< 5 Mose 17 >

1 Du sollst Jahwe, deinem Gotte, kein Rind oder Schaf opfern, das einen Makel, irgend etwas Schlimmes, an sich hat; denn das ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
Du sollst dem HERRN, deinem Gott, keinen Ochsen oder Schaf opfern, das einen Fehl oder irgend etwas Böses an sich hat; denn es ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
2 Wenn unter dir in einer deiner Ortschaften, die dir Jahwe, dein Gott, giebt, jemand, es sei ein Mann oder ein Weib, betroffen wird, welcher thut, was Jahwe, deinem Gotte, mißfällt, indem er seine Bundesordnung übertritt
Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, geben wird, jemand gefunden wird, Mann oder Weib, der da übel tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übertritt
3 und hingeht, um anderen Göttern zu dienen und sich vor ihnen und der Sonne oder dem Mond oder dem ganzen Heere des Himmels niederzuwerfen, was ich nicht erlaubt habe,
und hingeht und dient andern Göttern und betet sie an, es sei Sonne oder Mond oder allerlei Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe,
4 und es dir angezeigt wird, und sich nach Anstellung des Verhörs und gründlicher Untersuchung ergiebt, daß es sich in der That so verhält, daß solcher Greuel in Israel verübt worden ist,
und es wird dir angesagt, und du hörst es, so sollst du wohl darnach fragen. Und wenn du findest, das es gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist,
5 so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die so Schlimmes gethan haben, zum Gerichtsplatz am Thore hinausführen, den Mann oder das Weib, und sie zu Tode steinigen.
so sollst du den Mann oder das Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tode steinigen.
6 Auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen hin soll der zum Tode Verurteilte getötet werden, nicht aber darf er getötet werden auf die Aussage nur eines Zeugen hin.
Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
7 Die Zeugen sollen zuerst die Hand gegen ihn erheben, um ihn zu töten, und darnach das ganze Volk; und sollst so das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
Die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und darnach die Hand alles Volks, daß du das Böse von dir tust.
8 Wenn dir ein Rechtshandel in betreff eines Mordes, einer Eigentumsfrage oder einer thätlichen Mißhandlung, überhaupt irgend welche Streitsachen in deinen Wohnorten außergewöhnlich schwierig vorkommen, so sollst du dich aufmachen und hinreisen an die Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird,
Wenn eine Sache vor Gericht dir zu schwer sein wird, zwischen Blut und Blut, zwischen Handel und Handel, zwischen Schaden und Schaden, und was Streitsachen sind in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und hingehen zu der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird,
9 und sollst dich an die levitischen Priester und an den Richter wenden, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird, und um Rat fragen, und sie sollen dir den Urteilsspruch kundgeben.
und zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter, der zur Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen.
10 Du aber sollst verfahren, wie der Spruch lautet, den sie dir von jener Stätte aus, die Jahwe erwählt, mitteilen werden, und sollst in allem genau so verfahren, wie sie dich anweisen werden.
Und du sollst tun nach dem, was sie dir sagen an der Stätte, die der HERR erwählen wird, und sollst es halten, daß du tust nach allem, was sie dich lehren werden.
11 Gemäß der Weisung, die sie dir erteilen, und dem Urteile, das sie dir zustellen, sollst du handeln, ohne von dem Spruche, den sie dir mitteilen, zur Rechten oder zur Linken abzuweichen.
Nach dem Gesetz, das sie dich lehren, und nach dem Recht, das sie dir sagen, sollst du dich halten, daß du davon nicht abweichest, weder zur Rechten noch zur Linken.
12 Sollte aber einer so vermessen sein, auf den Priester, der dort im Dienste Jahwes, deines Gottes, steht, oder auf den Richter nicht zu hören, der soll sterben, und du sollst das Böse aus Israel hinwegtilgen,
Und wo jemand vermessen handeln würde, daß er dem Priester nicht gehorchte, der daselbst in des HERRN, deines Gottes, Amt steht, oder dem Richter, der soll sterben, und sollst das Böse aus Israel tun,
13 damit alles Volk es vernehme und sich fürchte und niemand mehr so vermessen handle.
daß es alles Volk höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.
14 Wenn du nach deinem Einzug in das Land, das dir Jahwe, dein Gott, giebt, Besitz davon genommen und dir Wohnung darin gemacht hast und du dann sprichst: Ich will einen König über mich setzen, wie alle die Völker, die rings um mich wohnen,
Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, und nimmst es ein und wohnst darin und wirst sagen: Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker um mich her haben,
15 so darfst du nur einen solchen zum König über dich setzen, den Jahwe, dein Gott, erwählt. einen von deinen Volksgenossen sollst du als König über dich setzen; einen Ausländer, der nicht dein Volksgenosse ist, darfst du nicht über dich setzen.
so sollst du den zum König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Du sollst aber aus deinen Brüdern einen zum König über dich setzen. Du darfst nicht irgend einen Fremdem, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen.
16 Nur soll er sich nicht viele Rosse halten, noch das Volk nach Ägypten zurückführen, um sich viele Rosse zu verschaffen, während euch doch Jahwe gesagt hat: Ihr sollt diesen Weg nie wieder zurückkehren!
Allein daß er nicht viele Rosse halte und führe das Volk nicht wieder nach Ägypten um der Menge der Rosse willen; weil der HERR euch gesagt hat, daß ihr hinfort nicht wieder diesen Weg kommen sollt.
17 Auch soll er sich nicht viele Frauen halten, damit sein Herz nicht abwendig werde, und Silber und Gold soll er sich nicht in Masse anhäufen.
Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, daß sein Herz nicht abgewandt werde, und soll auch nicht viel Silber und Gold sammeln.
18 Wenn er nun den königlichen Thron eingenommen hat, soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes, das er sich dazu von den levitischen Priestern geben lassen muß, in ein Buch schreiben.
Und wenn er nun sitzen wird auf dem Stuhl seines Königreichs, soll er dies andere Gesetz von den Priestern, den Leviten, nehmen und in ein Buch schreiben lassen.
19 Und er soll es immer zur Hand haben und sein Leben lang darin lesen, auf daß er Jahwe, seinen Gott, fürchten lerne und auf die Ausführung aller Aussprüche dieses Gesetzes und dieser Satzungen acht habe,
Das soll bei ihm sein, und er soll darin lesen sein Leben lang, auf daß er lerne fürchten den HERRN, seinen Gott, daß er halte alle Worte dieses Gesetzes und diese Rechte, daß er darnach tue.
20 daß er sich nicht hochmütig über seine Volksgenossen erhebe und von den Geboten weder zur Rechten noch zur Linken abweiche, damit er und seine Söhne eine lange Reihe von Jahren inmitten Israels die Herrschaft führen.
Er soll sein Herz nicht erheben über seine Brüder und soll nicht weichen von dem Gebot, weder zur Rechten noch zur Linken, auf daß er seine Tage verlängere in seinem Königreich, er und seine Kinder in Israel.

< 5 Mose 17 >