< 5 Mose 14 >

1 Ihr seid Kinder Jahwes, eures Gottes; ihr dürft euch daher nicht wegen eines Toten Hauteinritzungen machen, noch euch vorn am Kopf eine Glatze scheren.
Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes; ihr sollt euch nicht Male stechen noch kahl scheren über den Augen über einem Toten.
2 Denn du bist ein Jahwe, deinem Gotte, geheiligtes Volk, und dich hat Jahwe von allen Völkern, die auf Erden sind, erwählt, daß du ihm als Eigentumsvolk angehören sollst.
Denn du bist ein heilig Volk dem HERRN, deinem Gott, und der HERR hat dich erwählet, daß du sein Eigentum seiest aus allen Völkern, die auf Erden sind.
3 Du sollst nichts Abscheuliches essen!
Du sollst keinen Greuel essen.
4 Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Ochse, Schaf und Ziege,
Dies ist aber das Tier, das ihr essen sollt: Ochsen, Schafe, Ziegen,
5 Hirsch, Gazelle und Damhirsch, Steinbock, Antilope, Teo und Demer.
Hirsch, Rehe, Büffel, Steinbock, Tendeln, Urochs und Elen
6 Alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen - und zwar beide Klauen ganz durchgespalten - haben und die zugleich wiederkäuen unter den Vierfüßlern, die dürft ihr essen.
und alles Tier, das seine Klauen spaltet und wiederkäuet, sollt ihr essen.
7 Nur die folgenden dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die ganz durchgespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine durchgespaltenen Klauen, - als unrein haben sie euch zu gelten;
Das sollt ihr aber nicht essen, das wiederkäuet und die Klauen nicht spaltet. Das Kamel, der Hase und Kaninchen, die da wiederkäuen und doch die Klauen nicht spalten, sollen euch unrein sein.
8 ferner das Schwein, denn es hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer, - als unrein hat es euch zu gelten. Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren.
Das Schwein, ob es wohl die Klauen spaltet, so wiederkäuet es doch nicht, soll euch unrein sein. Ihres Fleisches sollt ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
9 Von allen im Wasser lebenden Tieren dürft ihr folgende essen: Alle, welche Flossen und Schuppen haben, dürft ihr essen;
Das ist, das ihr essen sollt von allem, das in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen.
10 dagegen dürft ihr keine von denen essen, die keine Flossen und Schuppen haben, - als unrein sollen sie euch gelten.
Was aber keine Floßfedern noch Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; denn es ist euch unrein.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
Alle reinen Vögel esset.
12 die folgenden aber dürft ihr nicht essen: den Adler, den Bartgeier, den Geier,
Das sind sie aber, die ihr nicht essen sollt: der Adler, der Habicht, der Fischaar;
13 die Weihe und das Geschlecht der Falken,
der Taucher, der Weihe, der Geier mit seiner Art
14 das ganze Geschlecht der Raben,
und alle Raben mit ihrer Art,
15 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und das Geschlecht der Habichte,
der Strauß, die Nachteule, der Kuckuck, der Sperber mit seiner Art,
16 das Käuzchen, den Uhu, die Eule,
das Käuzlein, der Uhu, die Fledermaus,
17 den Pelekan, den Erdgeier, den Sturzpelekan,
die Rohrdommel, der Storch, der Schwan,
18 den Storch, das Geschlecht der Regenpfeifer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
der Reiher, der Häher mit seiner Art, der Wiedehopf, die Schwalbe;
19 Alle geflügelten kleinen Tiere sollen euch als unrein gelten; sie dürfen nicht gegessen werden.
und alles Gevögel, das kreucht, soll euch unrein sein, und sollt es nicht essen.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen.
Das reine Gevögel sollt ihr essen.
21 Ihr dürft keinerlei Aas essen. Dem Fremden, der sich an deinem Wohnort aufhält, magst du es geben, daß er es esse, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn du bist ein Jahwe, deinem Gotte, geheiligtes Volk. Nicht darfst du ein Böckchen in der Milch seiner Mutter kochen.
Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn du bist ein heilig Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen, weil es noch seine Mutter säuget.
22 Von allem Ertrag deiner Aussaat, von allem, was auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft den Zehnten nehmen
Du sollst alle Jahr den Zehnten absondern alles Einkommens deiner Saat, das aus deinem Acker kommt;
23 und vor Jahwe, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, Mostes und Öls und die Erstgeburten deiner Rinder und Schafe verzehren, damit du Jahwe, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
und sollst es essen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählet, daß sein Name daselbst wohne, nämlich vom Zehnten deines Getreides, deines Mosts, deines Öls und der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, auf daß du lernest fürchten den HERRN, deinen Gott, dein Leben lang.
24 Und wenn dir der Weg zu lang sein sollte, wenn du es nicht hinschaffen kannst, weil die Stätte, die Jahwe, dein Gott, zur Wohnung seines Namens erwählt hat, zu weit von dir entfernt ist, wenn Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat,
Wenn aber des Weges dir zu viel ist, daß du solches nicht hintragen kannst, darum daß der Ort dir zu ferne ist, den der HERR, dein Gott, erwählet hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse (denn der HERR, dein, Gott, hat dich gesegnet),
25 so mache es zu Geld, nimm das Geld wohlverwahrt mit dir, begieb dich nach der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählt hat,
so gib's um Geld und fasse das Geld in deine Hand und gehe an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählet hat,
26 und kaufe für das Geld, was du irgend begehrst, Rinder und Schafe, Wein und starkes Getränk und alles, wonach du Verlangen hast, und iß daselbst vor Jahwe, deinem Gott, und sei fröhlich samt deiner Familie.
und gib das Geld um alles, was deine Seele gelüstet, es sei um Rinder, Schafe, Wein, starken Trank oder um alles, das deine Seele wünschet. Und iß daselbst vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus
27 Dabei sollst du den Leviten, der sich an deinem Wohnort aufhält, nicht vergessen; denn er hat keinen Landanteil noch Erbbesitz bei dir.
und der Levit, der in deinem Tor ist; du sollst ihn nicht verlassen, denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir.
28 Am Ende von drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten von deinem Ertrag in jenem dritten Jahre herausgeben und in deinem Wohnorte niederlegen,
Über drei Jahre sollst du aussondern alle Zehnten deines Einkommens desselben Jahrs und sollst es lassen in deinem Tor.
29 damit die Leviten, die ja keinen Landanteil noch Erbbesitz bei dir haben, die Fremdlinge, die Waisen und Witwen, die an deinem Wohnorte leben, kommen und sich satt essen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun segne, das deine Hand verrichtet.
So soll kommen der Levit, der kein Teil noch Erbe mit dir hat, und der Fremdling und der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind, und essen und sich sättigen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hand, die du tust.

< 5 Mose 14 >