< 5 Mose 14 >

1 Ihr seid Kinder Jahwes, eures Gottes; ihr dürft euch daher nicht wegen eines Toten Hauteinritzungen machen, noch euch vorn am Kopf eine Glatze scheren.
Ihr seid Söhne Jehovahs, eures Gottes, ihr sollt euch keine Einschnitte machen, noch euch zwischen euren Augen kahl machen um eines Toten willen.
2 Denn du bist ein Jahwe, deinem Gotte, geheiligtes Volk, und dich hat Jahwe von allen Völkern, die auf Erden sind, erwählt, daß du ihm als Eigentumsvolk angehören sollst.
Denn du bist ein heiliges Volk Jehovah, deinem Gott, und dich hat Jehovah erwählt, daß du Ihm ein Volk des Eigentums vor allen Völkern, auf dem Angesichte des Bodens seiest.
3 Du sollst nichts Abscheuliches essen!
Du sollst nichts essen, das ein Greuel ist.
4 Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Ochse, Schaf und Ziege,
Dies ist das Vieh, das du essen darfst: Ochse, Junges der Schafe und Junges der Ziegen.
5 Hirsch, Gazelle und Damhirsch, Steinbock, Antilope, Teo und Demer.
Hirsch und Reh und Damhirsch, Steinbock und Antilope und Büffelochs und Samer.
6 Alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen - und zwar beide Klauen ganz durchgespalten - haben und die zugleich wiederkäuen unter den Vierfüßlern, die dürft ihr essen.
Und alles Vieh, das durchbrochene Hufe, und in zwei Klauen gespaltene Hufe hat, und wiederkäut unter dem Vieh, das dürfet ihr essen.
7 Nur die folgenden dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die ganz durchgespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine durchgespaltenen Klauen, - als unrein haben sie euch zu gelten;
Nur das sollt ihr nicht essen von den Wiederkäuenden und von denen, welche Hufe mit gespaltenen Klauben haben: Das Kamel, den Hasen und das Kaninchen; denn wiederkäuend sind sie, aber sie spalten den Huf nicht. Unrein seien sie euch.
8 ferner das Schwein, denn es hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer, - als unrein hat es euch zu gelten. Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren.
Und das Schwein; denn es spaltet zwar den Huf, ist aber nicht wiederkäuend; unrein sei es euch. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas berühren.
9 Von allen im Wasser lebenden Tieren dürft ihr folgende essen: Alle, welche Flossen und Schuppen haben, dürft ihr essen;
Das dürfet ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen hat und Schuppen, dürfet ihr essen.
10 dagegen dürft ihr keine von denen essen, die keine Flossen und Schuppen haben, - als unrein sollen sie euch gelten.
Alles aber, was keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen. Es sei euch unrein.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
Alle reine Vögel dürft ihr essen.
12 die folgenden aber dürft ihr nicht essen: den Adler, den Bartgeier, den Geier,
Und das sind die von ihnen, so ihr nicht essen sollt: Der Adler und der Seeadler und der Lämmergeier.
13 die Weihe und das Geschlecht der Falken,
Und der Weihe und der Falke und der Geier nach seiner Art.
14 das ganze Geschlecht der Raben,
Und alle Raben nach ihrer Art.
15 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und das Geschlecht der Habichte,
Und das Käuzlein und der Strauß und die Möwe und der Habicht nach seiner Art.
16 das Käuzchen, den Uhu, die Eule,
Der Uhu, die Eule und die Dohle.
17 den Pelekan, den Erdgeier, den Sturzpelekan,
Und der Pelikan und der Aasgeier und der Taucher.
18 den Storch, das Geschlecht der Regenpfeifer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
Und der Storch und der Reiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Alle geflügelten kleinen Tiere sollen euch als unrein gelten; sie dürfen nicht gegessen werden.
Und alles kriechende Gevögel sei euch unrein. Man darf es nicht essen.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen.
Alles reine Gevögel dürft ihr essen.
21 Ihr dürft keinerlei Aas essen. Dem Fremden, der sich an deinem Wohnort aufhält, magst du es geben, daß er es esse, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn du bist ein Jahwe, deinem Gotte, geheiligtes Volk. Nicht darfst du ein Böckchen in der Milch seiner Mutter kochen.
Kein Aas sollt ihr essen. Dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Auswärtigen; denn du bist ein heiliges Volk Jehovah, deinem Gott. Das Böcklein sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
22 Von allem Ertrag deiner Aussaat, von allem, was auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft den Zehnten nehmen
Du sollst verzehnten allen Ertrag deiner Saat, das, was aus dem Felde ausgeht Jahr für Jahr.
23 und vor Jahwe, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, Mostes und Öls und die Erstgeburten deiner Rinder und Schafe verzehren, damit du Jahwe, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
Und du sollst vor Jehovah, deinem Gott, an dem Ort, den Er erwählen wird, Seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, essen den Zehnten deines Korns, deines Mostes und deines Öls, und die Erstlinge deines Rindviehs und deines Kleinviehs, auf daß du lernest Jehovah, deinen Gott, fürchten alle Tage.
24 Und wenn dir der Weg zu lang sein sollte, wenn du es nicht hinschaffen kannst, weil die Stätte, die Jahwe, dein Gott, zur Wohnung seines Namens erwählt hat, zu weit von dir entfernt ist, wenn Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat,
Und wenn dir des Weges zu viel ist, daß du es nicht hinzutragen vermagst, weil der Ort, den Jehovah, dein Gott, erwählen wird, Seinen Namen daselbst einzusetzen, zu fern für dich ist, wenn dich Jehovah, dein Gott, gesegnet hat;
25 so mache es zu Geld, nimm das Geld wohlverwahrt mit dir, begieb dich nach der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählt hat,
So gib es in Silber und fasse das Silber in deine Hand und gehe an den Ort, den Jehovah, dein Gott, Sich wird erwählen.
26 und kaufe für das Geld, was du irgend begehrst, Rinder und Schafe, Wein und starkes Getränk und alles, wonach du Verlangen hast, und iß daselbst vor Jahwe, deinem Gott, und sei fröhlich samt deiner Familie.
Und das Silber magst du geben für alles, was deine Seele gelüstet, für Rindvieh und für Kleinvieh, und für Wein und für starkes Getränk, und für alles, nach dem deine Seele verlangt, und sollst essen daselbst vor Jehovah, deinem Gott, und fröhlich sein, du und dein Haus.
27 Dabei sollst du den Leviten, der sich an deinem Wohnort aufhält, nicht vergessen; denn er hat keinen Landanteil noch Erbbesitz bei dir.
Und den Leviten, der in deinen Toren ist, ihn sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Teil und kein Erbe mit dir.
28 Am Ende von drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten von deinem Ertrag in jenem dritten Jahre herausgeben und in deinem Wohnorte niederlegen,
Am Ende dreier Jahre sollst du herausbringen all den Zehnten deines Ertrages in diesem Jahr und ihn niederlegen in deinen Toren.
29 damit die Leviten, die ja keinen Landanteil noch Erbbesitz bei dir haben, die Fremdlinge, die Waisen und Witwen, die an deinem Wohnorte leben, kommen und sich satt essen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun segne, das deine Hand verrichtet.
Und der Levite, weil er kein Teil und Erbe mit dir hat, komme, und der Fremdling, und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und satt werden, damit Jehovah, dein Gott, dich segne in allem Tun deiner Hand, das du tust.

< 5 Mose 14 >