< 5 Mose 15 >

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß stattfinden lassen.
"In jedem siebten Jahre sollst du Erlaß üben!
2 Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.
Mit dem Erlaß ist es so: Kein Gläubiger darf ein Darlehen eintreiben, das er seinem Nächsten geliehen hat. Er soll es nicht eintreiben bei seinem Nächsten und Bruder, wenn man einen Erlaß von seiten des Herrn ausruft!
3 Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.
Beim Ausländer magst du es eintreiben. Aber was du bei deinem Bruder hast, sollst du nicht eintreiben!
4 Jedoch es wird keine Armen unter dir geben, - denn Jahwe wird dich reichlich segnen in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Erbbesitze geben wird, daß du es einnehmest,
Wohl sollte bei dir kein Armer sein, da der Herr dich reichlich segnet in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eignem Besitze gibt,
5 falls du nur wirklich der Stimme Jahwes, deines Gottes, gehorchst, indem du auf die Befolgung aller dieser Gebote, die ich dir heute gebe, achtest.
falls du nur der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchest und darauf achtest, all diese Gebote zu tun, die ich dir heute gebiete.
6 Denn Jahwe, dein Gott, hat dir den Segen verliehen, wie er dir verheißen hat, so daß du vielen Völkern leihen wirst, selber aber nicht zu entlehnen brauchst, und daß du über viele Völker herrschen wirst; über dich aber soll keines herrschen.
Denn der Herr, dein Gott, segnet dich, wie er dir verheißen, daß du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nichts entlehnen mußt, und daß du über viele Völker herrschest, über dich aber keines herrscht.
7 Wenn es unter dir einen Armen giebt, irgend einen deiner Volksgenossen in einer deiner Ortschaften in deinem Lande, das Jahwe, dein Gott, dir giebt, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
Ist aber ein Armer bei dir, so sollst du nicht hartherzig sein gegen deinen Bruder in irgendeinem deiner Tore in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir gibt! Verschließen sollst du nicht deine Hand vor deinem armen Bruder!
8 sondern vielmehr deine Hand für ihn aufthun und ihm gerne leihen, so viel er in seinem Mangel bedarf, der ihn betroffen hat.
Öffnen sollst du ihm deine Hand und ihm genug leihen für seinen Mangel, was ihm gebricht!
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein nichtswürdiger Gedanke aufsteige, nämlich: Das siebente Jahr, das Jahr des Erlasses, ist nahe! und daß du nicht einen mißgünstigen Blick auf deinen armen Volksgenossen werfest und ihm nichts gebest; wenn er dann deinetwegen zu Jahwe schreit, so wird eine Verschuldung auf dir lasten.
Hüte dich, daß in deinem Herzen nicht der nichtsnutzige Gedanke entstehe: 'Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, naht', und daß dein Auge mißgünstig sei auf deinen armen Bruder und du ihm nichts gebest! Denn sonst schreit er über dich zum Herrn, und dann ruht Sünde auf dir.
10 Vielmehr geben sollst du ihm und sollst, wenn du ihm giebst, nicht verdrießlichen Sinnes sein; denn um solcher That willen wird dich Jahwe, dein Gott, segnen bei allem deinem Thun und bei allem, was deine Hand unternimmt.
Geben sollst du ihm und nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst! Denn um dessentwillen segnet dich der Herr, dein Gott, bei all deinem Tun und allem deinem Unternehmen!
11 Denn niemals wird es im Land an Armen fehlen; darum gebiete ich dir: Thue gern für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande deine Hand auf!
Weil es nie in deinem Lande an Armen fehlt, darum gebiete ich dir also: Öffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, dem Dürftigen und Armen in deinem Lande!
12 Wenn sich dir einer deiner VoIksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft, so soll er sechs Jahre dein Sklave sein, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei ausgehen lassen.
Verkauft sich dir einer deiner Brüder, Hebräer oder Hebräerin, diene er dir sechs Jahre! Im siebten Jahre sollst du ihn freilassen!
13 Und wenn du ihn frei ausgehen lässest, so sollst du ihn nicht leer ziehen lassen.
Und läßt du ihn frei, dann darfst du ihn nicht leer ziehen lassen.
14 Vielmehr sollst du ihm von deinen Schafen, von deiner Tenne und aus deiner Kelter eine gehörige Last mitgeben. Womit dich Jahwe, dein Gott, gesegnet hat, davon sollst du ihm geben
Geben sollst du ihm gehörig von deinem Obst, deiner Tenne und deiner Kelter, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat! Davon sollst du ihm geben!
15 und sollst daran denken, daß du auch Sklave warst in Ägypten, und Jahwe, dein Gott, dich freigemacht hat; deshalb gebiete ich dir heute Solches.
Gedenke, daß du Sklave gewesen im Ägypterlande und daß dich der Herr, dein Gott, befreit hat! Darum gebiete ich dir heute solches.
16 Falls er aber zu dir sagt: Ich will nicht von dir wegziehen, - weil er dich und dein Haus lieb gewonnen hat, da es ihm wohl bei dir war, -
Sagt er aber zu dir: 'Ich gehe nicht von dir', da er dich und dein Haus liebt, weil ihm bei dir wohl ist,
17 so nimm den Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr in die Thüre, so ist er dann für immer dein Sklave, und auch mit deiner Sklavin sollst du so verfahren.
dann nimm den Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür! So wird er für immer dein Knecht! So sollst du auch mit deiner Magd tun!
18 Es darf dir nicht schwer fallen, wenn du ihn frei ausgehen lassen mußt, denn, was an Wert das doppelte des Lohns eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang abverdient; und so wird dich Jahwe, dein Gott, segnen in allem, was du thust.
Nicht schwer soll es dir fallen, wenn du ihn freiläßt! Denn er hat dir sechs Jahre ohne Taglöhners Lohn gedient. Dann segnet dich der Herr, dein Gott, in allem, was du tust.
19 Jedes männliche erstgeborne Stück, das dir unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du Jahwe, deinem Gotte, weihen; mit den erstgebornen deiner Rinder darfst du nicht arbeiten und die erstgebornen deiner Schafe darfst du nicht scheren.
Jeden männlichen Erstlingswurf unter deinen Rindern und Schafen sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen! Du sollst nicht mit dem Erstlingswurf deiner Rinder arbeiten und nicht den deiner Schafe scheren!
20 An der Stätte, die Jahwe erwählt hat, mußt du sie Jahr für Jahr mit deiner Familie vor Jahwe, deinem Gotte, verzehren.
An der vom Herrn erwählten Stätte sollst du sie Jahr für Jahr mit deinem Hause essen vor dem Herrn, deinem Gott!
21 Und wenn sie einen Makel haben, lahm oder blind sind oder irgend einen anderen schlimmen Makel haben, so darfst du sie Jahwe, deinem Gotte, nicht opfern.
Sind sie aber bemakelt, sind sie lahm oder blind oder haben sie sonst einen schlimmen Makel, so darfst du sie nicht dem Herrn, deinem Gott, opfern.
22 An deinem Wohnorte mußt du solche essen, der Unreine so gut, wie der Reine, wie eine Gazelle oder einen Hirsch.
In deinen Toren darfst du solche essen, ob du unrein oder rein bist, wie Reh und Hirsch.
23 Nur ihr Blut darfst du nicht genießen; auf die Erde mußt du es fließen lassen wie Wasser.
Nur ihr Blut darfst du nicht genießen. Du sollst es auf die Erde wie Wasser gießen!"

< 5 Mose 15 >