< 5 Mose 21 >

1 Wenn in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitztume verleiht, ein Erschlagener auf dem Felde liegen gefunden wird, ohne daß man weiß, wer ihn erschlagen hat,
Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und liegt im Felde, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Vornehmsten und Richter hinausgehen und die Entfernung bis zu den Städten abmessen, die sich rings um den Erschlagenen befinden.
so sollen deine Ältesten, und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen an die Städte, die umher liegen.
3 Ist dann die dem Erschlagenen zunächst liegende Stadt ermittelt, so sollen die Vornehmsten jener Stadt eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht an einem Joche gezogen hat.
Welche Stadt die nächste ist, derselben Ältesten sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, damit man nicht gearbeitet noch am Joch gezogen hat,
4 Dann sollen die Vornehmsten jener Stadt die junge Kuh in ein Thal mit nie versiegendem Wasser hinabführen, wo nicht geackert und nicht gesät wird, und sollen dort im Thale der jungen Kuh das Genick brechen.
und sollen sie hinabführen in einen kiesichten Grund, der weder gearbeitet noch besäet ist, und daselbst im Grunde ihr den Hals abhauen.
5 Darauf sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten, - denn sie hat Jahwe, dein Gott, erwählt, daß sie ihm dienen und im Namen Jahwes segnen sollen, und nach ihrem Ausspruche wird über jeden Streit und jede Verletzung entschieden, -
Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählet, daß sie ihm dienen und seinen Namen loben, und nach ihrem Munde sollen alle Sachen und alle Schäden gehandelt werden.
6 und alle Vornehmsten jener Stadt, als die, welche dem Erschlagenen am nächsten wohnen, sollen über der jungen Kuh, der im Thale das Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen
Und alle Ältesten derselben Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals abgehauen ist,
7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben die Unthat nicht gesehen.
und sollen antworten und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsere Augen nicht gesehen.
8 Vergieb, o Jahwe, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege deinem Volke Israel nicht die Verantwortung für unschuldig vergossenes Blut auf! So werden sie von der Blutschuld frei werden,
Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, der HERR, erlöset hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnet sein.
9 und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe recht ist.
Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN.
10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, und Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt giebt, und du Gefangene unter ihnen machst
Wenn du in einen Streit zeuchst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt dir sie in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführest,
11 und unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt erblickst und von Liebe zu ihr ergriffen wirst, daß du sie dir zum Weibe nehmen willst,
und siehest unter den Gefangenen ein schön Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,
12 so bringe sie hinein in dein Haus, daß sie ihr Haupt beschere, ihre Nägel beschneide
so führe sie in dein Haus und laß ihr das Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden
13 und ihre Gefangenenkleidung ablege. So soll sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang betrauern; und darnach darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
und die Kleider ablegen, darinnen sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Mond lang ihren Vater und ihre Mutter; danach schlaf bei ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein.
14 Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, so hast du sie ganz frei zu geben und darfst sie keinesfalls um Geld verkaufen. Du darfst dich nicht gewaltthätig gegen sie erzeigen, weil du sie geschwächt hast.
Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie auslassen, wo sie hin will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütiget hast.
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen er die eine bevorzugt, die andere aber zurücksetzt, und beide ihm Söhne gebären, die bevorzugte wie die zurückgesetzte, und der erstgeborne Sohn von der zurückgesetzten stammt,
Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasset, und sie ihm Kinder gebären, beide die liebe und die feindselige, daß der Erstgeborene der feindseligen ist,
16 so darf er, wenn er seinen Söhnen sein Vermögen als Erbe übergiebt, nicht mit Hintansetzung des Sohns der zurückgesetzten, der der Erstgeborne ist, dem Sohne der bevorzugten die Rechte des Erstgebornen verleihen,
und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der feindseligen,
17 sondern er hat den wirklichen Erstgebornen, den Sohn der zurückgesetzten, als solchen anzuerkennen, indem er ihm von allem, was er besitzt, doppelten Anteil gewährt; denn dieser ist der Erstling deiner Kraft, ihm gehört das Erstgeburtsrecht.
sondern er soll den Sohn der feindseligen für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe alles, das vorhanden ist; denn derselbe ist seine erste Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.
18 Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der auf die Mahnung seines Vaters und seiner Mutter nicht hören will und ihnen auch, nachdem sie ihn gezüchtigt haben, nicht gehorcht,
Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und Mutter Stimme nicht gehorchet, und wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn seine Eltern ergreifen, ihn vor die Vornehmsten seiner Stadt und zwar zum Thore seine Wohnorts hinausführen
so soll ihn sein Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts
20 und zu den Vornehmsten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn da ist mißraten und widerspenstig, will auf unsere Mahnung nicht hören, ist ein Verschwender und Trunkenbold!
und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.
21 So sollen ihn dann alle Leute aus seiner Stadt zu Tode steinigen, und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen, und ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.
So sollen ihn steinigen alle Leute derselben Stadt, daß er sterbe, und sollst also den Bösen von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte.
22 Wenn einer, der ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat, mit dem Tode bestraft wird, und man ihn an einen Baum aufgehängt hat,
Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird also getötet, daß man ihn an ein Holz hänget,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du hast ihn noch am gleichen Tage zu begraben; denn ein Gehängter ist bei Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume verleiht.
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern sollst ihn desselben Tages begraben; denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott auf daß du dein Land nicht verunreinigest, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.

< 5 Mose 21 >