< 5 Mose 20 >

1 Wenn du gegen deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen, sowie ein an Zahl dir überlegenes Kriegsvolk erblickst, so sollst du dich nicht vor ihnen fürchten, denn Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten hergeführt hat, ist mit dir.
Wenn du wider deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen siehst, ein Volk, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir.
2 Wenn ihr euch nun zum Kampf anschickt, so trete der Priester heran und rede zu dem Volk
Wenn es nun zur Schlacht kommen soll, so trete der Priester herzu und rede mit dem Volk und sage zu ihm: Israel, höre zu:
3 und spreche zu ihnen: Höre, Israel! Ihr schickt euch heute an zum Kampfe mit euren Feinden; seid unverzagten Mutes und fürchtet euch nicht, erbebet nicht und erschreckt nicht vor ihnen.
Ihr zieht heute in den Kampf wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht! Fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen!
4 Denn Jahwe, euer Gott, zieht mit euch, um für euch mit euren Feinden zu streiten und euch Sieg zu verleihen.
Denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch mit euren Feinden streite, um euch zu helfen.
5 Dann sollen die Beamten also zu dem Kriegsvolke sprechen: Jedermann unter euch, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat, mag abtreten und heimkehren, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer es einweihe!
Auch die Amtleute sollen mit dem Volke reden und sagen: Wer ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat, der gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht im Kriege umkomme und ein anderer es einweihe.
6 Und jedermann, der einen Weinberg gepflanzt und noch nicht zu nutzen angefangen hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkommme, und ein anderer ihn zu nutzen anfange.
Wer einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nie abgelesen hat, der gehe und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer die erste Lese halte!
7 Auch wer sich ein Weib verlobt, aber noch nicht heimgeführt hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer sie heimführe.
Wer sich mit einem Weibe verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer sie heimführe.
8 Weiter sollen dann die Beamten zu dem Kriegsvolke sprechen: Jeder, der furchtsam und mutlos ist, trete ab und kehre heim, damit er seine Volksgenossen, nicht auch so mutlos mache, wie er ist.
Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volke reden und sagen: Wer sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht auch das Herz seiner Brüder so verzagt mache, wie sein Herz ist!
9 Wenn aber die Beamten ihre Ansprache an das Volk beendigt haben, soll man Truppenführer an die Spitze des Volkes stellen.
Und wenn die Amtleute aufgehört haben, zu dem Volke zu reden, so sollen sie Hauptleute an die Spitze des Volkes stellen.
10 Wenn du dich zur Belagerung einer Stadt anschickst, so sollst du ihr ein gütliches Abkommen anbieten,
Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bekriegen, so sollst du ihr Frieden anbieten.
11 und wenn sie in das gütliche Abkommen einwilligt und dir die Thore öffnet, so soll dir alles in ihr befindliche Volk fronpflichtig und unterthan sein.
Antwortet sie dir friedlich und tut sie dir auf, so soll alles Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig und dienstbar sein.
12 Wenn sie aber kein gütliches Abkommen mit dir treffen, sondern Krieg mit dir führen will, so sollst du sie belagern
Will sie aber nicht friedlich mit dir unterhandeln, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie.
13 und, wenn sie Jahwe, dein Gott, in deine Gewalt gegeben hat, alles, was an Männern darin ist, mit dem Schwerte töten,
Und wenn der HERR, dein Gott, sie dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was darin männlich ist, mit der Schärfe des Schwertes schlagen;
14 dagegen die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt findet, alles in ihr Erbeutete, dir rauben und das von deinen Feinden Erbeutete, das dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat, genießen.
aber die Weiber und Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du dir zur Beute nehmen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.
15 Auf diese Weise sollst du mit allen den Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen, die nicht zu den Städten dieser Völker gehören.
Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen, und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören.
16 Dagegen in den Städten dieser Völker, die dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, sollst du keine Seele am Leben lassen.
Aber in den Städten dieser Völker, die der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat,
17 Vielmehr mußt du den Bann an ihnen vollstrecken: an den Hethitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, wie dir Jahwe, dein Gott, befohlen hat,
sondern du sollst an ihnen den Bann vollstrecken, nämlich an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern; wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat,
18 damit sie euch nicht lehren, alle ihre Greuel nachzuahmen, die sie ihren Göttern zu Ehren verübt haben, und ihr euch so gegen Jahwe, euren Gott, versündigt.
daß sie euch nicht lehren alle ihre Greuel zu verüben, die sie mit ihren Göttern getan, und daß ihr euch nicht an dem HERRN, eurem Gott, versündiget.
19 Wenn du eine Stadt behufs ihrer Belagerung lange Zeit einschließen mußt, um sie zu erobern, so verdirb nicht die zu ihr gehörenden Bäume, indem du die Axt an sie legst, sondern genieße ihre Früchte, sie selbst aber haue nicht um. Oder sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, daß auch sie der Belagerung von dir unterworfen werden sollten?
Wenn du lange Zeit vor einer Stadt liegen mußt, wider die du streitest, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt daran legst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht abhauen. Ist denn ein solcher Baum des Feldes ein Mensch, daß er von dir mit in die Belagerung einbezogen wird?
20 Nur solche Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, darfst du verderben und umhauen, um gegen die Stadt, welche Krieg mit dir führt, Belagerungswerke zu errichten, bis sie fällt.
Was aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, so magst du dieselben verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du sie überwältigt hast.

< 5 Mose 20 >