< 5 Mose 19 >

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker ausrottet, deren Land dir Jahwe, dein Gott, verleiht, und du sie vertrieben und in ihren Städten und Häusern Wohnung genommen hast,
Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,
2 sollst du dir in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitze giebt, drei Städte aussondern.
so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.
3 Du hast dir den Weg dahin in stand zu setzen und das Gebiet deines Landes, das dich Jahwe, dein Gott, wird einnehmen lassen, in drei Kreise einzuteilen; und dies soll geschehen, damit jeder Totschläger sich dorthin flüchten könne.
Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
4 Und zwar hat es folgende Bewandtnis mit dem Totschläger, der sich dorthin flüchten kann, um am Leben zu bleiben: Wer einen andern unversehens und ohne daß er ihm von früher her feind war, tötet,
Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
5 zum Beispiel, wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu fällen, und es holt seine Hand mit der Axt aus, um einen Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiel ab und trifft seinen Nächsten so, daß er stirbt, ein solcher mag sich in eine dieser Städte flüchten, um am Leben zu bleiben,
Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe;
6 damit nicht der Bluträcher, wenn er erhitzten Gemütes ist, dem Totschläger nachsetze und ihn, weil der Weg weit ist, einhole und totschlage, obschon er keineswegs des Todes schuldig ist, da er ihm nicht von früher her feind war.
damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.
7 Deshalb gebe ich dir diesen Befehl: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern.
8 Und wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet so erweitert, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land giebt, dessen Verleihung er deinen Vätern verheißen hat,
Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,
9 sofern du dir die Befolgung aller dieser Gebote, die ich dir heute gebe, angelegen sein lässest, indem du allezeit Jahwe, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst, so sollst du zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,
wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,
10 damit in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht das Blut eines Unschuldigen vergossen werde, und du so mit Blutschuld beladen werdest.
daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.
11 Wenn aber ein solcher in eine dieser Städte fliehen sollte, der aus Haß gegen seinen Nächsten diesem aufgelauert, ihn überfallen und ihn derart geschlagen hat, daß er starb,
Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,
12 so sollen die Vorgesetzten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, daß er sterbe.
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.
13 Du sollst nicht mitleidig auf ihn blicken, sondern sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe.
Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.
14 Verrücke nicht die Grenze deines Nachbarn, welche die Vorfahren gezogen haben, bei deinem Besitztume, das du in dem Lande, welches dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, bekommen wirst.
Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat.
15 Ein einziger Zeuge soll gegen niemanden aufkommen, wenn es sich um irgend ein Verbrechen oder Vergehen - irgend eine Verfehlung, die einer begehen kann, - handelt; erst auf die Aussage von zwei oder von drei Zeugen hin soll eine Sache Giltigkeit haben.
Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
16 Wenn gegen irgend wen ein frevelhafter Zeuge auftritt, um ihn einer Übertretung anzuklagen,
Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen,
17 so sollen sich die beiden Männer, die den Streit haben, vor Jahwe stellen, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit vorhanden sein werden,
so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden.
18 und die Richter sollen sorgfältig untersuchen, und stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein lügenhafter Zeuge war, daß er Lügen gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,
19 so sollt ihr über ihn als Strafe verhängen, was er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte, und sollst so das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten,
20 Und die Übrigen werden es vernehmen und sich fürchten und nicht wieder solcherlei Böses in deiner Mitte verüben.
daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben.
21 Dein Auge soll kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

< 5 Mose 19 >