< 5 Mose 19 >

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker ausrottet, deren Land dir Jahwe, dein Gott, verleiht, und du sie vertrieben und in ihren Städten und Häusern Wohnung genommen hast,
"Rottet der Herr, dein Gott, die Völker aus, deren Land dir der Herr, dein Gott, gibt, besiegst du sie und siedelst du in ihren Städten und Häusern,
2 sollst du dir in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitze giebt, drei Städte aussondern.
dann sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Land, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt!
3 Du hast dir den Weg dahin in stand zu setzen und das Gebiet deines Landes, das dich Jahwe, dein Gott, wird einnehmen lassen, in drei Kreise einzuteilen; und dies soll geschehen, damit jeder Totschläger sich dorthin flüchten könne.
Du sollst dir den Weg herrichten; dann teile in drei Kreise das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, daß dorthin jeder Totschläger fliehe!
4 Und zwar hat es folgende Bewandtnis mit dem Totschläger, der sich dorthin flüchten kann, um am Leben zu bleiben: Wer einen andern unversehens und ohne daß er ihm von früher her feind war, tötet,
So sei es mit dem Totschläger, der dorthin flieht und leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich tötet, und er hat ihn früher nicht gehaßt,
5 zum Beispiel, wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu fällen, und es holt seine Hand mit der Axt aus, um einen Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiel ab und trifft seinen Nächsten so, daß er stirbt, ein solcher mag sich in eine dieser Städte flüchten, um am Leben zu bleiben,
geht er etwa mit seinem Nächsten in den Wald, Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, den Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten tödlich, der soll in eine dieser Städte fliehen und leben bleiben!
6 damit nicht der Bluträcher, wenn er erhitzten Gemütes ist, dem Totschläger nachsetze und ihn, weil der Weg weit ist, einhole und totschlage, obschon er keineswegs des Todes schuldig ist, da er ihm nicht von früher her feind war.
Damit nicht der Bluträcher erhitzten Gemütes dem Totschläger nachsetzen ihn einhole, weil der Weg zu weit ist, und ihn totschlage! Und doch ist er nicht des Todes schuldig, weil er ihn früher nicht gehaßt hat.
7 Deshalb gebe ich dir diesen Befehl: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Deshalb gebiete ich dir: Aussondern sollst du dir drei Städte!
8 Und wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet so erweitert, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land giebt, dessen Verleihung er deinen Vätern verheißen hat,
Erweitert der Herr, dein Gott, dein Gebiet, wie er deinen Vätern zugeschworen, und gibt er dir das ganze Land, das er deinen Vätern verheißen,
9 sofern du dir die Befolgung aller dieser Gebote, die ich dir heute gebe, angelegen sein lässest, indem du allezeit Jahwe, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst, so sollst du zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,
dann füge dir zu diesen dreien noch drei Städte, sofern du dies ganze Gesetz beachtest und tust, was ich dir heute gebiete, den Herrn, deinen Gott, allzeit zu lieben und in seinen Wegen zu wandeln!
10 damit in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht das Blut eines Unschuldigen vergossen werde, und du so mit Blutschuld beladen werdest.
Daß in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, kein unschuldig Blut vergossen werde, und daß keine Blutschuld auf dir laste!
11 Wenn aber ein solcher in eine dieser Städte fliehen sollte, der aus Haß gegen seinen Nächsten diesem aufgelauert, ihn überfallen und ihn derart geschlagen hat, daß er starb,
Haßt aber jemand seinen Nächsten, lauert er ihm auf, überfällt ihn und schlägt ihn, daß er stirbt, und flieht er in eine dieser Städte,
12 so sollen die Vorgesetzten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, daß er sterbe.
dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn von dort abholen und dem Bluträcher ausliefern, damit er sterbe!
13 Du sollst nicht mitleidig auf ihn blicken, sondern sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe.
Dein Auge soll kein Mitleid mit ihm kennen: Schaffe des Unschuldigen Blut aus Israel, damit es dir wohlergehe!
14 Verrücke nicht die Grenze deines Nachbarn, welche die Vorfahren gezogen haben, bei deinem Besitztume, das du in dem Lande, welches dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, bekommen wirst.
Verrücken sollst du nicht deines Nächsten Grenzen, die die Vorfahren gezogen, auf deinem Besitze, den du bekommst in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt!
15 Ein einziger Zeuge soll gegen niemanden aufkommen, wenn es sich um irgend ein Verbrechen oder Vergehen - irgend eine Verfehlung, die einer begehen kann, - handelt; erst auf die Aussage von zwei oder von drei Zeugen hin soll eine Sache Giltigkeit haben.
Ein Zeuge allein darf nicht gegen jemanden auftreten bei einem Verbrechen oder einem Vergehen oder bei einer Verfehlung, die er tut! Erst auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen wird eine Sache bestätigt.
16 Wenn gegen irgend wen ein frevelhafter Zeuge auftritt, um ihn einer Übertretung anzuklagen,
Tritt ein frevelhafter Kläger gegen jemanden auf, ihn fälschlich anzuklagen,
17 so sollen sich die beiden Männer, die den Streit haben, vor Jahwe stellen, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit vorhanden sein werden,
dann sollen die beiden streitenden Männer hintreten vor den Herrn, die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sind!
18 und die Richter sollen sorgfältig untersuchen, und stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein lügenhafter Zeuge war, daß er Lügen gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
Die Richter sollen genau nachforschen! Ist der Kläger ein lügnerischer Kläger, der Lügen gegen seinen Bruder aussagt,
19 so sollt ihr über ihn als Strafe verhängen, was er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte, und sollst so das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
dann tut ihm, was er seinem Bruder zu tun gedacht! So tilge das Böse aus deiner Mitte!
20 Und die Übrigen werden es vernehmen und sich fürchten und nicht wieder solcherlei Böses in deiner Mitte verüben.
Dann hören es die übrigen, fürchten sich und tun fortan nicht mehr so Schlimmes in deiner Mitte.
21 Dein Auge soll kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Dein Auge soll kein Erbarmen kennen! Person um Person! Aug' um Aug'! Zahn um Zahn! Hand um Hand! Fuß um Fuß!"

< 5 Mose 19 >