< 3 Mose 7 >

1 "Und dies ist die Lehre über das Schuldopfer: Es ist hochheilig. 2 Am Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten! Sein Blut soll man an den Altar ringsum sprengen! 3 Man soll von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz und das Fett der Eingeweidedecke, 4 die beiden Nieren und das Fett daran und das der Lenden und den Leberlappen! Von den Nieren soll man es abtrennen! 5 Der Priester lasse es auf dem Altare aufdampfen als Mahl für den Herrn! Es ist ein Schuldopfer. 6 Wer bei den Priestern männlich ist, darf es essen. An heiliger Stätte soll man es verzehren! Es ist hochheilig. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer! Ein Gesetz gilt für beide: Dem Priester, der damit die Sühne vollzieht, soll es zufallen! 8 Dem Priester, der eines anderen Brandopfer darbringt, gehöre die Haut des Brandopfers, das er darbringt! Dem Priester soll sie gehören! 9 Und jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken wird, und alles, was im Topf und in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt! Ihm soll es gehören! 10 Und jedes Speiseopfer, mit Öl bereitet und trocken, soll allen Aaronssöhnen gehören, einem wie dem anderen! 11 Und dies ist die Lehre über die Dankopfer, die man dem Herrn darbringt: 12 Bringt er sie als Dankopfer dar, dann bringe er zu dem Dankopfer noch ungesäuerte, mit Öl bereitete Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und feines Mehl zu Kuchen, mit Öl vermengt! 13 Zu Kuchen von gesäuertem Brote soll er sein Opfer bei seinem Lobdankopfer darbringen! 14 Zu jeder Art von Opfer bringe er davon je einen dar als Weihegabe für den Herrn! Dem Priester, der das Blut des Dankopfers aussprengt, soll es gehören! 15 Das Fleisch des Lobdankopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden! Man soll nichts davon bis zum Morgen hinlegen! 16 Ist seiner Opfergabe Opfer ein Gelübde oder eine freie Leistung, dann werde es am Tag der Opferung verzehrt! Den Rest davon mag man am Tag darauf essen. 17 Was vom Opferfleisch noch am dritten Tag übrig ist, werde verbrannt! 18 Wird von dem Fleisch des Dankopfers am dritten Tage gegessen, so gereicht dies dem Darbringer nicht zum Segen; ihm wird es nicht zugerechnet. Es gilt als verdorben, und wer davon genießt, muß seine Schuld tragen. 19 Das Fleisch, das irgend etwas Unreinem zu nahe kam, werde nicht gegessen! Es ist zu verbrennen. Das Fleisch sonst darf jeder Reine essen. 20 Wer Fleisch von einem Dankopfer des Herrn genießt und ist mit Unreinheit behaftet, der werde aus seinem Volke gestrichen! 21 Wer etwas Unreines berührt, sei es Unreines an einem Menschen oder an einem unreinen Tier oder ein unreines Gewürm, und ißt vom Fleisch des Dankopfers des Herrn, dieser werde aus seinem Volke gestrichen!" 22 Und der Herr redete mit Moses: 23 "Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen und Ziegen essen! 24 Das Fett gefallener und zerrissener Tiere kann zu allerlei verwendet werden; aber essen dürft ihr es nicht. 25 Jeder, der Tierfett ißt, wie man es dem Herrn als Mahl bringt, wer davon ißt, dieser werde aus seinem Volke gestrichen! 26 Ihr sollt keinerlei Blut in irgendeiner eurer Siedlungen genießen, nicht von Vögeln und nicht von Vieh! 27 Wer irgendwie Blut genießt, soll aus seinem Volke gestrichen werden!'" 28 Und der Herr redete zu Moses: 29 "Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Wer dem Herrn sein Dankopfer bringt, soll von seinem Dankopfer dem Herrn seine Opfergabe bringen! 30 Seine eigenen Hände sollen des Herrn Mahl darbringen! Er bringe das Fett samt der Brust! Die Brust, um sie als Gabe vor den Herrn zu bringen! 31 Der Priester lasse das Fett auf dem Altar aufdampfen! Die Brust gehöre Aaron und den Söhnen! 32 Die rechte Keule sollt ihr von euren Dankopfern dem Priester als Weihegabe geben! 33 Wer von den Aaronssöhnen Blut und Fett der Dankopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören! 34 Ich selber habe ja von den Söhnen Israels bei ihren Dankopfern die Brust der Abgabe genommen und die Keule der Weihegabe und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewige Gebühr von seiten der Israeliten.'" 35 Dies ist der Rechtsteil des Aaron und seiner Söhne an den Mählern des Herrn, seitdem er sie herangezogen hatte, dem Herrn Priesterdienste zu leisten, 36 hatte doch der Herr am Tage, da man sie salbte, geboten, man solle ihnen dies geben von seiten der Israeliten als ewige Gebühr für ihre Geschlechter. 37 Dies ist die Lehre über das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Dankopfer, 38 die der Herr dem Moses auf dem Berg Sinai geboten, als er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem Herrn in der Wüste Sinai darzubringen.

< 3 Mose 7 >