< 3 Mose 4 >

1 Und der Herr sprach zu Moses:
Und Jahwe sprach zu Mose also:
2 "Sage dies zu den Söhnen Israels, wenn sich jemand unvorsätzlich gegen irgendein Gebot des Herrn verginge in Dingen, die man nicht tun darf, und handelte doch gegen eines von ihnen:
Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn sich jemand unvorsätzlich gegen irgend eines der Verbote Jahwes vergeht, so daß er irgend etwas Verbotenes thut:
3 Sündigt der gesalbte Priester, wodurch Schuld auch auf das Volk kommt, dann bringe er für seine Sünde, die er getan, einen fehlerlosen jungen Stier dem Herrn zur Entsündigung dar!
Wenn sich der gesalbte Priester vergeht, und so Schuld auf das Volk kommt, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, Jahwe einen fehllosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
4 Den Stier bringe er an die Pforte des Festgezeltes vor den Herrn und lege auf den Stierkopf die Hand und schlachte den Stier vor dem Herrn!
Und zwar soll er den Farren an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe bringen, die Hand auf den Kopf des Farren aufstemmen und sodann den Farren vor Jahwe schlachten.
5 Dann nehme der gesalbte Priester vom Farrenblut und bringe es ins Festgezelt!
Hierauf nehme der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren und bringe es hinein ins Offenbarungszelt.
6 Der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blut vor den Herrn siebenmal gegen des Heiligtumes Vorhang hin!
Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang im Heiligtum - hinsprengen.
7 Und der Priester streiche von dem Blut an die Hörner des Altares für würziges Rauchwerk vor dem Herrn im Festgezelt! Alles andere Farrenblut soll er an den Sockel des Brandopferaltares vor der Tür des Festgezeltes gießen!
Sodann soll der Priester etwas von dem Blute an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut des Farren aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, auf den Boden gießen.
8 Er soll alles Fett vom Sündopferfarren abheben, das Fett der Eingeweidedecke und das Fett der Eingeweide,
Sodann aber soll er von dem Sündopfer-Farren das ganze Fett abheben - das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
9 die beiden Nieren und das Fett daran und das an den Lenden und den Leberlappen! Bei den Nieren soll er es abtrennen!
die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; an den Nieren soll er es wegnehmen -
10 Wie es abgehoben wird vom Dankopferrinde, so lasse es der Priester auf dem Brandopferaltar aufdampfen!
so, wie es vom Heilsopfer-Stier abgehoben wird. Und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehn lassen.
11 Die Haut des Farren, all sein Fleisch samt Kopf und Beinen, Eingeweiden und Mist,
Was aber das Fell des Farren betrifft, sowie sein gesamtes Fleisch nebst seinem Kopf und seinen Beinen, seine Eingeweide und seinen Mist,
12 den ganzen Farren schaffe man vor das Lager an einen reinen Ort auf den Aschenhaufen! Dann verbrenne man ihn auf Holzscheiten im Feuer! Auf dem Aschenhaufen werde er verbrannt!
so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte - an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, - und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.
13 Irrt aber die ganze Versammlung Israels und ist es der Gemeinschaft nicht bewußt, daß sie etwas getan, was man nach des Herrn Geboten nicht tun darf, und werden sie so schuldig,
Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel unvorsätzlich vergeht, ohne daß sich das Volk dessen bewußt wird, und sie irgend eines der Verbote Jahwes übertreten und so in Schuld geraten,
14 und wird die Sünde erkannt, durch die sie gesündigt, dann bringe die Gemeinschaft einen jungen Stier als Sündopfer dar! Sie bringe ihn vor das Festgezelt!
so soll das Volk, wenn das Vergehen kund geworden ist, dessen sie sich schuldig gemacht haben, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar sollen sie ihn vor das Offenbarungszelt bringen;
15 Die Ältesten der Gemeinschaft sollen auf den Farrenkopf die Hände vor dem Herrn legen! Dann schlachte man den Farren vor dem Herrn!
die Vornehmsten der Gemeinde sollen vor Jahwe die Hand auf den Kopf des Farren stemmen, und dann soll man den Farren vor Jahwe schlachten.
16 Dann bringe der gesalbte Priester vom Farrenblut ins Festgezelt!
Hierauf soll der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren hinein ins Offenbarungszelt bringen.
17 Der Priester benetze seinen Finger mit dem Blut und sprenge es an den Vorhang vor dem Herrn siebenmal!
Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang - hinsprengen.
18 Er soll von dem Blute etwas an die Hörner des Altares vor dem Herrn im Festgezelt tun, und alles andere Blut soll er an des Brandopferaltares Sockel vor dem Festgezelt gießen!
Auch soll er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, an den Boden gießen.
19 Auch soll er all sein Fett abheben; dann lasse er es auf dem Altare aufdampfen!
Das gesamte Fett aber soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen.
20 Er tue mit dem Farren, wie er mit dem Sündenopferstier getan hat! So soll er auch mit ihm tun! So entsühne sie der Priester und suche ihnen Vergebung zu erwirken!
Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden.
21 Den Farren schaffe man vors Lager und verbrenne ihn, wie man den vorigen Farren verbrannt hat! Das ist der Gemeinschaft Sündopfer.
Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersterwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer.
22 Sündigt ein Fürst und tut unvorsätzlich etwas, was man nach des Herrn, seines Gottes, Geboten nicht tun darf, und wird er schuldig,
Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorsätzlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät,
23 und wird ihm seine Sünde, durch die er gesündigt, bewußt, dann bringe er einen fehlerlosen Ziegenbock als ein Opfer dar!
und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen,
24 Er lege auf des Bockes Kopf die Hand und schlachte ihn am Ort, wo man vor dem Herrn das Brandopfer sonst schlachtet! Ein Sündopfer ist es.
die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es.
25 Der Priester nehme vom Sündopferblut etwas mit dem Finger und tue es an des Brandopferaltares Hörner, und an des Brandopferaltares Sockel soll er sein übriges Blut gießen.
Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen.
26 All sein Fett soll er auf dem Altar aufdampfen lassen wie das Fett des Dankopfers! So entsühne ihn der Priester von seiner Sünde und suche ihm Verzeihung zu erwirken!
Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen seines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.
27 Sündigt unvorsätzlich eine einzelne Seele vom Volk des Landes, indem sie etwas tut, was man nach den Geboten des Herrn nicht tun darf, und wird sie schuldig
Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsätzlich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät,
28 und wird ihr ihre Sünde, die sie getan, bewußt, dann bringe sie eine fehlerlose Ziege dar als Opfer für ihre Sünde, die sie getan!
und ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen,
29 Sie lege auf den Kopf des Sündopfers ihre Hand und schlachte an dem Ort des Brandopfers das Sündopfer!
die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
30 Der Priester nehme von seinem Blute etwas mit dem Finger und tue es an des Brandopferaltares Hörner, und an den Sockel des Altares soll er sein Blut ausgießen!
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.
31 All sein Fett soll er wegnehmen, wie man es vom Dankopfer wegnimmt! Der Priester lasse es auf dem Altar aufdampfen zum süßen Duft für den Herrn! So entsühne ihn der Priester und suche ihm Verzeihung zu erlangen!
Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.
32 Bringt er ein Lamm als Opfergabe für seine Sünde dar, so bringe er ein weibliches, fehlerloses Tier!
Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt.
33 Er lege auf des Sündopfers Kopf die Hand und schlachte das Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schlachten pflegt!
Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
34 Der Priester nehme von des Sündopfers Blut etwas mit dem Finger und tue es an des Brandopferaltares Hörner, und an den Sockel des Altares soll er sein übriges Blut gießen!
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.
35 All sein Fett soll er wegnehmen, wie das Fett des Lammes beim Dankopfer weggenommen wird! Der Priester lasse es aufdampfen auf dem Altar, der sonst für des Herren Mahl bestimmt ist! So entsühne ihn der Priester wegen der vollbrachten Sünde und suche ihm Verzeihung zu erwirken!"
Das gesamte Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett des Schaflamms beim Heilsopfer weggenommen zu werden pflegt, und der Priester soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hatte, wird ihm vergeben werden.

< 3 Mose 4 >