< 5 Mose 22 >

1 Wenn du einen Ochsen oder ein Schaf deines Volksgenossen irre gehen siehst, sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, sondern sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen.
2 Und wenn dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder wenn er dir nicht bekannt ist, so sollst du es in dein Haus aufnehmen und bei dir behalten, bis dein Volksgenosse es sucht, und sollst es ihm dann zurückgeben.
Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben.
3 Ebenso sollst du verfahren mit seinem Esel; ebenso sollst du mit seinem Kleidungsstücke verfahren und ebenso sollst du mit jedem verlorenen Gegenstande verfahren, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist, und den du gefunden hast; du darfst ihm deine Fürsorge nicht vorenthalten.
Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Wenn du siehst, daß ein Esel oder ein Ochse deines Volksgenossen auf dem Wege gestürzt ist, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht vorenthalten, vielmehr sollst du sie ihm aufrichten helfen.
Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider anziehen; denn jeder, der solches thut, ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn dir zufällig auf dem Weg auf irgend einem Baum oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern zu Gesichte kommt, während die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 vielmehr sollst du die Mutter fliegen lassen und dir nur die Jungen nehmen, damit es dir wohl gehe und du lange lebest.
sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dach ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, falls jemand von demselben herunterfallen sollte.
Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst in deinem Weinberge nicht zweierlei pflanzen; sonst ist das Ganze dem Heiligtume verfallen, die Saat, die du angesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.
Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs.
10 Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen zum Pflügen verwenden.
Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel.
11 Du sollst nicht Kleider anziehen, die aus zweierlei Fäden, aus Wolle und Flachs, zusammengewirkt sind.
Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich.
12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich umhüllst, anbringen.
Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst.
13 Wenn jemand, nachdem er eine Frau heimgeführt und ihr beigewohnt hat, Widerwillen gegen sie empfindet
Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und ihr schändliche Dinge zur Last legt und sie so in üblen Ruf bringt, indem er behauptet: Ich habe diese Frau heimgeführt, aber bei der Beiwohnung sie nicht als Jungfrau erfunden,
und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau,
15 so sollen die Eltern der jungen Person die Zeichen der Jungfrauschaft der jungen Person nehmen und hinaus zum Thore vor die Vornehmsten der Stadt bringen,
so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft.
16 und der Vater der jungen Frau soll zu den Vornehmsten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zur Frau gegeben, und da er nun Widerwillen gegen sie empfindet,
Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden
17 legt er ihr schändliche Dinge zur Last, indem er behauptet: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; hier aber ist der Beweis für die Jungfrauschaft meiner Tochter! und sie sollen zugleich das Betttuch vor den Vornehmsten der Stadt ausbreiten.
und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Darauf sollen die Vornehmsten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen lassen;
So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen
19 auch sollen sie ihm eine Geldbuße von hundert Silbersekeln auferlegen, um sie dem Vater der jungen Frau einzuhändigen. Denn er hat eine israelitische Jungfrau in bösen Ruf gebracht und er soll sie zur Frau behalten und sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge.
20 Wenn aber solche Nachrede auf Wahrheit beruht, wenn die Jungfrauschaft der jungen Frau nicht erwiesen werden kann,
Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden,
21 so soll man die junge Person vor die Thüre ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine schwere Schandthat in Israel begangen hat, indem sie im väterlichen Hause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun.
22 Wenn jemand dabei betroffen wird, daß er einer verheirateten Frau beiwohnt, so sollen sie alle beide sterben, sowohl der Mann, der der Frau beiwohnte, als auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel hinwegtilgen.
Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun.
23 Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,
Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun.
25 Wenn aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde angetroffen und der Mann ihr Gewalt angethan und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, allein sterben.
Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 Dem Mädchen aber soll man nichts anhaben, denn das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen; es verhält sich mit diesem Falle so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschIägt.
und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch.
27 Denn da er sie auf freiem Felde angetroffen hat, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben, ohne daß ihr jemand zu Hilfe kommen konnte.
Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half.
28 Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft, sie ergreift und ihr beiwohnt, und sie ertappt werden,
Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silbersekel zu bezahlen; sie aber soll ihm als Frau angehören, weil er sie geschwächt hat, und er soll sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.
so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.
30 Niemand soll das Weib seines Vaters heiraten und so die Decke seines Vaters aufheben. Wer aus der Gemeinde Gottes auszuschließen sei. Reimhaltung des Kriegslagers.
Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke.

< 5 Mose 22 >