< 2 Mose 27 >

1 Den Altar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit - viereckig soll der Altar sein - und drei Ellen hoch.
Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch.
2 Und die zugehörigen Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen, so daß die Hörner ein Ganzes mit ihm bilden, und sollst ihn mit Kupfer überziehen.
Hörner sollst du auf seinen vier Ecken machen und sollst ihn mit Erz überziehen.
3 Und die zugehörigen Töpfe, die man braucht, um ihn vom Fett zu säubern, wie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen, alle zu ihm gehörenden Geräte, sollst du aus Kupfer anfertigen.
Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen; alle seine Geräte sollst du aus Erz machen.
4 Ferner sollst du ein Gitterwerk für ihn anfertigen, ein Netzwerk aus Kupfer, und sollst an dem Netze vier kupferne Ringe anbringen, an den vier Ecken des Altars,
Du sollst auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Enden.
5 und sollst es unterhalb des den Altar umlaufenden Simses befestigen, so daß das Netz bis zur Mitte des Altars reicht.
Du sollst's aber von untenauf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar.
6 Ferner sollst du Stangen für den Altar anfertigen, Stangen aus Akazienholz, und sie mit Kupfer überziehen.
Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Akazienholz, mit Erz überzogen.
7 Diese seine Stangen sollen durch die Ringe gezogen werden, so daß sich die Stangen auf den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt.
Und man soll die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, wenn man ihn trägt.
8 Aus Brettern, so daß er inwendig hohl ist, sollst du ihn herstellen; wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so sollen sie es machen.
Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeigt ist.
9 Und den Vorhof der Wohnung sollst du so herstellen: für die nach Süden gewendete Seite Vorhof-Umhänge aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite;
Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
10 dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen - die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe sollen von Silber sein.
und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber.
11 Ebenso Umhänge für die nördliche Langseite, hundert Ellen; dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen, die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe von Silber.
Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang, zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber.
12 Die westliche Breitseite des Vorhofs aber soll Umhänge von fünfzig Ellen haben, dazu zehn Säulen nebst ihren zehn Füßen.
Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen.
13 Und die nach Osten gewendete Breitseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen;
Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen,
14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen, auf die eine Seite kommen,
also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen,
15 und ebenso auf die andere Seite fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen.
und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
16 Das Thor des Vorhofs aber soll einen Vorhang haben, zwanzig Ellen breit, von blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirker-Arbeit; dazu vier Säulen nebst ihren vier Füßen.
aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen.
17 Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit silbernen Ringen versehen sein; auch die Nägel an ihnen sollen von Silber sein, ihre Füße aber von Kupfer.
Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Querstäbe und silberne Haken und eherne Füße haben.
18 Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen betragen, die Breite fünfzig Ellen und die Höhe fünf Ellen aus gezwirntem Byssus, mit kupfernen Füßen.
Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein.
19 Und alle Geräte der Wohnung, deren man bedarf bei dem gesamten heiligen Dienst an ihr, und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen aus Kupfer sein.
Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle ihre Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.
20 Du aber gebiete den Israeliten, daß sie dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter herbeibringen, damit man beständig Lampen aufstecken kann.
Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze
21 Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, welcher sich vor dem Gesetze befindet, soll ihn Aaron mit seinen Söhnen herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen vor Jahwe brenne. Solches ist den Israeliten als eine für alle Zeiten und alle Geschlechter geltende Verpflichtung auferlegt.
in der Hütte des Stifts, außen vor dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hängt. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten des Morgens und des Abends vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.

< 2 Mose 27 >