< 3 Mose 7 >

1 "Und dies ist die Lehre über das Schuldopfer: Es ist hochheilig.
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig.
2 Am Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten! Sein Blut soll man an den Altar ringsum sprengen!
An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er an den Altar sprengen ringsum.
3 Man soll von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz und das Fett der Eingeweidedecke,
Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
4 die beiden Nieren und das Fett daran und das der Lenden und den Leberlappen! Von den Nieren soll man es abtrennen!
und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen.
5 Der Priester lasse es auf dem Altare aufdampfen als Mahl für den Herrn! Es ist ein Schuldopfer.
Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jehova: es ist ein Schuldopfer.
6 Wer bei den Priestern männlich ist, darf es essen. An heiliger Stätte soll man es verzehren! Es ist hochheilig.
Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer! Ein Gesetz gilt für beide: Dem Priester, der damit die Sühne vollzieht, soll es zufallen!
Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. -
8 Dem Priester, der eines anderen Brandopfer darbringt, gehöre die Haut des Brandopfers, das er darbringt! Dem Priester soll sie gehören!
Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9 Und jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken wird, und alles, was im Topf und in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt! Ihm soll es gehören!
Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.
10 Und jedes Speiseopfer, mit Öl bereitet und trocken, soll allen Aaronssöhnen gehören, einem wie dem anderen!
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
11 Und dies ist die Lehre über die Dankopfer, die man dem Herrn darbringt:
Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jehova darbringt:
12 Bringt er sie als Dankopfer dar, dann bringe er zu dem Dankopfer noch ungesäuerte, mit Öl bereitete Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und feines Mehl zu Kuchen, mit Öl vermengt!
Wenn man es zum Danke darbringt, so bringe man nebst dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl.
13 Zu Kuchen von gesäuertem Brote soll er sein Opfer bei seinem Lobdankopfer darbringen!
Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als Opfergabe darbringen, nebst seinem Dankfriedensopfer.
14 Zu jeder Art von Opfer bringe er davon je einen dar als Weihegabe für den Herrn! Dem Priester, der das Blut des Dankopfers aussprengt, soll es gehören!
Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe, dem Jehova als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören.
15 Das Fleisch des Lobdankopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden! Man soll nichts davon bis zum Morgen hinlegen!
Und das Fleisch seines Dankfriedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen.
16 Ist seiner Opfergabe Opfer ein Gelübde oder eine freie Leistung, dann werde es am Tag der Opferung verzehrt! Den Rest davon mag man am Tag darauf essen.
Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden;
17 Was vom Opferfleisch noch am dritten Tag übrig ist, werde verbrannt!
und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Wird von dem Fleisch des Dankopfers am dritten Tage gegessen, so gereicht dies dem Darbringer nicht zum Segen; ihm wird es nicht zugerechnet. Es gilt als verdorben, und wer davon genießt, muß seine Schuld tragen.
Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.
19 Das Fleisch, das irgend etwas Unreinem zu nahe kam, werde nicht gegessen! Es ist zu verbrennen. Das Fleisch sonst darf jeder Reine essen.
Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen;
20 Wer Fleisch von einem Dankopfer des Herrn genießt und ist mit Unreinheit behaftet, der werde aus seinem Volke gestrichen!
aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jehova gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
21 Wer etwas Unreines berührt, sei es Unreines an einem Menschen oder an einem unreinen Tier oder ein unreines Gewürm, und ißt vom Fleisch des Dankopfers des Herrn, dieser werde aus seinem Volke gestrichen!"
Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jehova gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
22 Und der Herr redete mit Moses:
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
23 "Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen und Ziegen essen!
Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen.
24 Das Fett gefallener und zerrissener Tiere kann zu allerlei verwendet werden; aber essen dürft ihr es nicht.
Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.
25 Jeder, der Tierfett ißt, wie man es dem Herrn als Mahl bringt, wer davon ißt, dieser werde aus seinem Volke gestrichen!
Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jehova darbringt die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
26 Ihr sollt keinerlei Blut in irgendeiner eurer Siedlungen genießen, nicht von Vögeln und nicht von Vieh!
Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh.
27 Wer irgendwie Blut genießt, soll aus seinem Volke gestrichen werden!'"
Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
28 Und der Herr redete zu Moses:
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
29 "Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Wer dem Herrn sein Dankopfer bringt, soll von seinem Dankopfer dem Herrn seine Opfergabe bringen!
Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jehova darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jehova bringen.
30 Seine eigenen Hände sollen des Herrn Mahl darbringen! Er bringe das Fett samt der Brust! Die Brust, um sie als Gabe vor den Herrn zu bringen!
Seine Hände sollen die Feueropfer Jehovas bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben.
31 Der Priester lasse das Fett auf dem Altar aufdampfen! Die Brust gehöre Aaron und den Söhnen!
Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Die rechte Keule sollt ihr von euren Dankopfern dem Priester als Weihegabe geben!
Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben.
33 Wer von den Aaronssöhnen Blut und Fett der Dankopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören!
Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden.
34 Ich selber habe ja von den Söhnen Israels bei ihren Dankopfern die Brust der Abgabe genommen und die Keule der Weihegabe und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewige Gebühr von seiten der Israeliten.'"
Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel. -
35 Dies ist der Rechtsteil des Aaron und seiner Söhne an den Mählern des Herrn, seitdem er sie herangezogen hatte, dem Herrn Priesterdienste zu leisten,
Das ist das Salbungsteil Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jehovas, an dem Tage, da man sie herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben,
36 hatte doch der Herr am Tage, da man sie salbte, geboten, man solle ihnen dies geben von seiten der Israeliten als ewige Gebühr für ihre Geschlechter.
das Jehova geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern.
37 Dies ist die Lehre über das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Dankopfer,
Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers,
38 die der Herr dem Moses auf dem Berg Sinai geboten, als er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem Herrn in der Wüste Sinai darzubringen.
welches Jehova dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jehova darzubringen, in der Wüste Sinai.

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