stadt soll nach Norden 250 und nach Süden 250 und nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen betragen.
Und das Weichbild der Stadt soll sein gen Mitternacht zweihundertfünfzig, und gen Mittag zweihundertfünfzig, und gen Osten zweihundertfünfzig, und gegen das Meer zweihundertfünfzig.
18 Und was von der Länge entlang der heiligen Hebe noch übrig ist, 10000 Ellen nach Osten und zehntausend Ellen nach Westen, dessen Ertrag soll den Ackerbürgern der Stadt zur Nahrung dienen.
Und was neben der Hebe des Heiligtums noch übrigbleibt in der Länge entlang der Hebe der Heiligkeit, zehntausend gegen Osten und zehntausend dem Meere zu, und ist entlang der Hebe des Heiligtums, dessen Ertrag sei zum Brot für die, welche der Stadt dienen.
19 Und was die Ackerbürger in der Stadt anlangt, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels das Stück der Hebe bebauen.
Und die, so in der Stadt dienen, sollen aus allen Stämmen Israels ihr dienen.
20 Insgesamt also sollt ihr als Hebe 25000 Ellen ins Geviert abgeben: die heilige Hebe nebst dem Grundbesitze der Stadt.
Die ganze Hebe sei fünfundzwanzigtausend bei fünfundzwanzigtausend; als Geviertes sollt ihr die Hebe des Heiligtums heben zum Eigentum der Stadt.
21 Was noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Grundbesitzes der Stadt, ostwärts neben den 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts neben den 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen; das gehört dem Fürsten, und die heilige Hebe und das Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
Und das übrige sei für den Fürsten hüben und drüben an der Hebe der Heiligkeit und am Eigentum der Stadt vorn an den fünfundzwanzigtausend der Hebe bis zur Grenze gen Osten und meerwärts, vor den fünfundzwanzigtausend bei der Grenze meerwärts, den Teilen entlang sei für den Fürsten; und die Hebe der Heiligkeit und das Heiligtum des Hauses seien in dessen Mitte.
22 Und vom Grundbesitze der Leviten und vom Grundbesitze der Stadt an, der mitten zwischen dem liegt, was dem Fürsten gehören soll, soll alles, was zwischen dem Gebiete von Juda und dem von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
Und von dem Eigentum der Leviten, vom Eigentum der Stadt, die inmitten dessen sind, das des Fürsten ist, zwischen der Grenze Jehudahs und der Grenze Benjamins, das sei des Fürsten.
23 Die übrigen Stämme aber sind von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin, ein Stammgebiet.
Und von den übrigen Stämmen von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Benjamin einen;
24 Neben Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Benjamins von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Simeon einen;
25 Neben Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issachar, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Simeons von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Jissaschar einen;
26 Neben Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Jissaschars von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Sebulon einen;
27 Neben Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Sebuluns von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Gad einen.
28 Neben Gad aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, soll die Grenze laufen von Thamar über Me-Meriba bei Kades zum Bach Ägyptens hin, an das große Meer.
Und an der Grenze Gads auf der Seite gen Mittag südlich sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser, von Kadesch bis gegen den Bach hin zum großen Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Erbteile, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
Dies ist das Land, das ihr als Erbe den Stämmen Israels zufallen lassen sollt, und dies sind ihre Teile, spricht der Herr Jehovah.
30 Und dies sind die Ausgänge der Stadt - Auf der Nordseite, die 4500 Ellen nach dem bekannten Maße mißt,
Und dies sind die Ausgänge der Stadt: von der Ecke der Mitternacht viertausendfünfhundert sei ihr Maß.
31 und zwar sind die Thore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt: liegen drei Thore: das Thor Rubens, eines; das Thor Juda's, eines; das Thor Levis, eines.
Und die Tore der Stadt seien nach dem Namen der Stämme Israels: drei Tore gen Mitternacht, ein Tor Ruben, ein Tor Jehudah, ein Tor Levi.
32 Und nach der Ostseite mit ihren 4500 Ellen liegen drei Thore: das Thor Josephs, eines; das Thor Benjamins, eines; das Thor Dan's, eines.
Und auf der Ecke gen Osten viertausendfünfhundert; und drei Tore, und zwar: Tor Joseph eines, Tor Benjamin eines und Tor Dan eines.
33 Auf der Südseite mit 4500 Ellen Ausdehnung liegen drei Thore: das Thor Simeons, eines; das Thor Issachars, eines; das Thor Sebulons, eines.
Und auf der Mittagseite viertausendfünfhundert das Maß, und drei Tore: Tor Schimeon eines, Tor Jissaschar eines, Tor Sebulun eines.
34 Die Westseite mit ihren 4500 Ellen hat drei Thore: das Thor Gads, eines; das Thor Assers, eines; das Thor Naphtalis, eines.
Die Seite nach dem Meer viertausendfünfhundert. Ihrer Tore sind drei: ein Tor Gad, ein Tor Ascher, Naphthali ein Tor.
35 Ringsum gemessen sind es 18000 Ellen, und heißen wird die Stadt fortan: “Jahwe daselbst”.
Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von dem Tage an Jehovah allda!

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