< Hesekiel 46 >

1 So spricht der Herr Jahwe: Das Thor des inneren Vorhofs, das nach Osten gewendet ist, soll die sechs Werktage hindurch verschlossen bleiben, aber am Sabbattage soll es geöffnet werden und am Neumondtage soll es geöffnet werden.
So spricht der Herr, Jehova: Das Tor des inneren Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll die sechs Werktage geschlossen sein; aber am Sabbathtage soll es geöffnet werden, und am Tage des Neumondes soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Thors von außen her eintreten und sich an die Pfoste des Thors stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten; er aber soll auf der Schwelle des Thors anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Thor soll bis zum Abend unverschlossen bleiben.
Und der Fürst soll durch die Torhalle hineingehen von außen her und sich an die Pfosten des Tores stellen; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten und hinausgehen; das Tor soll aber nicht geschlossen werden bis zum Abend.
3 Und das Volk des Landes soll am Eingange dieses Thors an den Sabbaten und den Neumonden vor Jahwe anbeten.
Und das Volk des Landes soll anbeten am Eingang dieses Tores, an den Sabbathen und an den Neumonden, vor Jehova. -
4 Und das Brandopfer, das der Fürst Jahwe darzubringen hat, soll bestehen: am Sabbattage aus sechs fehllosen Lämmern und einem fehllosen Widder,
Und das Brandopfer, welches der Fürst dem Jehova am Sabbathtage darbringen soll: sechs Lämmer ohne Fehl und ein Widder ohne Fehl.
5 nebst einem Speisopfer von je einem Epha auf den Widder und einem Speisopfer von beliebigem Maße zu den Lämmern und einem Hin Öl auf jedes Epha.
Und als Speisopfer: ein Epha Feinmehl zu jedem Widder; und zu den Lämmern als Speisopfer: eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
6 Am Neumondtage aber sollen es ein fehlloser junger Stier und sechs Lämmer und ein Widder, sämtlich fehllos, sein.
Und am Tage des Neumondes: ein junger Farren ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder; ohne Fehl sollen sie sein.
7 Und als Speisopfer soll er ein Epha zu dem Farren und ein Epha zu dem Widder herrichten und ein beliebiges Maß zu den Lämmern und ein Hin Öl auf jedes Epha.
Und ein Epha zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder soll er als Speisopfer opfern; und zu den Lämmern, nach dem was seine Hand aufbringen kann; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. -
8 Und wenn der Fürst eintritt, so soll er durch die Vorhalle des Thors eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.
Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Torhalle hineingehen; und durch sie soll er hinausgehen.
9 Und wenn sich das Volk des Landes an den Festzeiten vor Jahwe begiebt, dann soll derjenige, der durch das Nordthor eintritt, um anzubeten, durch das Südthor wieder hinausgehen, und derjenige, der durch das Südthor eintritt, soll durch das Nordthor hinausgehen; niemand soll durch das Thor zurückkehren, durch das er eingetreten ist, sondern durch das, welches ihm gegenüberliegt, soll er hinausgehen.
Und wenn das Volk des Landes an den Festen vor Jehova kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch welches er hineingegangen ist, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Und der Fürst soll, wenn sie eintreten, mitten unter ihnen eintreten und, wenn sie hinausgehen, mit hinausgehen.
Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen. -
11 An den Festen und Feierzeiten aber soll das Speisopfer ein Epha auf den Farren und ein Epha auf den Widder betragen und ein beliebiges Maß für die Lämmer und je ein Hin Öl auf das Epha.
Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer sein: ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder; und zu den Lämmern eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
12 Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe herrichtet, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für Jahwe, dann soll man ihm das Thor öffnen, das nach Osten gewendet ist. Alsdann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten, wie er am Sabbattage zu thun pflegt, und soll dann wieder hinausgehen; und nachdem er hinausgegangen, soll man das Thor wieder zuschließen.
Und wenn der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer dem Jehova opfern will, so soll man ihm das Tor öffnen, welches gegen Osten sieht; und er soll sein Brandopfer und seine Fiedensopfer opfern, gleichwie er am Sabbathtage tut; und wenn er hinausgeht, so soll man das Tor verschließen, nachdem er hinausgegangen ist. -
13 Tag für Tag aber soll er ein einjähriges, fehlloses Lamm als Brandopfer für Jahwe herrichten lassen, an jedem Morgen soll er es herrichten.
Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem Jehova als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern.
14 Und als Speisopfer soll er dazu an jedem Morgen ein Sechstel Epha und ein Drittel Hin Öl zur Besprengung des Feinmehls, als Speisopfer für Jahwe, als regelmäßige Satzung herrichten.
Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein sechstel Epha; und Öl, ein drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten, als Speisopfer dem Jehova: ewige Satzungen, die beständig währen sollen.
15 Und so sollen sie das Lamm und das Speisopfer und das Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer herrichten.
Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer.
16 So spricht der Herr Jahwe: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Grundbesitz ein Geschenk macht, so soll dies seinen Söhnen gehören; es ist ihr erblicher Grundbesitz.
So spricht der Herr, Jehova: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen gehören, es ist ihr Erbeigentum.
17 Wenn er aber von seinem Grundbesitz einem seiner Diener ein Geschenk macht, so soll es diesem nur bis zum Jahre der Freilassung gehören. Dann aber soll es wieder an den Fürsten zurückfallen; der Grundbesitz seiner Söhne jedoch soll diesen verbleiben.
Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahre gehören, und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören.
18 Nicht aber darf der Fürst von dem Grundbesitze des Volks etwas wegnehmen, so daß er sie vergewaltigt; von seinem eigenen Grundbesitze mag er seine Söhne mit Erbgut ausstatten, daß keiner von meinem Volk aus seinem Erbbesitze verdrängt werde.
Und der Fürst soll nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, so daß er sie aus ihrem Eigentum verdrängt; von seinem Eigentum soll er seinen Söhnen vererben, auf daß mein Volk nicht zerstreut werde, ein jeder aus seinem Eigentum.
19 Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Thores liegt, zu den für die Priester bestimmten, nach Norden gewendeten heiligen Zellen. Dort aber war ein Raum im äußersten Winkel nach Westen zu.
Und er brachte mich durch den Zugang, der an der Seite des Tores war, zu den heiligen Zellen für die Priester, welche gegen Norden sahen; und siehe, daselbst war ein Ort an der äußersten Seite gegen Westen.
20 Und er sprach zu mir: Das ist der Raum, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen sollen und wo sie das Speisopfer backen sollen, um es nicht hinausbringen zu müssen in den äußeren Vorhof und so das Volk zu heiligen.
Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen, das Volk zu heiligen. -
21 Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und brachte mich hindurch zu den vier Ecken des Vorhofs und fürwahr, in jeder Ecke des Vorhofs war wieder ein kleiner Vorhof.
Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war ein Hof.
22 In den vier Ecken des Vorhofs waren wieder kleinere Vorhöfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; einerlei Maß hatten alle vier kleinen Vorhöfe.
In den vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig breit; alle vier Eckhöfe hatten einerlei Maß.
23 Und in ihnen lief ringsum eine Lage von Mauerwerk, rings um die vier, und unten an den Steinlagen waren ringsum Kochherde angebracht.
Und in denselben war eine Mauerreihe ringsherum bei allen vieren; und Kochherde waren unter den Mauerreihen angebracht ringsum.
24 Und er sprach zu mir: Dies ist die Behausung der Köche, woselbst die, die den äußeren Dienst am Tempel verrichten, die Schlachtopfer des Volks kochen sollen.
Und er sprach zu mir: Dies sind die Kochhäuser, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.

< Hesekiel 46 >