< 5 Mose 23 >

1 Der Gemeinde Jahwes darf keiner angehören, der durch Hodenzerquetschung oder durch das Abschneiden der Harnröhre verstümmelt ist.
Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeine des HERRN kommen.
2 Der Gemeinde Jahwes darf kein Bastard angehören; keiner, der auch nur im zehnten Gliede von einem solchen abstammt, darf der Gemeinde Jahwes angehören.
Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeine des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll schlecht nicht in die Gemeine des HERRN kommen.
3 Kein Ammoniter oder Moabiter darf der Gemeinde Jahwes angehören; niemals soll einer, der auch nur im zehnten Gliede von ihnen abstammt, der Gemeinde Jahwes angehören dürfen,
Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeine des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen,
4 weil sie euch unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und wider dich aus Pethor in Mesopotamien Bileam, den Sohn Beors, gedungen haben, um dich zu verfluchen.
darum daß sie euch nicht zuvorkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, und dazu wider euch dingeten den Bileam den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, daß er dich verfluchen sollte.
5 Aber Jahwe, dein Gott, war nicht willens, auf Bileam zu hören, vielmehr verwandelte dir Jahwe, dein Gott, den Fluch in Segen; denn Jahwe, dein Gott, hatte dich lieb.
Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum daß dich der HERR, dein Gott, lieb hatte.
6 Du sollst, so lange du lebst, niemals auf ihr Wohlergehen und ihr Glück bedacht sein.
Du sollst ihnen weder Glück noch Gutes wünschen dein Leben lang ewiglich.
7 Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn sie sind deine Brüder; auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast in ihrem Land als Fremdling geweilt.
Den Edomiter sollst du nicht für Greuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für Greuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.
8 Solche Nachkommen von ihnen, die ihnen im dritten Gliede geboren werden, dürfen der Gemeinde Jahwes angehören.
Die Kinder, die sie im dritten Gliede zeugen, sollen in die Gemeine des HERRN kommen.
9 Wenn du im Kriege gegen deine Feinde ein Lager beziehst, so hüte dich vor allem Ungehörigen.
Wenn du aus dem Lager gehest wider deine Feinde, so hüte dich vor allem Bösen.
10 Wenn einer unter dir ist, der infolge eines nächtlichen Begebnisses unrein geworden ist, soll er sich hinaus vor das Lager begeben und darf nicht ins Lager hineinkommen;
Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, daß ihm des Nachts was widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen,
11 erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang wieder hinein ins Lager kommen.
bis er vor Abends sich mit Wasser bade. Und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen.
12 Auch sollst du einen bestimmten Ort außerhalb des Lagers haben, an den du dich hinauszubegeben hast;
Und du sollst außen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehest.
13 und unter deinen Geräten sollst du einen Pflock haben: mit dem sollst du, wenn du dich draußen niederkauern mußt, ein Loch graben und es dann zur Bedeckung deines Unrats wieder zuscharren.
Und sollst ein Schäuflein haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen bist, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.
14 Denn Jahwe, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nicht irgend etwas Widerliches an dir sehe und sich von dir zurückziehe.
Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, daß er dich errette, und gebe deine Feinde vor dir. Darum soll dein Lager heilig sein, daß keine Schande unter dir gesehen werde, und er sich von dir wende.
15 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
Du sollst den Knecht nicht seinem HERRN überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat.
16 Er soll bei dir innerhalb deiner Grenzen bleiben dürfen, an dem Orte, den er erwählen wird, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt, ohne daß du ihn belästigen darfst.
Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählet in deiner Tore einem ihm zu gut; und sollst ihn nicht schinden.
17 Es soll unter den israelitischen Mädchen keine im Dienst einer heidnischen Gottheit der Unzucht Geweihte geben, noch darf es unter den israelitischen Knaben einen Geweihten geben.
Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels, und kein Hurer unter den Söhnen Israels.
18 Du darfst nicht aus Anlaß irgend welches Gelübdes Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen, denn auch dieses beides ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundgeld in das Haus Gottes, deines HERRN, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel.
19 Von deinem Volksgenossen darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld, noch für Speise, noch für irgend etwas anderes, das man auf Zins leihen kann.
Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern, weder mit Geld, noch mit Speise, noch mit allem, damit man wuchern kann.
20 Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen.
An dem Fremden magst du wuchern, aber nicht an deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, das du vornimmst im Lande, dahin du kommst, dasselbe einzunehmen.
21 Wenn du Jahwe, deinem Gotte, ein Gelübde thust, so zögere nicht, es zu erfüllen; denn sonst wird es Jahwe, dein Gott, von dir fordern, und du wärest eines Vergehens schuldig.
Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und wird dir Sünde sein.
22 Wenn du aber auf das Geloben verzichtest, so bist du deshalb keines Vergehens schuldig.
Wenn du das Geloben unterwegen lässest, so ist dir's keine Sünde.
23 Was du einmal ausgesprochen hast, sollst du halten und dementsprechend handeln, wie du Jahwe, deinem Gotte, freiwillig gelobt, und was dein Mund ausgesprochen hat.
Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und danach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobet hast, das du mit deinem Munde geredet hast.
24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen, so viel du Lust hast, bis du satt bist, aber in dein Gefäß darfst du nichts thun.
Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehest, so magst du der Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt habest; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.
25 Wenn du in das in Halmen stehende Getreide deines Nächsten kommst, darfst du dir Ähren mit der Hand abreißen, aber die Sichel darfst du nicht über die Halme deines Nächsten schwingen.
Wenn du in die Saat deines Nächsten gehest, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht drinnen hin und her fahren.

< 5 Mose 23 >