< Hesekiel 48 >

1 Und dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in der Richtung nach Hethlon bis da, wo es nach Hamath hineingeht, und weiter bis nach Hazar-Enon (so daß das Gebiet von Damakus nordwärts bleibt, zur Seite von Hamath), so daß ihm das Land zufällt von der Ostseite bis zur Westseite: Dan, ein Stammgebiet.
"Dies sind der Stämme Namen: Am Nordende am Weg nach Chetlon hin bis da, wo man nach Chamat geht, und von Chasar Enan bis zu der Grenze vor Damaskus gegen Norden und bis Chamat, von Osten bis nach Westen: ein Erbteil: Dan.
2 Neben Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser, ein Stammgebiet.
Und neben dem Gebiet von Dan von Osten bis nach Westen eines: Aser.
3 Neben Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali, ein Stammgebiet.
Und neben dem Gebiet von Aser von Osten bis nach Westen eines: Naphtali.
4 Neben Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse, ein Stammgebiet.
Und neben dem Gebiet von Naphtali von Osten bis nach Westen eins: Manasse.
5 Neben Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim, ein Stammgebiet.
Und neben dem Gebiete von Manasse von Osten bis nach Westen eines: Ephraim.
6 Neben Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben, ein Stammgebiet.
Und neben dem Gebiet von Ephraim von Osten bis nach Westen eines: Ruben.
7 Neben Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda, ein Stammgebiet.
Und neben dem Gebiet von Ruben von Osten bis nach Westen eines: Juda.
8 Neben Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Landhebe liegen, die ihr abzugeben habt, 25000 Ellen breit und so lang, wie ein jeder der Stammesanteile, von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte liegen.
Und neben dem Gebiet von Juda von Osten bis nach Westen ist der geweihte Landstrich, den ihr abzusondern habt, an fünfundzwanzigtausend Ellen breit und lang, wie alle andern Teile vom Osten bis zum Westen, das Heiligtum in seiner Mitte.
9 Die Hebe aber, die ihr für Jahwe abgeben sollt, hat in der Länge 25000 Ellen und in der Breite 20000.
Und der geweihte Landstrich, den ihr für den Herrn absondern müßt, hat in der Länge fünfundzwanzigtausend Ellen, zehntausend in der Breite.
10 Und folgenden soll die heilige Hebe gehören: den Priestern ein Bezirk nach Norden 25000 Ellen, nach Westen 10000 Ellen, nach Osten 10000 Ellen und nach Süden 25000 Ellen. Und das Heiligtum Jahwes soll mitten darin liegen.
Und der geweihte Landstrich sei den Priestern eigen, nach Norden fünfundzwanzigtausend Ellen lang, nach Westen hin zehntausend Ellen breit, nach Osten auch zehntausend breit, nach Süden fünfundzwanzigtausend lang! Und in der Mitte liegt das Heiligtum des Herrn.
11 Den geweihten Priestern, den Zadoksöhnen, die meines Dienstes gewartet haben, die nicht irre gingen, als die andern Israeliten irre gingen, gleichwie die Leviten irre gegangen sind,
Geweiht ist es den Priestern, jenen Sadoksöhnen, die meinen Dienst getreu besorgt und die sich nicht verirrt wie einst die Söhne Israels und nicht wie die Leviten.
12 ihnen soll es als zur Hebe gehöriges Stück von der Landhebe, als Hochheiliges, gehören neben den Bezirke der Leviten;
Das Beste von dem Land soll ihnen als Hochheiliges eigen sein, an der Leviten Grenze.
13 den Leviten aber ein Gebiet entsprechend dem Gebiete der Priester: 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite, im Ganzen also eine Länge von 25000 und eine Breite von 20000 Ellen.
Was die Leviten anbetrifft, so ist, entsprechend dem Gebiet der Priester, das ihre fünfundzwanzigtausend lang, zehntausend breit, die ganze Länge fünfundzwanzigtausend und zehntausend seine Breite.
14 Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.
Sie dürfen nichts davon verkaufen, nichts davon vertauschen. Das beste Stück des Landes darf nicht veräußert werden, weil es heilig ist dem Herrn.
15 Die 5000 Ellen aber, die längs der 25000 Ellen von der Breite noch übrig sind, sind gemeiner Bezirk für die Stadt, zum Wohnen und zur Gemeindetrift; die Stadt aber soll mitten darin liegen.
Fünftausend Ellen aber, die noch in der Breite übrig, nebst den fünfundzwanzigtausend in der Länge, sind für die Stadt gemeines Land zum Wohnen sowie Weideplätze. Die Stadt sei in der Mitte!
16 Und dies sind ihre Maße: Die Nordseite 4500 Ellen und die Südseite 4500 Ellen und auf der Ostseite 4500 Ellen und die Westseite 4500 Ellen.
Und dies sind ihre Maßverhältnisse: Die Nordseite hat an viertausend und fünfhundert Ellen, die Südseite viertausend und fünfhundert, die Ostseite viertausend und fünfhundert, die Westseite viertausend und fünfhundert.
17 Und die Gemeindetrift der Stadt soll nach Norden 250 und nach Süden 250 und nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen betragen.
Besitzen soll die Stadt ein Weideland nach Norden an zweihundertfünfzig Ellen, nach Süden zu zweihundertfünfzig, nach Osten auch zweihundertfünfzig, nach Westen ebenfalls zweihundertfünfzig!
18 Und was von der Länge entlang der heiligen Hebe noch übrig ist, 10000 Ellen nach Osten und zehntausend Ellen nach Westen, dessen Ertrag soll den Ackerbürgern der Stadt zur Nahrung dienen.
Und was noch in der Länge übrig ist, von dem geweihten Stück des Heiligtumes abgesehen, zehntausend Ellen gegen Osten, zehntausend gegen Westen, ganz abgesehen vom geweihten Stück des Heiligtums, davon soll der Ertrag zur Nahrung denen dienen, die ihren Dienst der Hauptstadt widmen!
19 Und was die Ackerbürger in der Stadt anlangt, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels das Stück der Hebe bebauen.
Und wer der Hauptstadt Dienste tut, für den soll man aus allen Stämmen Israels gut sorgen!
20 Insgesamt also sollt ihr als Hebe 25000 Ellen ins Geviert abgeben: die heilige Hebe nebst dem Grundbesitze der Stadt.
All das geweihte Land an fünfundzwanzigtausend Ellen, zu fünfundzwanzigtausend im Geviert, sollt ihr als heilig Stück zu dem Besitz der Stadt hin aussondern!
21 Was noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Grundbesitzes der Stadt, ostwärts neben den 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts neben den 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen; das gehört dem Fürsten, und die heilige Hebe und das Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
Was dann noch übrigbleibt, gehört dem Fürsten, zu beiden Seiten des geweihten Stückes und des Eigentums der Stadt, vor jenen fünfundzwanzigtausend Ellen des geweihten Landes bis zu der Grenze gegen Osten und westwärts vor den fünfundzwanzigtausend bis zu der Grenze gegen Westen, entsprechend jenen Teilen. Das sei des Fürsten! Doch das geweihte Land des Heiligtums sowie des Hauses Heiligtum sei mitten drin!
22 Und vom Grundbesitze der Leviten und vom Grundbesitze der Stadt an, der mitten zwischen dem liegt, was dem Fürsten gehören soll, soll alles, was zwischen dem Gebiete von Juda und dem von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
Was, abgesehn vom Eigentume der Leviten und der Stadt, inmitten dessen, was des Fürsten ist, in dem Gebiet von Benjamin und Juda liegt, das soll dem Fürsten eigen sein!
23 Die übrigen Stämme aber sind von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin, ein Stammgebiet.
Was nun die andern Stämme anbetrifft, so liegt für Benjamin ein Teil vom Osten bis zum Westen.
24 Neben Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Benjamins für Simeon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
25 Neben Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issachar, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Simeons für Issakar ein Teil vom Osten bis zum Westen.
26 Neben Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Issakars für Zabulon ein Teil vom Osten bis zum Westen.
27 Neben Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Zabulons für Gad ein Teil vom Osten bis zum Westen.
28 Neben Gad aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, soll die Grenze laufen von Thamar über Me-Meriba bei Kades zum Bach Ägyptens hin, an das große Meer.
Und an der Grenze Gads nach Süden auf der Mittagsseite soll sich die Grenze hinziehn von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und zu dem Tale bis ans große Meer!
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Erbteile, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz den Stämmen Israels verlosen sollt, und das sind ihre Erbteile." Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
30 Und dies sind die Ausgänge der Stadt - Auf der Nordseite, die 4500 Ellen nach dem bekannten Maße mißt,
"Dies sind die Ausgänge der Stadt: viertausend und fünfhundert nach Maßen auf der Seite gegen Norden.
31 und zwar sind die Thore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt: liegen drei Thore: das Thor Rubens, eines; das Thor Juda's, eines; das Thor Levis, eines.
Der Hauptstadt Tore heißen nach den Stämmen Israels. Drei Tore liegen gegen Norden: das Tor des Ruben eines, das Tor des Juda eines, das Tor des Levi eines.
32 Und nach der Ostseite mit ihren 4500 Ellen liegen drei Thore: das Thor Josephs, eines; das Thor Benjamins, eines; das Thor Dan's, eines.
Und gegen Osten viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Joseph eines, das Benjaminstor eines, das Tor des Dan auch eines.
33 Auf der Südseite mit 4500 Ellen Ausdehnung liegen drei Thore: das Thor Simeons, eines; das Thor Issachars, eines; das Thor Sebulons, eines.
Und gegen Mittag viertausend und fünfhundert nach dem Maß, da liegen auch drei Tore: das Tor des Simeon eines, das Tor des Issakar eines, das Tor des Zabulon auch eines.
34 Die Westseite mit ihren 4500 Ellen hat drei Thore: das Thor Gads, eines; das Thor Assers, eines; das Thor Naphtalis, eines.
Und gegen Westen viertausend und fünfhundert; da liegen auch drei Tore: das Tor des Gad eines, das Tor des Aser eines, das Tor des Naphtali auch eines.
35 Ringsum gemessen sind es 18000 Ellen, und heißen wird die Stadt fortan: “Jahwe daselbst”.
Im Umkreis sind es achtzehntausend Ellen. Die Stadt heißt von dem Tage an: 'Der Herr ist dort.'"

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