< Hesekiel 46 >

1 So spricht der Herr Jahwe: Das Thor des inneren Vorhofs, das nach Osten gewendet ist, soll die sechs Werktage hindurch verschlossen bleiben, aber am Sabbattage soll es geöffnet werden und am Neumondtage soll es geöffnet werden.
So spricht der Herr HERR: Das Tor am innern Vorhof morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbat und am Neumonde soll man's auftun.
2 Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Thors von außen her eintreten und sich an die Pfoste des Thors stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten; er aber soll auf der Schwelle des Thors anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Thor soll bis zum Abend unverschlossen bleiben.
Und der Fürst soll von draußen unter die Halle des Tors treten und bei dem Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und darnach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend.
3 Und das Volk des Landes soll am Eingange dieses Thors an den Sabbaten und den Neumonden vor Jahwe anbeten.
Desgleichen das Volk im Lande soll an der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden.
4 Und das Brandopfer, das der Fürst Jahwe darzubringen hat, soll bestehen: am Sabbattage aus sechs fehllosen Lämmern und einem fehllosen Widder,
Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Fehl seien, und ein Widder ohne Fehl;
5 nebst einem Speisopfer von je einem Epha auf den Widder und einem Speisopfer von beliebigem Maße zu den Lämmern und einem Hin Öl auf jedes Epha.
Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha.
6 Am Neumondtage aber sollen es ein fehlloser junger Stier und sechs Lämmer und ein Widder, sämtlich fehllos, sein.
Am Neumonde aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und sechs Lämmer und einen Widder auch ohne Fehl;
7 Und als Speisopfer soll er ein Epha zu dem Farren und ein Epha zu dem Widder herrichten und ein beliebiges Maß zu den Lämmern und ein Hin Öl auf jedes Epha.
und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha.
8 Und wenn der Fürst eintritt, so soll er durch die Vorhalle des Thors eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.
Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen.
9 Und wenn sich das Volk des Landes an den Festzeiten vor Jahwe begiebt, dann soll derjenige, der durch das Nordthor eintritt, um anzubeten, durch das Südthor wieder hinausgehen, und derjenige, der durch das Südthor eintritt, soll durch das Nordthor hinausgehen; niemand soll durch das Thor zurückkehren, durch das er eingetreten ist, sondern durch das, welches ihm gegenüberliegt, soll er hinausgehen.
Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Und der Fürst soll, wenn sie eintreten, mitten unter ihnen eintreten und, wenn sie hinausgehen, mit hinausgehen.
Der Fürst aber soll mit ihnen hinein und heraus gehen.
11 An den Festen und Feierzeiten aber soll das Speisopfer ein Epha auf den Farren und ein Epha auf den Widder betragen und ein beliebiges Maß für die Lämmer und je ein Hin Öl auf das Epha.
Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öl zu einem Epha.
12 Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe herrichtet, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für Jahwe, dann soll man ihm das Thor öffnen, das nach Osten gewendet ist. Alsdann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten, wie er am Sabbattage zu thun pflegt, und soll dann wieder hinausgehen; und nachdem er hinausgegangen, soll man das Thor wieder zuschließen.
Wenn aber der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen Morgen auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er's sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgeht, soll man das Tor nach ihm zuschließen.
13 Tag für Tag aber soll er ein einjähriges, fehlloses Lamm als Brandopfer für Jahwe herrichten lassen, an jedem Morgen soll er es herrichten.
Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Fehl; dasselbe soll er alle Morgen opfern.
14 Und als Speisopfer soll er dazu an jedem Morgen ein Sechstel Epha und ein Drittel Hin Öl zur Besprengung des Feinmehls, als Speisopfer für Jahwe, als regelmäßige Satzung herrichten.
Und soll alle Morgen den sechsten Teil von einem Epha zum Speisopfer darauftun und den dritten Teil von einem Hin Öl auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer; das soll ein ewiges Recht sein vom täglichem Opfer.
15 Und so sollen sie das Lamm und das Speisopfer und das Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer herrichten.
Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.
16 So spricht der Herr Jahwe: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Grundbesitz ein Geschenk macht, so soll dies seinen Söhnen gehören; es ist ihr erblicher Grundbesitz.
So spricht der Herr HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.
17 Wenn er aber von seinem Grundbesitz einem seiner Diener ein Geschenk macht, so soll es diesem nur bis zum Jahre der Freilassung gehören. Dann aber soll es wieder an den Fürsten zurückfallen; der Grundbesitz seiner Söhne jedoch soll diesen verbleiben.
Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben.
18 Nicht aber darf der Fürst von dem Grundbesitze des Volks etwas wegnehmen, so daß er sie vergewaltigt; von seinem eigenen Grundbesitze mag er seine Söhne mit Erbgut ausstatten, daß keiner von meinem Volk aus seinem Erbbesitze verdrängt werde.
Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde.
19 Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Thores liegt, zu den für die Priester bestimmten, nach Norden gewendeten heiligen Zellen. Dort aber war ein Raum im äußersten Winkel nach Westen zu.
Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tors gegen Mitternacht zu den Kammern des Heiligtums, so den Priestern gehörten; und siehe, daselbst war ein Raum in der Ecke gegen Abend.
20 Und er sprach zu mir: Das ist der Raum, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen sollen und wo sie das Speisopfer backen sollen, um es nicht hinausbringen zu müssen in den äußeren Vorhof und so das Volk zu heiligen.
Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, da die Priester kochen sollen das Schuldopfer und Sündopfer und das Speisopfer backen, daß sie es nicht hinaus in den äußeren Vorhof tragen müssen, das Volk zu heiligen.
21 Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und brachte mich hindurch zu den vier Ecken des Vorhofs und fürwahr, in jeder Ecke des Vorhofs war wieder ein kleiner Vorhof.
Darnach führte er mich hinaus in den äußeren Vorhof und hieß mich gehen in die vier Ecken des Vorhofs.
22 In den vier Ecken des Vorhofs waren wieder kleinere Vorhöfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; einerlei Maß hatten alle vier kleinen Vorhöfe.
Und siehe, da war in jeglicher der vier Ecken ein anderes Vorhöflein, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier einerlei Maßes.
23 Und in ihnen lief ringsum eine Lage von Mauerwerk, rings um die vier, und unten an den Steinlagen waren ringsum Kochherde angebracht.
Und es ging ein Mäuerlein um ein jegliches der vier; da waren Herde herum gemacht unten an den Mauern.
24 Und er sprach zu mir: Dies ist die Behausung der Köche, woselbst die, die den äußeren Dienst am Tempel verrichten, die Schlachtopfer des Volks kochen sollen.
Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, darin die Diener des Hauses kochen sollen, was das Volk opfert.

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