< 5 Mose 16 >

1 Achte auf den Monat Abib, daß du Jahwe, deinem Gotte, zu Ehren Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich Jahwe, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten hinweggeführt.
Halte den Monat Abib, daß du Passah haltest dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht.
2 Und du sollst als Passahopfer für Jahwe, deinen Gott, Schafe und Rinder schlachten an der Stätte, die Jahwe erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
Und sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne.
3 Du darfst nichts Gesäuertes dazu essen; sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, Brot des Elends, denn in ängstlicher Hast bist du aus Ägypten weggezogen -, damit du an den Tag deines Auszugs aus Ägypten dein Leben lang gedenkest.
Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang.
4 Sieben Tage lang darf sich in deinem ganzen Bereiche kein Sauerteig bei dir vorfinden, und von dem Fleische, das du am ersten Tag am Abend opferst, darf nichts über Nacht bis zum Morgen bleiben.
Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen.
5 Du darfst das Passahopfer nicht in einer deiner Ortschaften feiern, die dir Jahwe, dein Gott, giebt;
Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott gegeben hat;
6 sondern an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollst du das Passahopfer schlachten, am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu der Zeit, wo du aus Ägypten wegzogst,
sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst.
7 und sollst es kochen und essen an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, und am andern Morgen sollst du dich auf den Weg machen, um wieder heimzukehren.
Und sollst kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten.
8 Sechs Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, und am siebenten Tag ist Festversammlung für Jahwe, deinen Gott; da darfst du keine Arbeit verrichten.
Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun.
9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; von da an, wo man zuerst die Sichel an die Halme legte, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat.
10 und sollst dann Jahwe, deinem Gotte, das Wochenfest halten, mit den freiwilligen Gaben, die deine Hand geben wird je nach dem Maße des Segens, den dir Jahwe, dein Gott, verleiht,
Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat;
11 und sollst vor Jahwe, deinem Gotte, fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, der Levit, der sich an deinem Wohnort aufhält, und der Fremdling, die Waise und die Witwe, die unter dir wohnen, an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name da wohne.
12 Und du sollst daran denken, daß du Sklave in Ägypten gewesen bist, und auf die Befolgung dieser Satzungen achten.
Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten.
13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einheimsest.
Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter,
14 Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine SkIavin, der Levit, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die in deinen Ortschaften wohnen.
und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind.
15 Sieben Tage lang sollst du Jahwe, deinem Gott, an der Stätte feiern, die Jahwe erwählen wird. Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was dir zuwächst, und bei allem, was deine Hände thun; darum sollst du überaus fröhlich sein.
Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein.
16 Dreimal im Jahre soll alles, was männlich unter dir ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die er erwählen wird, am Feste der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest, und vor Jahwe soll man nicht mit leeren Händen erscheinen;
Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 jeder soll mit dem kommen, was er zu geben vermag, je nach dem Segen, den dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat.
ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
18 Richter und Amtleute sollst du dir Stamm für Stamm in allen deinen Ortschaften, die dir Jahwe, dein Gott, giebt, einsetzen, damit sie das Volk mit Gerechtigkeit richten.
Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht.
19 Du sollst das Recht nicht beugen, nicht parteilich sein und nicht Geschenke annehmen; denn das Geschenk macht die Weisen blind und verkehrt die gerechte Sache.
Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten.
20 Nichts als das Recht sollst du im Auge haben, auf daß du leben bleibest im Besitze des Landes, welches dir Jahwe, dein Gott, giebt.
Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.
21 Du sollst dir neben den Altar Jahwes, deines Gottes, den du dir errichtest, keinen heiligen Baum von irgend welchem Holz einpflanzen
Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst.
22 und sollst dir keinen Malstein aufrichten, wie ihn Jahwe, dein Gott, haßt.
Du sollst keine Säule aufrichten, welche der HERR, dein Gott, haßt.

< 5 Mose 16 >