< Hesekiel 48 >

1 Und dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in der Richtung nach Hethlon bis da, wo es nach Hamath hineingeht, und weiter bis nach Hazar-Enon (so daß das Gebiet von Damakus nordwärts bleibt, zur Seite von Hamath), so daß ihm das Land zufällt von der Ostseite bis zur Westseite: Dan, ein Stammgebiet.
Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus, nordwärts, zur Seite von Hamath, die Ost-und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2 Neben Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3 Neben Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4 Neben Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5 Neben Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6 Neben Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7 Neben Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8 Neben Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Landhebe liegen, die ihr abzugeben habt, 25000 Ellen breit und so lang, wie ein jeder der Stammesanteile, von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte liegen.
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9 Die Hebe aber, die ihr für Jahwe abgeben sollt, hat in der Länge 25000 Ellen und in der Breite 20000.
Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein.
10 Und folgenden soll die heilige Hebe gehören: den Priestern ein Bezirk nach Norden 25000 Ellen, nach Westen 10000 Ellen, nach Osten 10000 Ellen und nach Süden 25000 Ellen. Und das Heiligtum Jahwes soll mitten darin liegen.
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11 Den geweihten Priestern, den Zadoksöhnen, die meines Dienstes gewartet haben, die nicht irre gingen, als die andern Israeliten irre gingen, gleichwie die Leviten irre gegangen sind,
Den Priestern, wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12 ihnen soll es als zur Hebe gehöriges Stück von der Landhebe, als Hochheiliges, gehören neben den Bezirke der Leviten;
ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13 den Leviten aber ein Gebiet entsprechend dem Gebiete der Priester: 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite, im Ganzen also eine Länge von 25000 und eine Breite von 20000 Ellen.
Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
14 Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.
Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15 Die 5000 Ellen aber, die längs der 25000 Ellen von der Breite noch übrig sind, sind gemeiner Bezirk für die Stadt, zum Wohnen und zur Gemeindetrift; die Stadt aber soll mitten darin liegen.
Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16 Und dies sind ihre Maße: Die Nordseite 4500 Ellen und die Südseite 4500 Ellen und auf der Ostseite 4500 Ellen und die Westseite 4500 Ellen.
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausendfünfhundert Ruten, und die Südseite viertausendfünfhundert, und an der Ostseite viertausendfünfhundert, und die Westseite viertausendfünfhundert.
17 Und die Gemeindetrift der Stadt soll nach Norden 250 und nach Süden 250 und nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen betragen.
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertfünfzig, und gegen Osten zweihundertfünfzig, und gegen Westen zweihundertfünfzig.
18 Und was von der Länge entlang der heiligen Hebe noch übrig ist, 10000 Ellen nach Osten und zehntausend Ellen nach Westen, dessen Ertrag soll den Ackerbürgern der Stadt zur Nahrung dienen.
Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und was die Ackerbürger in der Stadt anlangt, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels das Stück der Hebe bebauen.
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20 Insgesamt also sollt ihr als Hebe 25000 Ellen ins Geviert abgeben: die heilige Hebe nebst dem Grundbesitze der Stadt.
Das ganze Hebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt.
21 Was noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Grundbesitzes der Stadt, ostwärts neben den 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts neben den 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen; das gehört dem Fürsten, und die heilige Hebe und das Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
22 Und vom Grundbesitze der Leviten und vom Grundbesitze der Stadt an, der mitten zwischen dem liegt, was dem Fürsten gehören soll, soll alles, was zwischen dem Gebiete von Juda und dem von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23 Die übrigen Stämme aber sind von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin, ein Stammgebiet.
Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24 Neben Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25 Neben Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issachar, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26 Neben Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27 Neben Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad, ein Stammgebiet.
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28 Neben Gad aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, soll die Grenze laufen von Thamar über Me-Meriba bei Kades zum Bach Ägyptens hin, an das große Meer.
Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Erbteile, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.
30 Und dies sind die Ausgänge der Stadt - Auf der Nordseite, die 4500 Ellen nach dem bekannten Maße mißt,
Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: Von der Nordseite an viertausendfünfhundert Ruten Maß;
31 und zwar sind die Thore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt: liegen drei Thore: das Thor Rubens, eines; das Thor Juda's, eines; das Thor Levis, eines.
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32 Und nach der Ostseite mit ihren 4500 Ellen liegen drei Thore: das Thor Josephs, eines; das Thor Benjamins, eines; das Thor Dan's, eines.
Und nach der Ostseite hin, viertausendfünfhundert Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33 Auf der Südseite mit 4500 Ellen Ausdehnung liegen drei Thore: das Thor Simeons, eines; das Thor Issachars, eines; das Thor Sebulons, eines.
Und an der Südseite, viertausendfünfhundert Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34 Die Westseite mit ihren 4500 Ellen hat drei Thore: das Thor Gads, eines; das Thor Assers, eines; das Thor Naphtalis, eines.
An der Westseite, viertausendfünfhundert Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35 Ringsum gemessen sind es 18000 Ellen, und heißen wird die Stadt fortan: “Jahwe daselbst”.
Ringsum achtzehntausend Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst.

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